Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

Nachdem wir in dieser Kirchen den Exorcismum behalten / sollen die Prediger das Volck zun zeiten inn der Predigt erinnern / das derselbig nicht also verstanden werde / als solte das Kind durch den Exorcismum / vnnd nicht durch die Tauffe / aus der gewalt des Teuffels genommen werden / Sondern / das es allein sey ein erinnerung / in was grosser noth vnnd jammer das Kindelein seiner Sünden halben stecke / Warumb jme die Tauffe nötig / vnd was durch dieselbige bey dem Kindlein außgerichtet werde.

Von der Yot Tauffe.

DEmnach an den Hebammen gross vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stetten vnd Dörffern / bey der Not Tauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstandt / viel mißbrauchs gespüret wird / So wöllen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor / vnd den Olderleuten / mit rath verstendiger Frawen /

Nachdem wir in dieser Kirchen den Exorcismum behalten / sollen die Prediger das Volck zun zeiten inn der Predigt erinnern / das derselbig nicht also verstanden werde / als solte das Kind durch den Exorcismum / vnnd nicht durch die Tauffe / aus der gewalt des Teuffels genommen werden / Sondern / das es allein sey ein erinnerung / in was grosser noth vnnd jammer das Kindelein seiner Sünden halben stecke / Warumb jme die Tauffe nötig / vnd was durch dieselbige bey dem Kindlein außgerichtet werde.

Von der Yot Tauffe.

DEmnach an den Hebammen gross vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stetten vnd Dörffern / bey der Not Tauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstandt / viel mißbrauchs gespüret wird / So wöllen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor / vnd den Olderleuten / mit rath verstendiger Frawen /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0213" n="69"/>
        <p>Nachdem wir in dieser Kirchen den Exorcismum behalten / sollen die Prediger das Volck zun zeiten inn der Predigt erinnern / das derselbig nicht also verstanden werde / als solte das Kind durch den Exorcismum / vnnd nicht durch die Tauffe / aus der gewalt des Teuffels genommen werden / Sondern / das es allein sey ein erinnerung / in was grosser noth vnnd jammer das Kindelein seiner Sünden halben stecke / Warumb jme die Tauffe nötig / vnd was durch dieselbige bey dem Kindlein außgerichtet werde.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Von der Yot Tauffe.<lb/></head>
        <p>DEmnach an den Hebammen gross vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stetten vnd Dörffern / bey der Not Tauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstandt / viel mißbrauchs gespüret wird / So wöllen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor / vnd den Olderleuten / mit rath verstendiger Frawen /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[69/0213] Nachdem wir in dieser Kirchen den Exorcismum behalten / sollen die Prediger das Volck zun zeiten inn der Predigt erinnern / das derselbig nicht also verstanden werde / als solte das Kind durch den Exorcismum / vnnd nicht durch die Tauffe / aus der gewalt des Teuffels genommen werden / Sondern / das es allein sey ein erinnerung / in was grosser noth vnnd jammer das Kindelein seiner Sünden halben stecke / Warumb jme die Tauffe nötig / vnd was durch dieselbige bey dem Kindlein außgerichtet werde. Von der Yot Tauffe. DEmnach an den Hebammen gross vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stetten vnd Dörffern / bey der Not Tauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstandt / viel mißbrauchs gespüret wird / So wöllen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor / vnd den Olderleuten / mit rath verstendiger Frawen /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/213
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/213>, abgerufen am 22.12.2024.