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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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HErr JEsu Christ dich zu uns wend etc. oder Liebster JEsu wir sind hier etc. gebrauchet werden.

§. 8.

Bey dessen Endigung dann der Prediger zur Cantzel gehet. Was die Predigt selbst betrifft / so wird dieselbe ordentlich über die Sonn- und Fest-Täglichen Evangelia gehalten / und befehlen Wir hiemit nachmahls allen und jeden unsern Predigern / daß sie nicht mit langen prae-Exordiis oder Exordiis ihnen die Zeit / welche die Erklärung des vorgenommenen Textes und desselben Anwendung zum Lehren / Vermahnen / Warnen und Trösten erfodert / benehmen / auch nicht mit vielen Critisiren und disputiren sich aufhalten / sondern den Innhalt des Textes in guter disposition ordentlich und deutlich zeigen / und die Lehren / welche sie ihren Gemeinden an erbaulichsten zu seyn erachten / herausziehen / auch überall dieses ihren eintzigen Zweck seyn lassen / daß ihre Zuhörer zur seeligmachenden Erkäntniß GOttes / und der Mittel ihrer Seeligkeit gebracht / und zu einem lebendigen und thätigen Christenthum geführet werden.

§. 10.

Wie wir denn auch ernstlich darüber zu halten gemeinet seyn / daß die Predigten nicht über drey Vierthel Stunden aufs höchste eine geringe Stunde wären sollen.

§. 11.

Nach geendigter Predigt soll der Priester die Gemeine mit wenig Worten zum Gebet und Bekäntniß der Sünde vermahnen / darauf die folgende Beichte verlesen:

Ich armer Sünder bekenne GOtt meinem himmlischen Vater / daß ich leyder schwerlich und mannigfältig gesündiget habe (nicht allein mit äusserlichn groben Sünden / sondern auch / und vielmehr mit innerlicher angebohrner Blindheit / Unglauben / Zweiffelung / Kleinmühtigkeit /

HErr JEsu Christ dich zu uns wend etc. oder Liebster JEsu wir sind hier etc. gebrauchet werden.

§. 8.

Bey dessen Endigung dann der Prediger zur Cantzel gehet. Was die Predigt selbst betrifft / so wird dieselbe ordentlich über die Sonn- und Fest-Täglichen Evangelia gehalten / und befehlen Wir hiemit nachmahls allen und jeden unsern Predigern / daß sie nicht mit langen prae-Exordiis oder Exordiis ihnen die Zeit / welche die Erklärung des vorgenommenen Textes und desselben Anwendung zum Lehren / Vermahnen / Warnen und Trösten erfodert / benehmen / auch nicht mit vielen Critisiren und disputiren sich aufhalten / sondern den Innhalt des Textes in guter disposition ordentlich und deutlich zeigen / und die Lehren / welche sie ihren Gemeinden an erbaulichsten zu seyn erachten / herausziehen / auch überall dieses ihren eintzigen Zweck seyn lassen / daß ihre Zuhörer zur seeligmachenden Erkäntniß GOttes / und der Mittel ihrer Seeligkeit gebracht / und zu einem lebendigen und thätigen Christenthum geführet werden.

§. 10.

Wie wir denn auch ernstlich darüber zu halten gemeinet seyn / daß die Predigten nicht über drey Vierthel Stunden aufs höchste eine geringe Stunde wären sollen.

§. 11.

Nach geendigter Predigt soll der Priester die Gemeine mit wenig Worten zum Gebet und Bekäntniß der Sünde vermahnen / darauf die folgende Beichte verlesen:

Ich armer Sünder bekenne GOtt meinem himmlischen Vater / daß ich leyder schwerlich und mannigfältig gesündiget habe (nicht allein mit äusserlichn groben Sünden / sondern auch / und vielmehr mit innerlicher angebohrner Blindheit / Unglauben / Zweiffelung / Kleinmühtigkeit /

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[6/0006] HErr JEsu Christ dich zu uns wend etc. oder Liebster JEsu wir sind hier etc. gebrauchet werden. §. 8. Bey dessen Endigung dann der Prediger zur Cantzel gehet. Was die Predigt selbst betrifft / so wird dieselbe ordentlich über die Sonn- und Fest-Täglichen Evangelia gehalten / und befehlen Wir hiemit nachmahls allen und jeden unsern Predigern / daß sie nicht mit langen prae-Exordiis oder Exordiis ihnen die Zeit / welche die Erklärung des vorgenommenen Textes und desselben Anwendung zum Lehren / Vermahnen / Warnen und Trösten erfodert / benehmen / auch nicht mit vielen Critisiren und disputiren sich aufhalten / sondern den Innhalt des Textes in guter disposition ordentlich und deutlich zeigen / und die Lehren / welche sie ihren Gemeinden an erbaulichsten zu seyn erachten / herausziehen / auch überall dieses ihren eintzigen Zweck seyn lassen / daß ihre Zuhörer zur seeligmachenden Erkäntniß GOttes / und der Mittel ihrer Seeligkeit gebracht / und zu einem lebendigen und thätigen Christenthum geführet werden. §. 10. Wie wir denn auch ernstlich darüber zu halten gemeinet seyn / daß die Predigten nicht über drey Vierthel Stunden aufs höchste eine geringe Stunde wären sollen. §. 11. Nach geendigter Predigt soll der Priester die Gemeine mit wenig Worten zum Gebet und Bekäntniß der Sünde vermahnen / darauf die folgende Beichte verlesen: Ich armer Sünder bekenne GOtt meinem himmlischen Vater / daß ich leyder schwerlich und mannigfältig gesündiget habe (nicht allein mit äusserlichn groben Sünden / sondern auch / und vielmehr mit innerlicher angebohrner Blindheit / Unglauben / Zweiffelung / Kleinmühtigkeit /

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/6>, abgerufen am 21.12.2024.