Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.wir solches festiglich / vnd von gantzem Hertzen gleuben / vnd in solchem Glauben alle zeit bestendig bleiben / vnd die fröliche Aufferstehung vnsers Leibs / sampt allen seligen / erlangen mögen / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum vnsern HERrn / Amen. Ein ander zu dem Begrebniss. ALlmechtiger Ewiger GOTt / Der du durch deinen Sohn / vergebung der Sünden / vnd rettung wieder den ewigen Todt / zugesaget hast / Wir bitten dich / stercke vns durch deinen heiligen Geist / das wir inn solchem vertrawen auff deine Gnade / durch Christum teglich zunehmen / vnnd die Hoffnung fest vnnd gewiss behalten / das wir nicht sterben / sondern entschlaffen / vnd am Jüngstentag zum ewigen leben erwecket sollen werden / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum vnsern HERrn / Amen. wir solches festiglich / vnd von gantzem Hertzen gleuben / vnd in solchem Glauben alle zeit bestendig bleiben / vnd die fröliche Aufferstehung vnsers Leibs / sampt allen seligen / erlangen mögen / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum vnsern HERrn / Amen. Ein ander zu dem Begrebniss. ALlmechtiger Ewiger GOTt / Der du durch deinen Sohn / vergebung der Sünden / vnd rettung wieder den ewigen Todt / zugesaget hast / Wir bitten dich / stercke vns durch deinen heiligen Geist / das wir inn solchem vertrawen auff deine Gnade / durch Christum teglich zunehmen / vnnd die Hoffnung fest vnnd gewiss behalten / das wir nicht sterben / sondern entschlaffen / vnd am Jüngstentag zum ewigen leben erwecket sollen werden / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum vnsern HERrn / Amen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0302" n="154"/> wir solches festiglich / vnd von gantzem Hertzen gleuben / vnd in solchem Glauben alle zeit bestendig bleiben / vnd die fröliche Aufferstehung vnsers Leibs / sampt allen seligen / erlangen mögen / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum vnsern HERrn / Amen.</p> </div> <div> <head>Ein ander zu dem Begrebniss.<lb/></head> <p>ALlmechtiger Ewiger GOTt / Der du durch deinen Sohn / vergebung der Sünden / vnd rettung wieder den ewigen Todt / zugesaget hast / Wir bitten dich / stercke vns durch deinen heiligen Geist / das wir inn solchem vertrawen auff deine Gnade / durch Christum teglich zunehmen / vnnd die Hoffnung fest vnnd gewiss behalten / das wir nicht sterben / sondern entschlaffen / vnd am Jüngstentag zum ewigen leben erwecket sollen werden / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum vnsern HERrn / Amen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [154/0302]
wir solches festiglich / vnd von gantzem Hertzen gleuben / vnd in solchem Glauben alle zeit bestendig bleiben / vnd die fröliche Aufferstehung vnsers Leibs / sampt allen seligen / erlangen mögen / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum vnsern HERrn / Amen.
Ein ander zu dem Begrebniss.
ALlmechtiger Ewiger GOTt / Der du durch deinen Sohn / vergebung der Sünden / vnd rettung wieder den ewigen Todt / zugesaget hast / Wir bitten dich / stercke vns durch deinen heiligen Geist / das wir inn solchem vertrawen auff deine Gnade / durch Christum teglich zunehmen / vnnd die Hoffnung fest vnnd gewiss behalten / das wir nicht sterben / sondern entschlaffen / vnd am Jüngstentag zum ewigen leben erwecket sollen werden / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum vnsern HERrn / Amen.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/302>, abgerufen am 21.02.2025. |