Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.Armen Nutzen und Besten / als einem getreuen und fleißigen Diacono und Vorsteher gebühret / erweisen und verhalten wollet / So wahr euch GOtt helffe und sein heiliges Wort. VII. Eydt der Heb-Ammen. IHr sollet geloben und schweren einen Eyd zu GOtt und auf sein Heil. Wort / daß ihr dieses Amt / dazu ihr verordnet und aufgenommen werdet / in der Furcht GOttes / welcher euch dazu beruffen hat / mit aller Treu und Sorgfalt / es sey bey Tage oder Nacht ohnverdrossen abwarten; Euch zu dem Ende stets zu Hause behalten / oder / wann ihr auszugehen nöhtig habt / zuverläßige Nachricht wo ihr zu finden seyd hinterlassen; Euch allerdings für den Trunck hüten / und hingegen der Nüchterkeit befleißigen; Auf eines jeden Begehren / er sey reich oder arm / hohes oder niedrigen Standes / euch allezeit willig und ungesäumt einstellen / euer Amt und Verrichtung mit andächtigem Gebet und guter Vorsichtigkeit anfangen und ausführen; Der in Kindes-Nöhten arbeitenden Frau tröstlich zusprechen / dabey auch selbsten keinen Verdruß oder Ungedult bezeigen; Keine Frau versäumen oder verwarlosen / durchaus aber durch Eingebung treibender Sachen zu Verderbung einer Leibes-Frucht euch lassen gebrauchen; Bey denen jungen Kin- Armen Nutzen und Besten / als einem getreuen und fleißigen Diacono und Vorsteher gebühret / erweisen und verhalten wollet / So wahr euch GOtt helffe und sein heiliges Wort. VII. Eydt der Heb-Ammen. IHr sollet geloben und schweren einen Eyd zu GOtt und auf sein Heil. Wort / daß ihr dieses Amt / dazu ihr verordnet und aufgenommen werdet / in der Furcht GOttes / welcher euch dazu beruffen hat / mit aller Treu und Sorgfalt / es sey bey Tage oder Nacht ohnverdrossen abwarten; Euch zu dem Ende stets zu Hause behalten / oder / wann ihr auszugehen nöhtig habt / zuverläßige Nachricht wo ihr zu finden seyd hinterlassen; Euch allerdings für den Trunck hüten / und hingegen der Nüchterkeit befleißigen; Auf eines jeden Begehren / er sey reich oder arm / hohes oder niedrigen Standes / euch allezeit willig und ungesäumt einstellen / euer Amt und Verrichtung mit andächtigem Gebet und guter Vorsichtigkeit anfangen und ausführen; Der in Kindes-Nöhten arbeitenden Frau tröstlich zusprechen / dabey auch selbsten keinen Verdruß oder Ungedult bezeigen; Keine Frau versäumen oder verwarlosen / durchaus aber durch Eingebung treibender Sachen zu Verderbung einer Leibes-Frucht euch lassen gebrauchen; Bey denen jungen Kin- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0157" n="166"/> Armen Nutzen und Besten / als einem getreuen und fleißigen Diacono und Vorsteher gebühret / erweisen und verhalten wollet / So wahr euch GOtt helffe und sein heiliges Wort.</p> </div> <div> <head>VII. Eydt der Heb-Ammen.<lb/></head> <p>IHr sollet geloben und schweren einen Eyd zu GOtt und auf sein Heil. Wort / daß ihr dieses Amt / dazu ihr verordnet und aufgenommen werdet / in der Furcht GOttes / welcher euch dazu beruffen hat / mit aller Treu und Sorgfalt / es sey bey Tage oder Nacht ohnverdrossen abwarten; Euch zu dem Ende stets zu Hause behalten / oder / wann ihr auszugehen nöhtig habt / zuverläßige Nachricht wo ihr zu finden seyd hinterlassen; Euch allerdings für den Trunck hüten / und hingegen der Nüchterkeit befleißigen; Auf eines jeden Begehren / er sey reich oder arm / hohes oder niedrigen Standes / euch allezeit willig und ungesäumt einstellen / euer Amt und Verrichtung mit andächtigem Gebet und guter Vorsichtigkeit anfangen und ausführen; Der in Kindes-Nöhten arbeitenden Frau tröstlich zusprechen / dabey auch selbsten keinen Verdruß oder Ungedult bezeigen; Keine Frau versäumen oder verwarlosen / durchaus aber durch Eingebung treibender Sachen zu Verderbung einer Leibes-Frucht euch lassen gebrauchen; Bey denen jungen Kin- </p> </div> </body> </text> </TEI> [166/0157]
Armen Nutzen und Besten / als einem getreuen und fleißigen Diacono und Vorsteher gebühret / erweisen und verhalten wollet / So wahr euch GOtt helffe und sein heiliges Wort.
VII. Eydt der Heb-Ammen.
IHr sollet geloben und schweren einen Eyd zu GOtt und auf sein Heil. Wort / daß ihr dieses Amt / dazu ihr verordnet und aufgenommen werdet / in der Furcht GOttes / welcher euch dazu beruffen hat / mit aller Treu und Sorgfalt / es sey bey Tage oder Nacht ohnverdrossen abwarten; Euch zu dem Ende stets zu Hause behalten / oder / wann ihr auszugehen nöhtig habt / zuverläßige Nachricht wo ihr zu finden seyd hinterlassen; Euch allerdings für den Trunck hüten / und hingegen der Nüchterkeit befleißigen; Auf eines jeden Begehren / er sey reich oder arm / hohes oder niedrigen Standes / euch allezeit willig und ungesäumt einstellen / euer Amt und Verrichtung mit andächtigem Gebet und guter Vorsichtigkeit anfangen und ausführen; Der in Kindes-Nöhten arbeitenden Frau tröstlich zusprechen / dabey auch selbsten keinen Verdruß oder Ungedult bezeigen; Keine Frau versäumen oder verwarlosen / durchaus aber durch Eingebung treibender Sachen zu Verderbung einer Leibes-Frucht euch lassen gebrauchen; Bey denen jungen Kin-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |