Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Spricht denn jemandt. Die vnd die Person N. vnd N. sind dabey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben. So frage er weiter / Womit habt jr getaufft? Antwortet man denn / Mit Wasser. So frage er / Mit was worten habt jr getaufft? So man denn saget / Im Namen des Vaters / vnd des Sohns / vnd des heiligen Geistes. So frage er entlich / Wisset jr / das jr der Wort also gebraucht habt? Vnd wa sie darauff antworten / Ja wir wissens. So sage er. NV meine lieben Freunde / weil jr denn im Namen / vnd auff den befehl / vnsers lieben HErrn GOTtes / solches alles gethan / so sage ich / das jr Spricht denn jemandt. Die vnd die Person N. vnd N. sind dabey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben. So frage er weiter / Womit habt jr getaufft? Antwortet man denn / Mit Wasser. So frage er / Mit was worten habt jr getaufft? So man denn saget / Im Namen des Vaters / vnd des Sohns / vnd des heiligen Geistes. So frage er entlich / Wisset jr / das jr der Wort also gebraucht habt? Vnd wa sie darauff antworten / Ja wir wissens. So sage er. NV meine lieben Freunde / weil jr denn im Namen / vnd auff den befehl / vnsers lieben HErrn GOTtes / solches alles gethan / so sage ich / das jr <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0219" n="75"/> <p>Spricht denn jemandt.</p> <p>Die vnd die Person N. vnd N. sind dabey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben.</p> <p>So frage er weiter /</p> <p>Womit habt jr getaufft?</p> <p>Antwortet man denn /</p> <p>Mit Wasser.</p> <p>So frage er /</p> <p>Mit was worten habt jr getaufft?</p> <p>So man denn saget /</p> <p>Im Namen des Vaters / vnd des Sohns / vnd des heiligen Geistes.</p> <p>So frage er entlich /</p> <p>Wisset jr / das jr der Wort also gebraucht habt?</p> <p>Vnd wa sie darauff antworten /</p> <p>Ja wir wissens.</p> </div> <div> <head>So sage er.<lb/></head> <p>NV meine lieben Freunde / weil jr denn im Namen / vnd auff den befehl / vnsers lieben HErrn GOTtes / solches alles gethan / so sage ich / das jr </p> </div> </body> </text> </TEI> [75/0219]
Spricht denn jemandt.
Die vnd die Person N. vnd N. sind dabey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben.
So frage er weiter /
Womit habt jr getaufft?
Antwortet man denn /
Mit Wasser.
So frage er /
Mit was worten habt jr getaufft?
So man denn saget /
Im Namen des Vaters / vnd des Sohns / vnd des heiligen Geistes.
So frage er entlich /
Wisset jr / das jr der Wort also gebraucht habt?
Vnd wa sie darauff antworten /
Ja wir wissens.
So sage er.
NV meine lieben Freunde / weil jr denn im Namen / vnd auff den befehl / vnsers lieben HErrn GOTtes / solches alles gethan / so sage ich / das jr
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/219>, abgerufen am 21.02.2025. |