Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

Bild:
<< vorherige Seite
CAP. VII. Von der Excommunication.
I.

OB wol das aus der ersten Christlichen Kirchen herrührende institutum der Excommunication oder des so genandten grossen Banns bey Unseren Kirchen bishero fast selten exerciret worden / So wollen Wir dennoch das der darüber vormahls beschriebene Process bey Unserem Consistorial-Archivo verwahret werden soll / damit in begebenden Fällen / wann von Unserm Consistorio wieder jemand die excommunicatio praevia causae cognitione erkandt / die Prediger darnach instruiret und befehliget werden können.

II. Dieweil aber der durch sothanen Kirchen-Zwang intendirte Zweck der Bekehrung bey denen wenigsten excommunicatis, absonderlich wann dieselbe mit dem Atheismo inficiret seyn / erreichet wird; Und Wir wol von mehrem effect zu seyn erachten / wann ein solcher verzweiffelter böser Mensch (wofern derselbe nicht denen Rechten nach an Leben gestraffet werden könte) zum Zuchthause condemniret / und allda durch schwere Arbeit und tägliche harte Züchtigung / mithin auch durch anderweite fleißige Ermahnungen endlich zum Erkändtniß und Bekehrung gebracht würde; So ist Unser gnädigster Will / wann hinkünfftig ein solcher Halsstarriger Sünder und Verächter GOttes und seines Heil.

CAP. VII. Von der Excommunication.
I.

OB wol das aus der ersten Christlichen Kirchen herrührende institutum der Excommunication oder des so genandten grossen Banns bey Unseren Kirchen bishero fast selten exerciret worden / So wollen Wir dennoch das der darüber vormahls beschriebene Process bey Unserem Consistorial-Archivo verwahret werden soll / damit in begebenden Fällen / wann von Unserm Consistorio wieder jemand die excommunicatio praevia causae cognitione erkandt / die Prediger darnach instruiret und befehliget werden können.

II. Dieweil aber der durch sothanen Kirchen-Zwang intendirte Zweck der Bekehrung bey denen wenigsten excommunicatis, absonderlich wann dieselbe mit dem Atheismo inficiret seyn / erreichet wird; Und Wir wol von mehrem effect zu seyn erachten / wann ein solcher verzweiffelter böser Mensch (wofern derselbe nicht denen Rechten nach an Leben gestraffet werden könte) zum Zuchthause condemniret / und allda durch schwere Arbeit und tägliche harte Züchtigung / mithin auch durch anderweite fleißige Ermahnungen endlich zum Erkändtniß und Bekehrung gebracht würde; So ist Unser gnädigster Will / wann hinkünfftig ein solcher Halsstarriger Sünder und Verächter GOttes und seines Heil.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0027" n="27"/>
      </div>
      <div>
        <head>CAP. VII. Von der Excommunication.<lb/></head>
      </div>
      <div>
        <head>I.<lb/></head>
        <p>OB wol das aus der ersten Christlichen Kirchen herrührende institutum der                      Excommunication oder des so genandten grossen Banns bey Unseren Kirchen bishero                      fast selten exerciret worden / So wollen Wir dennoch das der darüber vormahls                      beschriebene Process bey Unserem Consistorial-Archivo verwahret werden soll /                      damit in begebenden Fällen / wann von Unserm Consistorio wieder jemand die                      excommunicatio praevia causae cognitione erkandt / die Prediger darnach                      instruiret und befehliget werden können.</p>
        <p>II. Dieweil aber der durch sothanen Kirchen-Zwang intendirte Zweck der Bekehrung                      bey denen wenigsten excommunicatis, absonderlich wann dieselbe mit dem Atheismo                      inficiret seyn / erreichet wird; Und Wir wol von mehrem effect zu seyn erachten                      / wann ein solcher verzweiffelter böser Mensch (wofern derselbe nicht denen                      Rechten nach an Leben gestraffet werden könte) zum Zuchthause condemniret / und                      allda durch schwere Arbeit und tägliche harte Züchtigung / mithin auch durch                      anderweite fleißige Ermahnungen endlich zum Erkändtniß und Bekehrung gebracht                      würde; So ist Unser gnädigster Will / wann hinkünfftig ein solcher Halsstarriger                      Sünder und Verächter GOttes und seines Heil.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[27/0027] CAP. VII. Von der Excommunication. I. OB wol das aus der ersten Christlichen Kirchen herrührende institutum der Excommunication oder des so genandten grossen Banns bey Unseren Kirchen bishero fast selten exerciret worden / So wollen Wir dennoch das der darüber vormahls beschriebene Process bey Unserem Consistorial-Archivo verwahret werden soll / damit in begebenden Fällen / wann von Unserm Consistorio wieder jemand die excommunicatio praevia causae cognitione erkandt / die Prediger darnach instruiret und befehliget werden können. II. Dieweil aber der durch sothanen Kirchen-Zwang intendirte Zweck der Bekehrung bey denen wenigsten excommunicatis, absonderlich wann dieselbe mit dem Atheismo inficiret seyn / erreichet wird; Und Wir wol von mehrem effect zu seyn erachten / wann ein solcher verzweiffelter böser Mensch (wofern derselbe nicht denen Rechten nach an Leben gestraffet werden könte) zum Zuchthause condemniret / und allda durch schwere Arbeit und tägliche harte Züchtigung / mithin auch durch anderweite fleißige Ermahnungen endlich zum Erkändtniß und Bekehrung gebracht würde; So ist Unser gnädigster Will / wann hinkünfftig ein solcher Halsstarriger Sünder und Verächter GOttes und seines Heil.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/27
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/27>, abgerufen am 21.11.2024.