Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

die leute / so Communiciren wöllen / auff den Sonnabendt des Morgendts auff eine gewisse stunde bescheiden / vnd jre Beicht hören / vnd mit vleiß sie vnterweisen.

Es soll in allen Dörffern die Woche einmal am Mitwochen oder Freytag eine Predigt geschehen / vnd allzeit auff denselbigen tag / die Litania gesungen werden / vnd damit das gemeine vnd junge Volck / die summa der Christlichen lehre / desto besser fassen / vnd lernen möge / so soll allezeit / auff den Dörffern des Freytags der Catechismus / einfeltig geleret vnd geprediget werden.

Weil auch gebreuchlich / das die Betglocken / abends / Morgendts / vnd zu Mittage / geleutet werden / so soll das Volck vermanet werden / wenn solchs geschicht / das sie jr Gebet zu GOtt dem HERrn für friede / vnd alle zeitliche vnd ewige wolfart thun / vnd jr Gesinde auch darzu halten / sie sein im Hause / im Felde / oder wo einer ist / vnd das sie sich des nicht schemen / denn es ist GOTt ein gefellig / vnd jnen selbs ein nützlich werck.

Wie es mit der Meß / oder Communion auff den Dörffern soll gehalten werden.
Meß oder Communio.

DIe sol der Pfarherr vnd Custos anfahen / mit einem Deudschen Psalmen / wens jnen allein den Introitum zusingen / zuschwer were.

die leute / so Communiciren wöllen / auff den Sonnabendt des Morgendts auff eine gewisse stunde bescheiden / vnd jre Beicht hören / vnd mit vleiß sie vnterweisen.

Es soll in allen Dörffern die Woche einmal am Mitwochen oder Freytag eine Predigt geschehen / vñ allzeit auff denselbigen tag / die Litania gesungen werden / vnd damit das gemeine vnd junge Volck / die summa der Christlichen lehre / desto besser fassen / vnd lernen möge / so soll allezeit / auff den Dörffern des Freytags der Catechismus / einfeltig geleret vnd geprediget werden.

Weil auch gebreuchlich / das die Betglocken / abends / Morgendts / vnd zu Mittage / geleutet werden / so soll das Volck vermanet werden / wenn solchs geschicht / das sie jr Gebet zu GOtt dem HERrn für friede / vnd alle zeitliche vnd ewige wolfart thun / vnd jr Gesinde auch darzu halten / sie sein im Hause / im Felde / oder wo einer ist / vnd das sie sich des nicht schemen / denn es ist GOTt ein gefellig / vnd jnen selbs ein nützlich werck.

Wie es mit der Meß / oder Communion auff den Dörffern soll gehalten werden.
Meß oder Communio.

DIe sol der Pfarherr vnd Custos anfahen / mit einem Deudschen Psalmen / wens jnen allein den Introitum zusingen / zuschwer were.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0195" n="51"/>
die leute / so Communiciren wöllen / auff den Sonnabendt des Morgendts auff eine gewisse stunde       bescheiden / vnd jre Beicht hören / vnd mit vleiß sie vnterweisen.</p>
        <p>Es soll in allen Dörffern die Woche einmal am Mitwochen oder Freytag eine Predigt geschehen /        vn&#x0303; allzeit auff denselbigen tag / die Litania gesungen werden / vnd damit das       gemeine vnd junge Volck / die summa der Christlichen lehre / desto besser fassen / vnd lernen       möge / so soll allezeit / auff den Dörffern des Freytags der Catechismus / einfeltig geleret       vnd geprediget werden.</p>
        <p>Weil auch gebreuchlich / das die Betglocken / abends / Morgendts / vnd zu Mittage / geleutet       werden / so soll das Volck vermanet werden / wenn solchs geschicht / das sie jr Gebet zu GOtt       dem HERrn für friede / vnd alle zeitliche vnd ewige wolfart thun / vnd jr Gesinde auch darzu       halten / sie sein im Hause / im Felde / oder wo einer ist / vnd das sie sich des nicht schemen       / denn es ist GOTt ein gefellig / vnd jnen selbs ein nützlich werck.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Wie es mit der Meß / oder Communion auff den Dörffern soll gehalten werden.<lb/></head>
      </div>
      <div>
        <head>Meß oder Communio.<lb/></head>
        <p>DIe sol der Pfarherr vnd Custos anfahen / mit einem Deudschen Psalmen / wens jnen allein den       Introitum zusingen / zuschwer were.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[51/0195] die leute / so Communiciren wöllen / auff den Sonnabendt des Morgendts auff eine gewisse stunde bescheiden / vnd jre Beicht hören / vnd mit vleiß sie vnterweisen. Es soll in allen Dörffern die Woche einmal am Mitwochen oder Freytag eine Predigt geschehen / vñ allzeit auff denselbigen tag / die Litania gesungen werden / vnd damit das gemeine vnd junge Volck / die summa der Christlichen lehre / desto besser fassen / vnd lernen möge / so soll allezeit / auff den Dörffern des Freytags der Catechismus / einfeltig geleret vnd geprediget werden. Weil auch gebreuchlich / das die Betglocken / abends / Morgendts / vnd zu Mittage / geleutet werden / so soll das Volck vermanet werden / wenn solchs geschicht / das sie jr Gebet zu GOtt dem HERrn für friede / vnd alle zeitliche vnd ewige wolfart thun / vnd jr Gesinde auch darzu halten / sie sein im Hause / im Felde / oder wo einer ist / vnd das sie sich des nicht schemen / denn es ist GOTt ein gefellig / vnd jnen selbs ein nützlich werck. Wie es mit der Meß / oder Communion auff den Dörffern soll gehalten werden. Meß oder Communio. DIe sol der Pfarherr vnd Custos anfahen / mit einem Deudschen Psalmen / wens jnen allein den Introitum zusingen / zuschwer were.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/195
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/195>, abgerufen am 22.12.2024.