Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.vnd in sein eigen Seel / das er also zuthun von seiner Parthey gewaldt empfangen habe / vnd vnterricht sey / ohn alle gefehrde. Von Taxation / vnd messigung der Gerichtskosten. LXX. WIEwol in Taxation / vnd messigung eingebrachter Kosten / vnd Schaden / kein gewisse Regul füglich mag gegeben werden / von wegen vngleicheit der Personen / vnd Sachen / Sondern solchs fürnemlich zu ermeßigung vnd bescheidenheit der Richter stehen soll / Jedoch / damit sie etlicher massen ein Information haben mögen / dieselbige Taxation / nach gelegen vnd billicheit der Sachen / auch vmbstenden / zu moderirn / vnd zu meßigen / So haben wir nachfolgenden Weg vnd Ordnung in gemein hierinn geben / vnd anzeigen wöllen. Vnd erstlich / Sollen alle Ladung / Sportul / Leg / oder Gerichtgelt / Deßgleichen vnsers Hoffgerichts Secretari taxirter Lohn vmb verhörung der Zeugen / auch was für ergangene bescheid / vnd Vrtheilen / vnd sonst vnd in sein eigen Seel / das er also zuthun von seiner Parthey gewaldt empfangen habe / vnd vnterricht sey / ohn alle gefehrde. Von Taxation / vnd messigung der Gerichtskosten. LXX. WIEwol in Taxation / vnd messigung eingebrachter Kosten / vnd Schaden / kein gewisse Regul füglich mag gegeben werden / von wegen vngleicheit der Personen / vnd Sachen / Sondern solchs fürnemlich zu ermeßigung vnd bescheidenheit der Richter stehen soll / Jedoch / damit sie etlicher massen ein Information haben mögen / dieselbige Taxation / nach gelegen vnd billicheit der Sachen / auch vmbstenden / zu moderirn / vnd zu meßigen / So haben wir nachfolgenden Weg vnd Ordnung in gemein hierinn geben / vnd anzeigen wöllen. Vnd erstlich / Sollen alle Ladung / Sportul / Leg / oder Gerichtgelt / Deßgleichen vnsers Hoffgerichts Secretari taxirter Lohn vmb verhörung der Zeugen / auch was für ergangene bescheid / vnd Vrtheilen / vnd sonst <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0130"/> vnd in sein eigen Seel / das er also zuthun von seiner Parthey gewaldt empfangen habe / vnd vnterricht sey / ohn alle gefehrde.</p> </div> <div> <head>Von Taxation / vnd messigung der Gerichtskosten.<lb/></head> <head>LXX.<lb/></head> <p>WIEwol in Taxation / vnd messigung eingebrachter Kosten / vnd Schaden / kein gewisse Regul füglich mag gegeben werden / von wegen vngleicheit der Personen / vnd Sachen / Sondern solchs fürnemlich zu ermeßigung vnd bescheidenheit der Richter stehen soll / Jedoch / damit sie etlicher massen ein Information haben mögen / dieselbige Taxation / nach gelegen vnd billicheit der Sachen / auch vmbstenden / zu moderirn / vnd zu meßigen / So haben wir nachfolgenden Weg vnd Ordnung in gemein hierinn geben / vnd anzeigen wöllen.</p> <p>Vnd erstlich / Sollen alle Ladung / Sportul / Leg / oder Gerichtgelt / Deßgleichen vnsers Hoffgerichts Secretari taxirter Lohn vmb verhörung der Zeugen / auch was für ergangene bescheid / vnd Vrtheilen / vnd sonst </p> </div> </body> </text> </TEI> [0130]
vnd in sein eigen Seel / das er also zuthun von seiner Parthey gewaldt empfangen habe / vnd vnterricht sey / ohn alle gefehrde.
Von Taxation / vnd messigung der Gerichtskosten.
LXX.
WIEwol in Taxation / vnd messigung eingebrachter Kosten / vnd Schaden / kein gewisse Regul füglich mag gegeben werden / von wegen vngleicheit der Personen / vnd Sachen / Sondern solchs fürnemlich zu ermeßigung vnd bescheidenheit der Richter stehen soll / Jedoch / damit sie etlicher massen ein Information haben mögen / dieselbige Taxation / nach gelegen vnd billicheit der Sachen / auch vmbstenden / zu moderirn / vnd zu meßigen / So haben wir nachfolgenden Weg vnd Ordnung in gemein hierinn geben / vnd anzeigen wöllen.
Vnd erstlich / Sollen alle Ladung / Sportul / Leg / oder Gerichtgelt / Deßgleichen vnsers Hoffgerichts Secretari taxirter Lohn vmb verhörung der Zeugen / auch was für ergangene bescheid / vnd Vrtheilen / vnd sonst
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |