Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.dienstes / aller vnser Landts vnd Bürgerlicher Freyheiten / nicht weniger als vnsere Vnderthanen theilhafftig ist. So sol er vnsern nutzen fürdern / auch schaden warnen / wie er denn solchs alles vnnd jedes zuhalten / bey handt gegebener trew / versprechen vnd zusagen sol. Nach verrichtung dieses / sol er nach der Ordnung / durch D. Luthern gestelt / ordinirt / vnd alsdann erst inn massen hernach begriffen / praesentirt werden. Folget die Form der Ordination / durch D. Martinum Luther gestellet. Erstlich singet man Veni sancte Spiritus &c. vnd wird die Collect gelesen. Darnach lieset der Superintendens diese volgende Text. So schreibt S. Paulus in der Ersten Epistel an Timotheon / am Dritten Capitel.
dienstes / aller vnser Landts vnd Bürgerlicher Freyheiten / nicht weniger als vnsere Vnderthanen theilhafftig ist. So sol er vnsern nutzen fürdern / auch schaden warnen / wie er denn solchs alles vnnd jedes zuhalten / bey handt gegebener trew / versprechen vnd zusagen sol. Nach verrichtung dieses / sol er nach der Ordnung / durch D. Luthern gestelt / ordinirt / vnd alsdann erst inn massen hernach begriffen / praesentirt werden. Folget die Form der Ordination / durch D. Martinum Luther gestellet. Erstlich singet man Veni sancte Spiritus &c. vnd wird die Collect gelesen. Darnach lieset der Superintendens diese volgende Text. So schreibt S. Paulus in der Ersten Epistel an Timotheon / am Dritten Capitel.
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dienstes / aller vnser Landts vnd Bürgerlicher Freyheiten / nicht weniger als vnsere Vnderthanen theilhafftig ist. So sol er vnsern nutzen fürdern / auch schaden warnen / wie er denn solchs alles vnnd jedes zuhalten / bey handt gegebener trew / versprechen vnd zusagen sol.
Nach verrichtung dieses / sol er nach der Ordnung / durch D. Luthern gestelt / ordinirt / vnd alsdann erst inn massen hernach begriffen / praesentirt werden.
Folget die Form der Ordination / durch D. Martinum Luther gestellet.
Erstlich singet man Veni sancte Spiritus &c. vnd wird die Collect gelesen. Darnach lieset der Superintendens diese volgende Text.
So schreibt S. Paulus in der Ersten Epistel an Timotheon / am Dritten Capitel.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/350>, abgerufen am 21.02.2025. |