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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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[Musik]

A MEN.

Darauff volget die Predigt.

VND sol das Euangelium / des Sontags / oder Festes / dem Volck abermal furgelesen / vnnd hernach durch Christliche außlegung / die zu erbawung der Kirchen / vnnd zu trost vnd besserung der Zuhörer / dienstlich sey / erkleret werden / eine Stunde lang vngeferlich / vnnd damit die Zuhörer ettwas gewisses auß den Predigten lehrnen / vnd fassen mögen / so sollen die Prediger jre Predigten im anfang in etliche Capita / daruon sie reden vnd handeln wöllen / theilen / die darnach repetiren / vnd erkleren / vnd im Beschluß der Predigt / dieselbige kurtzlich erinnern / vnnd den Zuhörern zu gemüth führen / Das dienet nicht allein darzu / das die Zuhörer etwas gewisses auß der Predigt fassen / vnd lehrnen mögen / Sondern auch darzu / das die Prediger zuuor desto vleissiger studiren / vnnd sich zur Tractation gewisser Materien verbinden / vnd nicht in hauffen hinein reden / wie es jnen in den sinn felt.


[Musik]

A MEN.

Darauff volget die Predigt.

VND sol das Euangelium / des Sontags / oder Festes / dem Volck abermal furgelesen / vnnd hernach durch Christliche außlegung / die zu erbawung der Kirchen / vnnd zu trost vnd besserung der Zuhörer / dienstlich sey / erkleret werden / eine Stunde lang vngeferlich / vnnd damit die Zuhörer ettwas gewisses auß den Predigten lehrnen / vnd fassen mögen / so sollen die Prediger jre Predigten im anfang in etliche Capita / daruon sie reden vnd handeln wöllen / theilen / die darnach repetiren / vnd erkleren / vnd im Beschluß der Predigt / dieselbige kurtzlich erinnern / vnnd den Zuhörern zu gemüth führen / Das dienet nicht allein darzu / das die Zuhörer etwas gewisses auß der Predigt fassen / vnd lehrnen mögen / Sondern auch darzu / das die Prediger zuuor desto vleissiger studiren / vnnd sich zur Tractation gewisser Materien verbinden / vnd nicht in hauffen hinein reden / wie es jnen in den sinn felt.

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[16/0160] [Abbildung] A MEN. Darauff volget die Predigt. VND sol das Euangelium / des Sontags / oder Festes / dem Volck abermal furgelesen / vnnd hernach durch Christliche außlegung / die zu erbawung der Kirchen / vnnd zu trost vnd besserung der Zuhörer / dienstlich sey / erkleret werden / eine Stunde lang vngeferlich / vnnd damit die Zuhörer ettwas gewisses auß den Predigten lehrnen / vnd fassen mögen / so sollen die Prediger jre Predigten im anfang in etliche Capita / daruon sie reden vnd handeln wöllen / theilen / die darnach repetiren / vnd erkleren / vnd im Beschluß der Predigt / dieselbige kurtzlich erinnern / vnnd den Zuhörern zu gemüth führen / Das dienet nicht allein darzu / das die Zuhörer etwas gewisses auß der Predigt fassen / vnd lehrnen mögen / Sondern auch darzu / das die Prediger zuuor desto vleissiger studiren / vnnd sich zur Tractation gewisser Materien verbinden / vnd nicht in hauffen hinein reden / wie es jnen in den sinn felt.

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/160>, abgerufen am 22.12.2024.