Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.III. Also sollen sie sich nicht unternehmen Unsern in Kirchen-Sachen ergangenen Befehlen (als von welchen / daß sie GOttes Wort gemäß seyn / billig zu praesumiren) unter ein oder andern praetext sich zu widersetzen / sondern / wann sie etwa wobey einen erheblichen Scrupel zu haben vermeinen / darüber ohnverzüglich bey Uns oder Unserem Consistorio explication suchen und erwarten / keines weges aber bey Vermeidung arbitrarischer Bestraffung / was ihnen von der Cantzel abzulesen oder sonsten zu thun befohlen worden / proprio judicio und nach eigenen Gutdüncken unterlassen / vielweniger solches durch eigenmächtiges Ab- und Zuthun ändern. CAP. IV. Von Einrichtung der Predigen / von Haltung der Catechisation, von den Colloqviis, und von der Prediger Leben und Wandel. I. ALldieweil viel daran gelegen daß auf Einrichtung der Predigen gebührende attention und Fleiß gewendet / dieselbe nach Anleitung des Textus wol disponiret / keines weges aber tumultuarie, wie es dem Prediger beyfället / ohne Connex on heraus gestossen / oder von historien, Sprüchen und Geistlichen Liedern zusam- III. Also sollen sie sich nicht unternehmen Unsern in Kirchen-Sachen ergangenen Befehlen (als von welchen / daß sie GOttes Wort gemäß seyn / billig zu praesumiren) unter ein oder andern praetext sich zu widersetzen / sondern / wann sie etwa wobey einen erheblichen Scrupel zu haben vermeinen / darüber ohnverzüglich bey Uns oder Unserem Consistorio explication suchen und erwarten / keines weges aber bey Vermeidung arbitrarischer Bestraffung / was ihnen von der Cantzel abzulesen oder sonsten zu thun befohlen worden / proprio judicio und nach eigenen Gutdüncken unterlassen / vielweniger solches durch eigenmächtiges Ab- und Zuthun ändern. CAP. IV. Von Einrichtung der Predigen / von Haltung der Catechisation, von den Colloqviis, und von der Prediger Leben und Wandel. I. ALldieweil viel daran gelegen daß auf Einrichtung der Predigen gebührende attention und Fleiß gewendet / dieselbe nach Anleitung des Textus wol disponiret / keines weges aber tumultuariè, wie es dem Prediger beyfället / ohne Connex on heraus gestossen / oder von historien, Sprüchen und Geistlichen Liedern zusam- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0016" n="16"/> <p>III. Also sollen sie sich nicht unternehmen Unsern in Kirchen-Sachen ergangenen Befehlen (als von welchen / daß sie GOttes Wort gemäß seyn / billig zu praesumiren) unter ein oder andern praetext sich zu widersetzen / sondern / wann sie etwa wobey einen erheblichen Scrupel zu haben vermeinen / darüber ohnverzüglich bey Uns oder Unserem Consistorio explication suchen und erwarten / keines weges aber bey Vermeidung arbitrarischer Bestraffung / was ihnen von der Cantzel abzulesen oder sonsten zu thun befohlen worden / proprio judicio und nach eigenen Gutdüncken unterlassen / vielweniger solches durch eigenmächtiges Ab- und Zuthun ändern.</p> </div> <div> <head>CAP. IV. Von Einrichtung der Predigen / von Haltung der Catechisation, von den Colloqviis, und von der Prediger Leben und Wandel.<lb/></head> </div> <div> <head>I.<lb/></head> <p>ALldieweil viel daran gelegen daß auf Einrichtung der Predigen gebührende attention und Fleiß gewendet / dieselbe nach Anleitung des Textus wol disponiret / keines weges aber tumultuariè, wie es dem Prediger beyfället / ohne Connex on heraus gestossen / oder von historien, Sprüchen und Geistlichen Liedern zusam- </p> </div> </body> </text> </TEI> [16/0016]
III. Also sollen sie sich nicht unternehmen Unsern in Kirchen-Sachen ergangenen Befehlen (als von welchen / daß sie GOttes Wort gemäß seyn / billig zu praesumiren) unter ein oder andern praetext sich zu widersetzen / sondern / wann sie etwa wobey einen erheblichen Scrupel zu haben vermeinen / darüber ohnverzüglich bey Uns oder Unserem Consistorio explication suchen und erwarten / keines weges aber bey Vermeidung arbitrarischer Bestraffung / was ihnen von der Cantzel abzulesen oder sonsten zu thun befohlen worden / proprio judicio und nach eigenen Gutdüncken unterlassen / vielweniger solches durch eigenmächtiges Ab- und Zuthun ändern.
CAP. IV. Von Einrichtung der Predigen / von Haltung der Catechisation, von den Colloqviis, und von der Prediger Leben und Wandel.
I.
ALldieweil viel daran gelegen daß auf Einrichtung der Predigen gebührende attention und Fleiß gewendet / dieselbe nach Anleitung des Textus wol disponiret / keines weges aber tumultuariè, wie es dem Prediger beyfället / ohne Connex on heraus gestossen / oder von historien, Sprüchen und Geistlichen Liedern zusam-
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/16>, abgerufen am 23.02.2025. |