Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.mit deiner Göttlichen handt vber vns halten / vnd sonderlich vber diesem deinem Diener N. welchem jetzundt das heilig Euangelium zupredigen beuohlen ist / damit solcher dein so heilsamer / nutzlicher / vnd notwendiger beuelch / biß zu ende der Welt / in deiner heiligen Christenheit / wieder alle gespenst des bösen Geistes / sein fürgang hab / vnd wir des Himlischen trosts nimmermehr beraubt werden / durch Ihesum Christum deinen geliebten Son / vnsern HErrn / welcher mit dir / vnd dem heiligen Geist lebet vnd regieret / gleicher Gott hochgelobt in ewigkeit / Amen. Höret das heilig Euangelium / welchs vns beschreibt der Heilig Euangelist Johannes. DEr HErr sagt zu seinen Jüngern / Wie mir mein Himlischer Vater gesandt hat / also sende ich euch auch. Vnd als er solchs gesagt hat / bließ er sie an / vnd sprach / Nemet hin den heiligen Geist / welchen jr die Sünd erlasset / denen sollen sie erlassen sein / vnd welchen jr die Sünd behaltet / denen sollen sie behalten sein. Der Superintendens mag auch nachuolgende Epistel / nach gelegenheit der zeit / vnd Kirchen / vmb mehr erinnerung wegen / fürlesen / Nemlich also /
mit deiner Göttlichen handt vber vns halten / vnd sonderlich vber diesem deinem Diener N. welchem jetzundt das heilig Euangelium zupredigen beuohlen ist / damit solcher dein so heilsamer / nutzlicher / vnd notwendiger beuelch / biß zu ende der Welt / in deiner heiligen Christenheit / wieder alle gespenst des bösen Geistes / sein fürgang hab / vnd wir des Himlischen trosts nimmermehr beraubt werden / durch Ihesum Christum deinen geliebten Son / vnsern HErrn / welcher mit dir / vnd dem heiligen Geist lebet vnd regieret / gleicher Gott hochgelobt in ewigkeit / Amen. Höret das heilig Euangelium / welchs vns beschreibt der Heilig Euangelist Johannes. DEr HErr sagt zu seinen Jüngern / Wie mir mein Himlischer Vater gesandt hat / also sende ich euch auch. Vnd als er solchs gesagt hat / bließ er sie an / vnd sprach / Nemet hin den heiligen Geist / welchen jr die Sünd erlasset / denen sollen sie erlassen sein / vnd welchen jr die Sünd behaltet / denen sollen sie behalten sein. Der Superintendens mag auch nachuolgende Epistel / nach gelegenheit der zeit / vnd Kirchen / vmb mehr erinnerung wegen / fürlesen / Nemlich also /
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mit deiner Göttlichen handt vber vns halten / vnd sonderlich vber diesem deinem Diener N. welchem jetzundt das heilig Euangelium zupredigen beuohlen ist / damit solcher dein so heilsamer / nutzlicher / vnd notwendiger beuelch / biß zu ende der Welt / in deiner heiligen Christenheit / wieder alle gespenst des bösen Geistes / sein fürgang hab / vnd wir des Himlischen trosts nimmermehr beraubt werden / durch Ihesum Christum deinen geliebten Son / vnsern HErrn / welcher mit dir / vnd dem heiligen Geist lebet vnd regieret / gleicher Gott hochgelobt in ewigkeit / Amen.
Höret das heilig Euangelium / welchs vns beschreibt der Heilig Euangelist Johannes.
DEr HErr sagt zu seinen Jüngern / Wie mir mein Himlischer Vater gesandt hat / also sende ich euch auch. Vnd als er solchs gesagt hat / bließ er sie an / vnd sprach / Nemet hin den heiligen Geist / welchen jr die Sünd erlasset / denen sollen sie erlassen sein / vnd welchen jr die Sünd behaltet / denen sollen sie behalten sein.
Der Superintendens mag auch nachuolgende Epistel / nach gelegenheit der zeit / vnd Kirchen / vmb mehr erinnerung wegen / fürlesen / Nemlich also /
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/357>, abgerufen am 21.02.2025. |