Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht möchte vor sich gehen / das er bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals. Taceat Paulisper, postea pergat. Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht vorhanden / der einige einrede hat / dardurch diese Ehe zwischen jetztgenanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was alhie volnzogen wirdt / sol sich kein Mensch vnderstehen zuuerendern. Darnach sol die vertrawung geschehen / mit volgenden / oder dergleichen worten. Hans jr siehet alhie / vnd begeret gegenwertige Margareten zunehmen / zu ewer Ehelichen Haussfrawen / mit jr nach GOTtes beuelch vnd willen zuleben / euch auch von jr nicht zuscheiden / es sey dann / das euch der Todt scheide / Ist solches noch ewers Hertzen wille vnd meinung / so bekennets alhie vor Gottes angesichte / vnd inn gegenwertigkeit der Gemeine / vnd saget Ja. vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht möchte vor sich gehen / das er bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals. Taceat Paulisper, postea pergat. Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht vorhanden / der einige einrede hat / dardurch diese Ehe zwischen jetztgenanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was alhie volnzogen wirdt / sol sich kein Mensch vnderstehen zuuerendern. Darnach sol die vertrawung geschehen / mit volgenden / oder dergleichen worten. Hans jr siehet alhie / vnd begeret gegenwertige Margareten zunehmen / zu ewer Ehelichen Haussfrawen / mit jr nach GOTtes beuelch vnd willen zuleben / euch auch von jr nicht zuscheiden / es sey dann / das euch der Todt scheide / Ist solches noch ewers Hertzen wille vnd meinung / so bekennets alhie vor Gottes angesichte / vnd inn gegenwertigkeit der Gemeine / vnd saget Ja. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0242" n="98"/> vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht möchte vor sich gehen / das er bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals.</p> </div> <div> <head>Taceat Paulisper, postea pergat.<lb/></head> <p>Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht vorhanden / der einige einrede hat / dardurch diese Ehe zwischen jetztgenanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was alhie volnzogen wirdt / sol sich kein Mensch vnderstehen zuuerendern.</p> <p>Darnach sol die vertrawung geschehen / mit volgenden / oder dergleichen worten.</p> <p>Hans jr siehet alhie / vnd begeret gegenwertige Margareten zunehmen / zu ewer Ehelichen Haussfrawen / mit jr nach GOTtes beuelch vnd willen zuleben / euch auch von jr nicht zuscheiden / es sey dann / das euch der Todt scheide / Ist solches noch ewers Hertzen wille vnd meinung / so bekennets alhie vor Gottes angesichte / vnd inn gegenwertigkeit der Gemeine / vnd saget Ja.</p> </div> </body> </text> </TEI> [98/0242]
vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht möchte vor sich gehen / das er bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals.
Taceat Paulisper, postea pergat.
Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht vorhanden / der einige einrede hat / dardurch diese Ehe zwischen jetztgenanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was alhie volnzogen wirdt / sol sich kein Mensch vnderstehen zuuerendern.
Darnach sol die vertrawung geschehen / mit volgenden / oder dergleichen worten.
Hans jr siehet alhie / vnd begeret gegenwertige Margareten zunehmen / zu ewer Ehelichen Haussfrawen / mit jr nach GOTtes beuelch vnd willen zuleben / euch auch von jr nicht zuscheiden / es sey dann / das euch der Todt scheide / Ist solches noch ewers Hertzen wille vnd meinung / so bekennets alhie vor Gottes angesichte / vnd inn gegenwertigkeit der Gemeine / vnd saget Ja.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/242>, abgerufen am 21.02.2025. |