Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

Bild:
<< vorherige Seite

HErr JEsu Christ dich zu uns wend etc. oder Liebster JEsu wir sind hier etc. gebrauchet werden.

§. 8.

Bey dessen Endigung dann der Prediger zur Cantzel gehet. Was die Predigt selbst betrifft / so wird dieselbe ordentlich über die Sonn- und Fest-Täglichen Evangelia gehalten / und befehlen Wir hiemit nachmahls allen und jeden unsern Predigern / daß sie nicht mit langen prae-Exordiis oder Exordiis ihnen die Zeit / welche die Erklärung des vorgenommenen Textes und desselben Anwendung zum Lehren / Vermahnen / Warnen und Trösten erfodert / benehmen / auch nicht mit vielen Critisiren und disputiren sich aufhalten / sondern den Innhalt des Textes in guter disposition ordentlich und deutlich zeigen / und die Lehren / welche sie ihren Gemeinden an erbaulichsten zu seyn erachten / herausziehen / auch überall dieses ihren eintzigen Zweck seyn lassen / daß ihre Zuhörer zur seeligmachenden Erkäntniß GOttes / und der Mittel ihrer Seeligkeit gebracht / und zu einem lebendigen und thätigen Christenthum geführet werden.

§. 10.

Wie wir denn auch ernstlich darüber zu halten gemeinet seyn / daß die Predigten nicht über drey Vierthel Stunden aufs höchste eine geringe Stunde wären sollen.

§. 11.

Nach geendigter Predigt soll der Priester die Gemeine mit wenig Worten zum Gebet und Bekäntniß der Sünde vermahnen / darauf die folgende Beichte verlesen:

Ich armer Sünder bekenne GOtt meinem himmlischen Vater / daß ich leyder schwerlich und mannigfältig gesündiget habe (nicht allein mit äusserlichn groben Sünden / sondern auch / und vielmehr mit innerlicher angebohrner Blindheit / Unglauben / Zweiffelung / Kleinmühtigkeit /

HErr JEsu Christ dich zu uns wend etc. oder Liebster JEsu wir sind hier etc. gebrauchet werden.

§. 8.

Bey dessen Endigung dann der Prediger zur Cantzel gehet. Was die Predigt selbst betrifft / so wird dieselbe ordentlich über die Sonn- und Fest-Täglichen Evangelia gehalten / und befehlen Wir hiemit nachmahls allen und jeden unsern Predigern / daß sie nicht mit langen prae-Exordiis oder Exordiis ihnen die Zeit / welche die Erklärung des vorgenommenen Textes und desselben Anwendung zum Lehren / Vermahnen / Warnen und Trösten erfodert / benehmen / auch nicht mit vielen Critisiren und disputiren sich aufhalten / sondern den Innhalt des Textes in guter disposition ordentlich und deutlich zeigen / und die Lehren / welche sie ihren Gemeinden an erbaulichsten zu seyn erachten / herausziehen / auch überall dieses ihren eintzigen Zweck seyn lassen / daß ihre Zuhörer zur seeligmachenden Erkäntniß GOttes / und der Mittel ihrer Seeligkeit gebracht / und zu einem lebendigen und thätigen Christenthum geführet werden.

§. 10.

Wie wir denn auch ernstlich darüber zu halten gemeinet seyn / daß die Predigten nicht über drey Vierthel Stunden aufs höchste eine geringe Stunde wären sollen.

§. 11.

Nach geendigter Predigt soll der Priester die Gemeine mit wenig Worten zum Gebet und Bekäntniß der Sünde vermahnen / darauf die folgende Beichte verlesen:

Ich armer Sünder bekenne GOtt meinem himmlischen Vater / daß ich leyder schwerlich und mannigfältig gesündiget habe (nicht allein mit äusserlichn groben Sünden / sondern auch / und vielmehr mit innerlicher angebohrner Blindheit / Unglauben / Zweiffelung / Kleinmühtigkeit /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0006" n="6"/>
HErr JEsu Christ dich zu uns wend etc. oder Liebster       JEsu wir sind hier etc. gebrauchet werden.</p>
      </div>
      <div>
        <head>§. 8.<lb/></head>
        <p>Bey dessen Endigung dann der Prediger zur Cantzel gehet. Was die Predigt selbst betrifft / so       wird dieselbe ordentlich über die Sonn- und Fest-Täglichen Evangelia gehalten / und befehlen       Wir hiemit nachmahls allen und jeden unsern Predigern / daß sie nicht mit langen prae-Exordiis       oder Exordiis ihnen die Zeit / welche die Erklärung des vorgenommenen Textes und desselben       Anwendung zum Lehren / Vermahnen / Warnen und Trösten erfodert / benehmen / auch nicht mit       vielen Critisiren und disputiren sich aufhalten / sondern den Innhalt des Textes in guter       disposition ordentlich und deutlich zeigen / und die Lehren / welche sie ihren Gemeinden an       erbaulichsten zu seyn erachten / herausziehen / auch überall dieses ihren eintzigen Zweck seyn       lassen / daß ihre Zuhörer zur seeligmachenden Erkäntniß GOttes / und der Mittel ihrer       Seeligkeit gebracht / und zu einem lebendigen und thätigen Christenthum geführet werden.</p>
      </div>
      <div>
        <head>§. 10.<lb/></head>
        <p>Wie wir denn auch ernstlich darüber zu halten gemeinet seyn / daß die Predigten nicht über       drey Vierthel Stunden aufs höchste eine geringe Stunde wären sollen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>§. 11.<lb/></head>
        <p>Nach geendigter Predigt soll der Priester die Gemeine mit wenig Worten zum Gebet und       Bekäntniß der Sünde vermahnen / darauf die folgende Beichte verlesen:</p>
        <p>Ich armer Sünder bekenne GOtt meinem himmlischen Vater / daß ich leyder schwerlich und       mannigfältig gesündiget habe (nicht allein mit äusserlichn groben Sünden / sondern auch / und       vielmehr mit innerlicher angebohrner Blindheit / Unglauben / Zweiffelung / Kleinmühtigkeit /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[6/0006] HErr JEsu Christ dich zu uns wend etc. oder Liebster JEsu wir sind hier etc. gebrauchet werden. §. 8. Bey dessen Endigung dann der Prediger zur Cantzel gehet. Was die Predigt selbst betrifft / so wird dieselbe ordentlich über die Sonn- und Fest-Täglichen Evangelia gehalten / und befehlen Wir hiemit nachmahls allen und jeden unsern Predigern / daß sie nicht mit langen prae-Exordiis oder Exordiis ihnen die Zeit / welche die Erklärung des vorgenommenen Textes und desselben Anwendung zum Lehren / Vermahnen / Warnen und Trösten erfodert / benehmen / auch nicht mit vielen Critisiren und disputiren sich aufhalten / sondern den Innhalt des Textes in guter disposition ordentlich und deutlich zeigen / und die Lehren / welche sie ihren Gemeinden an erbaulichsten zu seyn erachten / herausziehen / auch überall dieses ihren eintzigen Zweck seyn lassen / daß ihre Zuhörer zur seeligmachenden Erkäntniß GOttes / und der Mittel ihrer Seeligkeit gebracht / und zu einem lebendigen und thätigen Christenthum geführet werden. §. 10. Wie wir denn auch ernstlich darüber zu halten gemeinet seyn / daß die Predigten nicht über drey Vierthel Stunden aufs höchste eine geringe Stunde wären sollen. §. 11. Nach geendigter Predigt soll der Priester die Gemeine mit wenig Worten zum Gebet und Bekäntniß der Sünde vermahnen / darauf die folgende Beichte verlesen: Ich armer Sünder bekenne GOtt meinem himmlischen Vater / daß ich leyder schwerlich und mannigfältig gesündiget habe (nicht allein mit äusserlichn groben Sünden / sondern auch / und vielmehr mit innerlicher angebohrner Blindheit / Unglauben / Zweiffelung / Kleinmühtigkeit /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/6
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/6>, abgerufen am 21.11.2024.