Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.Kosten zuerkandt / in solcher rechtfertigung von Haußziehen / vnd für Gericht hette erscheinen müssen / soll jhme für jedes hierzu gebrachten Tags zerung Drey / oder auff das wenigst zween Silbergroschen taxirt werden / Es were dann / das solche obsiegende Parthey nicht ein gemeiner Bawrs / oder Handtwercksman / oder Bürger / der zu Fueß gieng / Sondern in sein selbst handlung / vnd eigen geschefften zureiten im gebrauch hette / Alß dann mögen Hoffrichter vnd Beysitzer / nach ansehen der Person / vnd gestaldt der Sachen / wol ein höhere tax schöpffen / vnd auff ein Mann vnd Pferdt Tags von Sechs / biß auff Neun Silbergroschen vngefehrlich / sprechen vnd meßigen. So auch der gewinnenden Parthey einicher abtrag / so jhr auß versaumniß in werendem Rechten erstanden / zuerkant worden / soll derselbig nach Condition / handtierung / oder wesen der obliegenden Parthey / auch erwegung aller andern vmbstend / von Hoffrichter vnd Beysitzern gemeßigt vnd taxirt werden. Von Execution / vnd volnstreckung gesprochener Vrtheilen.
Kosten zuerkandt / in solcher rechtfertigung von Haußziehen / vnd für Gericht hette erscheinen müssen / soll jhme für jedes hierzu gebrachten Tags zerung Drey / oder auff das wenigst zween Silbergroschen taxirt werden / Es were dann / das solche obsiegende Parthey nicht ein gemeiner Bawrs / oder Handtwercksman / oder Bürger / der zu Fueß gieng / Sondern in sein selbst handlung / vnd eigen geschefften zureiten im gebrauch hette / Alß dann mögen Hoffrichter vnd Beysitzer / nach ansehen der Person / vnd gestaldt der Sachen / wol ein höhere tax schöpffen / vnd auff ein Mann vnd Pferdt Tags von Sechs / biß auff Neun Silbergroschen vngefehrlich / sprechen vnd meßigen. So auch der gewinnenden Parthey einicher abtrag / so jhr auß versaumniß in werendem Rechten erstanden / zuerkant worden / soll derselbig nach Condition / handtierung / oder wesen der obliegenden Parthey / auch erwegung aller andern vmbstend / von Hoffrichter vnd Beysitzern gemeßigt vnd taxirt werden. Von Execution / vnd volnstreckung gesprochener Vrtheilen.
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Kosten zuerkandt / in solcher rechtfertigung von Haußziehen / vnd für Gericht hette erscheinen müssen / soll jhme für jedes hierzu gebrachten Tags zerung Drey / oder auff das wenigst zween Silbergroschen taxirt werden / Es were dann / das solche obsiegende Parthey nicht ein gemeiner Bawrs / oder Handtwercksman / oder Bürger / der zu Fueß gieng / Sondern in sein selbst handlung / vnd eigen geschefften zureiten im gebrauch hette / Alß dann mögen Hoffrichter vnd Beysitzer / nach ansehen der Person / vnd gestaldt der Sachen / wol ein höhere tax schöpffen / vnd auff ein Mann vnd Pferdt Tags von Sechs / biß auff Neun Silbergroschen vngefehrlich / sprechen vnd meßigen.
So auch der gewinnenden Parthey einicher abtrag / so jhr auß versaumniß in werendem Rechten erstanden / zuerkant worden / soll derselbig nach Condition / handtierung / oder wesen der obliegenden Parthey / auch erwegung aller andern vmbstend / von Hoffrichter vnd Beysitzern gemeßigt vnd taxirt werden.
Von Execution / vnd volnstreckung gesprochener Vrtheilen.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/132>, abgerufen am 03.03.2025. |