Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Von dem Leiden Christi. BArmhertziger Ewiger Gott / der du deines einigen Sohns nicht verschonet hast / Sondern für vns alle dahin gegeben / das er vnsere Sünde am Creutz tragen solte / Verleihe vns das vnser Hertz in solchem Glauben nimermehr erschrecke noch verzage / Durch denselben deinen Son IHEsum Christum vnsern HERrn / Amen. Auff Ostern. ALlmechtiger GOtt / der du durch den Todt deines Sohns / die Sünde vnd Todt zu nichte gemacht / vnd durch sein aufferstehen die vnschuldt vnd ewiges leben / widerbracht hast / auff das wir von der gewalt des Teuffels erlöset / in deinem Reich leben / Verleihe vns / das wir sölchs von gantzen Hertzen gleuben / vnd inn solchem Glauben bestendig / dich alle zeit loben / vnd dir dancken / durch denselben deinen Son / Ihesum Christum vnsern HERrn / Amen. Von dem Leiden Christi. BArmhertziger Ewiger Gott / der du deines einigen Sohns nicht verschonet hast / Sondern für vns alle dahin gegeben / das er vnsere Sünde am Creutz tragen solte / Verleihe vns das vnser Hertz in solchem Glauben nimermehr erschrecke noch verzage / Durch denselben deinen Son IHEsum Christum vnsern HERrn / Amen. Auff Ostern. ALlmechtiger GOtt / der du durch den Todt deines Sohns / die Sünde vnd Todt zu nichte gemacht / vnd durch sein aufferstehen die vnschuldt vnd ewiges leben / widerbracht hast / auff das wir von der gewalt des Teuffels erlöset / in deinem Reich leben / Verleihe vns / das wir sölchs von gantzen Hertzen gleuben / vnd inn solchem Glauben bestendig / dich alle zeit loben / vnd dir dancken / durch denselben deinen Son / Ihesum Christum vnsern HERrn / Amen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0276" n="132"/> </div> <div> <head>Von dem Leiden Christi.<lb/></head> <p>BArmhertziger Ewiger Gott / der du deines einigen Sohns nicht verschonet hast / Sondern für vns alle dahin gegeben / das er vnsere Sünde am Creutz tragen solte / Verleihe vns das vnser Hertz in solchem Glauben nimermehr erschrecke noch verzage / Durch denselben deinen Son IHEsum Christum vnsern HERrn / Amen.</p> </div> <div> <head>Auff Ostern.<lb/></head> <p>ALlmechtiger GOtt / der du durch den Todt deines Sohns / die Sünde vnd Todt zu nichte gemacht / vnd durch sein aufferstehen die vnschuldt vnd ewiges leben / widerbracht hast / auff das wir von der gewalt des Teuffels erlöset / in deinem Reich leben / Verleihe vns / das wir sölchs von gantzen Hertzen gleuben / vnd inn solchem Glauben bestendig / dich alle zeit loben / vnd dir dancken / durch denselben deinen Son / Ihesum Christum vnsern HERrn / Amen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [132/0276]
Von dem Leiden Christi.
BArmhertziger Ewiger Gott / der du deines einigen Sohns nicht verschonet hast / Sondern für vns alle dahin gegeben / das er vnsere Sünde am Creutz tragen solte / Verleihe vns das vnser Hertz in solchem Glauben nimermehr erschrecke noch verzage / Durch denselben deinen Son IHEsum Christum vnsern HERrn / Amen.
Auff Ostern.
ALlmechtiger GOtt / der du durch den Todt deines Sohns / die Sünde vnd Todt zu nichte gemacht / vnd durch sein aufferstehen die vnschuldt vnd ewiges leben / widerbracht hast / auff das wir von der gewalt des Teuffels erlöset / in deinem Reich leben / Verleihe vns / das wir sölchs von gantzen Hertzen gleuben / vnd inn solchem Glauben bestendig / dich alle zeit loben / vnd dir dancken / durch denselben deinen Son / Ihesum Christum vnsern HERrn / Amen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/276 |
Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/276>, abgerufen am 21.02.2025. |