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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Lasset vns beten.

DER Allmechtige GOTt / vnd Vater vnsers HERRN IHESV Christi / der dich N. durchs Wasser vnd heiligen Geist / anderweit geboren / vnnd dir alle deine Sünde vergeben hat / der stercke dich mit seiner Gnade / zum ewigen leben / Amen.

Friede sey mit dir.

WVrden aber die leute / so das Kindlein zur Tauffe bringen / auff des Pfarherrs frage / vngewisse antwort geben / vnd sagen / Sie wüsten nicht / was sie gedacht / viel weniger / was sie geredt oder gethan / in solcher grossen noth / (als denn zu zeiten zugeschehen pfleget) so mache man nicht viel disputierens / sondern nehme das Kind als vngetaufft / vnd fördere es zur Tauffe / also / wie man alle Vngetauffte zur Tauffe zufördern / vnd zu teuffen pflegt.

Vnd wenn man die Gebet / sampt den Exorcismis / gesprochen / vnd die Kinder durch die Paten / dem Teuffel entsagen / vnnd des Glaubens bekentnuß hat thun lassen / Als denn Teuffe der Pfarher die Kinder ohn alle Condi-

Lasset vns beten.

DER Allmechtige GOTt / vnd Vater vnsers HERRN IHESV Christi / der dich N. durchs Wasser vnd heiligen Geist / anderweit geboren / vnnd dir alle deine Sünde vergeben hat / der stercke dich mit seiner Gnade / zum ewigen leben / Amen.

Friede sey mit dir.

WVrden aber die leute / so das Kindlein zur Tauffe bringen / auff des Pfarherrs frage / vngewisse antwort geben / vnd sagen / Sie wüsten nicht / was sie gedacht / viel weniger / was sie geredt oder gethan / in solcher grossen noth / (als denn zu zeiten zugeschehen pfleget) so mache man nicht viel disputierens / sondern nehme das Kind als vngetaufft / vnd fördere es zur Tauffe / also / wie man alle Vngetauffte zur Tauffe zufördern / vnd zu teuffen pflegt.

Vnd wenn man die Gebet / sampt den Exorcismis / gesprochen / vnd die Kinder durch die Paten / dem Teuffel entsagen / vnnd des Glaubens bekentnuß hat thun lassen / Als denn Teuffe der Pfarher die Kinder ohn alle Condi-

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[77/0221] Lasset vns beten. DER Allmechtige GOTt / vnd Vater vnsers HERRN IHESV Christi / der dich N. durchs Wasser vnd heiligen Geist / anderweit geboren / vnnd dir alle deine Sünde vergeben hat / der stercke dich mit seiner Gnade / zum ewigen leben / Amen. Friede sey mit dir. WVrden aber die leute / so das Kindlein zur Tauffe bringen / auff des Pfarherrs frage / vngewisse antwort geben / vnd sagen / Sie wüsten nicht / was sie gedacht / viel weniger / was sie geredt oder gethan / in solcher grossen noth / (als denn zu zeiten zugeschehen pfleget) so mache man nicht viel disputierens / sondern nehme das Kind als vngetaufft / vnd fördere es zur Tauffe / also / wie man alle Vngetauffte zur Tauffe zufördern / vnd zu teuffen pflegt. Vnd wenn man die Gebet / sampt den Exorcismis / gesprochen / vnd die Kinder durch die Paten / dem Teuffel entsagen / vnnd des Glaubens bekentnuß hat thun lassen / Als denn Teuffe der Pfarher die Kinder ohn alle Condi-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/221>, abgerufen am 21.11.2024.