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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Auff Trinitatis.

ALlmechtiger Ewiger GOtt / der du vns geleret hast / im rechten Glauben zu wissen / vnnd bekennen / das du in drey Personen gleicher macht vnd ehren / ein einiger ewiger GOTt / vnd dafür anzubeten bist / Wir bitten dich / du wöllest vns bey solchem Glauben / allezeit fest erhalten / wider alles / das dagegen vns mag anfechten / der du lebest vnd regierest / von ewigkeit zu ewigkeit / Amen.

IN DIE IOHANNIS BAPTISTAE.

HERR GOTt Himlischer Vater / der du durch den heiligen Teuffer Johannem / vns allen zu trost / hast bezeugen lassen / das Ihesus Christus das wahre vnschüldige Lemblein were / welcher der gantzen Welt Sünde tragen solte / in welchem auch alle Gleubigen / das ewig Leben vberkomen werden / Wir bitten dich von Hertzen / du wöllest vns durch deinen heiligen

Auff Trinitatis.

ALlmechtiger Ewiger GOtt / der du vns geleret hast / im rechten Glauben zu wissen / vnnd bekennen / das du in drey Personen gleicher macht vnd ehren / ein einiger ewiger GOTt / vnd dafür anzubeten bist / Wir bitten dich / du wöllest vns bey solchem Glauben / allezeit fest erhalten / wider alles / das dagegen vns mag anfechten / der du lebest vnd regierest / von ewigkeit zu ewigkeit / Amen.

IN DIE IOHANNIS BAPTISTAE.

HERR GOTt Himlischer Vater / der du durch den heiligen Teuffer Johannem / vns allen zu trost / hast bezeugen lassen / das Ihesus Christus das wahre vnschüldige Lemblein were / welcher der gantzen Welt Sünde tragen solte / in welchem auch alle Gleubigen / das ewig Leben vberkomen werden / Wir bitten dich von Hertzen / du wöllest vns durch deinen heiligen

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[136/0280] Auff Trinitatis. ALlmechtiger Ewiger GOtt / der du vns geleret hast / im rechten Glauben zu wissen / vnnd bekennen / das du in drey Personen gleicher macht vnd ehren / ein einiger ewiger GOTt / vnd dafür anzubeten bist / Wir bitten dich / du wöllest vns bey solchem Glauben / allezeit fest erhalten / wider alles / das dagegen vns mag anfechten / der du lebest vnd regierest / von ewigkeit zu ewigkeit / Amen. IN DIE IOHANNIS BAPTISTAE. HERR GOTt Himlischer Vater / der du durch den heiligen Teuffer Johannem / vns allen zu trost / hast bezeugen lassen / das Ihesus Christus das wahre vnschüldige Lemblein were / welcher der gantzen Welt Sünde tragen solte / in welchem auch alle Gleubigen / das ewig Leben vberkomen werden / Wir bitten dich von Hertzen / du wöllest vns durch deinen heiligen

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/280>, abgerufen am 22.12.2024.