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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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CAP. IX. Von Administration der Heil. Tauffe und denen dabey erforderten Agendis.
Wenn ein Kind zur Tauffe gebracht worden / hält der Pastor folgende Anrede an die Gevattern.
In Nahmen JESU! Amen.

LIeben Freunde in Christo / wir sind allhier versammlet vor dem Angesicht der H. Dreyfaltigkeit / GOttes des Vaters / des Sohnes und des Heil. Geistes / des heiligen Vorhabens dieß gegenwärtige liebe Kind durch das Wasser-Baad der heiligen Tauffe seinem Heyland und Erlöser Christo JEsu zuzuführen. So ermahne ich nun die Gevattern hiemit in dem HErrn / daß sie wol bedencken was vor ein hohes und wichtiges Werck es sey / ein Kind das in Sünden empfangen und gebohren / und daher unter dem Zorn GOTTes bleiben und in Ewigkeit verdammet seyn müste / aus solchen jämmerlichen Zustande heraus zu helffen und in den Gnaden-Bund mit GOtt zu setzen. Um deß willen wollen sie dann ihre Hertzen in H. Andacht zu GOtt erheben / und denselben in Nahmen seines Sohnes JEsu Christi / welcher selbst befohlen die Kindlein zu ihm zu bringen / und allen denen / die glauben und getauffet werden / die Seeligkeit zugesaget hat / in kindlichen Vertrauen anruffen / er wolle dieses liebe Kind mit dem Blut seines Sohnes JEsu CHristi von seinen Sünden abwaschen / allen seinen Zorn von ihm nehmen / dasselbige mit dem H. Geist tauffen und

CAP. IX. Von Administration der Heil. Tauffe und denen dabey erforderten Agendis.
Wenn ein Kind zur Tauffe gebracht worden / hält der Pastor folgende Anrede an die Gevattern.
In Nahmen JESU! Amen.

LIeben Freunde in Christo / wir sind allhier versam̃let vor dem Angesicht der H. Dreyfaltigkeit / GOttes des Vaters / des Sohnes und des Heil. Geistes / des heiligen Vorhabens dieß gegenwärtige liebe Kind durch das Wasser-Baad der heiligen Tauffe seinem Heyland und Erlöser Christo JEsu zuzuführen. So ermahne ich nun die Gevattern hiemit in dem HErrn / daß sie wol bedencken was vor ein hohes und wichtiges Werck es sey / ein Kind das in Sünden empfangen und gebohren / und daher unter dem Zorn GOTTes bleiben und in Ewigkeit verdammet seyn müste / aus solchen jämmerlichen Zustande heraus zu helffen und in den Gnaden-Bund mit GOtt zu setzen. Um deß willen wollen sie dann ihre Hertzen in H. Andacht zu GOtt erheben / und denselben in Nahmen seines Sohnes JEsu Christi / welcher selbst befohlen die Kindlein zu ihm zu bringen / und allen denen / die glauben und getauffet werden / die Seeligkeit zugesaget hat / in kindlichen Vertrauen anruffen / er wolle dieses liebe Kind mit dem Blut seines Sohnes JEsu CHristi von seinen Sünden abwaschen / allen seinen Zorn von ihm nehmen / dasselbige mit dem H. Geist tauffen und

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[41/0045] CAP. IX. Von Administration der Heil. Tauffe und denen dabey erforderten Agendis. Wenn ein Kind zur Tauffe gebracht worden / hält der Pastor folgende Anrede an die Gevattern. In Nahmen JESU! Amen. LIeben Freunde in Christo / wir sind allhier versam̃let vor dem Angesicht der H. Dreyfaltigkeit / GOttes des Vaters / des Sohnes und des Heil. Geistes / des heiligen Vorhabens dieß gegenwärtige liebe Kind durch das Wasser-Baad der heiligen Tauffe seinem Heyland und Erlöser Christo JEsu zuzuführen. So ermahne ich nun die Gevattern hiemit in dem HErrn / daß sie wol bedencken was vor ein hohes und wichtiges Werck es sey / ein Kind das in Sünden empfangen und gebohren / und daher unter dem Zorn GOTTes bleiben und in Ewigkeit verdammet seyn müste / aus solchen jämmerlichen Zustande heraus zu helffen und in den Gnaden-Bund mit GOtt zu setzen. Um deß willen wollen sie dann ihre Hertzen in H. Andacht zu GOtt erheben / und denselben in Nahmen seines Sohnes JEsu Christi / welcher selbst befohlen die Kindlein zu ihm zu bringen / und allen denen / die glauben und getauffet werden / die Seeligkeit zugesaget hat / in kindlichen Vertrauen anruffen / er wolle dieses liebe Kind mit dem Blut seines Sohnes JEsu CHristi von seinen Sünden abwaschen / allen seinen Zorn von ihm nehmen / dasselbige mit dem H. Geist tauffen und

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/45>, abgerufen am 21.11.2024.