Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Vnd alle seinem wesen? Antwort. Ja. Darnach frage er. Gleubestu an Gott den allmechtigen / Vater / Schöpffer Himels vnd der Erden. Antwort. Ja. Gleubestu an IHESVM Christum seinen einigen Son vnsern HERRN / Geboren von Maria der Jungfrawen / gecreutziget / gestorben vnd begraben / Niedergestiegen zu der Hellen / Am dritten tage aufferstanden von den Todten / Auffgefahren gen Himel / sitzend zur rechten Gottes / Zukünfftig zu richten die Lebendigen / vnd die Todten? Antwort. Ja. Gleubestu an den heiligen Geist / eine heilige Christliche Kirchen / gemeine der Heiligen / Vergebung der Sünden / Aufferstehung des Fleisches / Vnd nach dem Tode / ein ewiges leben? Antwort. Ja. Vnd alle seinem wesen? Antwort. Ja. Darnach frage er. Gleubestu an Gott den allmechtigen / Vater / Schöpffer Himels vnd der Erden. Antwort. Ja. Gleubestu an IHESVM Christum seinen einigen Son vnsern HERRN / Geboren von Maria der Jungfrawen / gecreutziget / gestorben vnd begraben / Niedergestiegen zu der Hellen / Am dritten tage aufferstanden von den Todten / Auffgefahren gen Himel / sitzend zur rechten Gottes / Zukünfftig zu richten die Lebendigen / vnd die Todten? Antwort. Ja. Gleubestu an den heiligen Geist / eine heilige Christliche Kirchen / gemeine der Heiligen / Vergebung der Sünden / Aufferstehung des Fleisches / Vnd nach dem Tode / ein ewiges leben? Antwort. Ja. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0211" n="67"/> <p>Vnd alle seinem wesen?</p> <p>Antwort. Ja.</p> </div> <div> <head>Darnach frage er.<lb/></head> <p>Gleubestu an Gott den allmechtigen / Vater / Schöpffer Himels vnd der Erden.</p> <p>Antwort. Ja.</p> <p>Gleubestu an IHESVM Christum seinen einigen Son vnsern HERRN / Geboren von Maria der Jungfrawen / gecreutziget / gestorben vnd begraben / Niedergestiegen zu der Hellen / Am dritten tage aufferstanden von den Todten / Auffgefahren gen Himel / sitzend zur rechten Gottes / Zukünfftig zu richten die Lebendigen / vnd die Todten?</p> <p>Antwort. Ja.</p> <p>Gleubestu an den heiligen Geist / eine heilige Christliche Kirchen / gemeine der Heiligen / Vergebung der Sünden / Aufferstehung des Fleisches / Vnd nach dem Tode / ein ewiges leben?</p> <p>Antwort. Ja.</p> </div> </body> </text> </TEI> [67/0211]
Vnd alle seinem wesen?
Antwort. Ja.
Darnach frage er.
Gleubestu an Gott den allmechtigen / Vater / Schöpffer Himels vnd der Erden.
Antwort. Ja.
Gleubestu an IHESVM Christum seinen einigen Son vnsern HERRN / Geboren von Maria der Jungfrawen / gecreutziget / gestorben vnd begraben / Niedergestiegen zu der Hellen / Am dritten tage aufferstanden von den Todten / Auffgefahren gen Himel / sitzend zur rechten Gottes / Zukünfftig zu richten die Lebendigen / vnd die Todten?
Antwort. Ja.
Gleubestu an den heiligen Geist / eine heilige Christliche Kirchen / gemeine der Heiligen / Vergebung der Sünden / Aufferstehung des Fleisches / Vnd nach dem Tode / ein ewiges leben?
Antwort. Ja.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/211>, abgerufen am 21.02.2025. |