Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.HOffgerichts Ordnung: Des Durchleuchtigen
Gedruckt in der Heinrichsstadt / beyHochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Juliussen / Hertzogs zu Braunschweig / vnd Lüneburg / etc. Auffs new ver- bessert / gemehret / vnd wie- derumb in Druck gegeben. Sampt angehengter Key. Confir mation / Auch Priuilegio, de non appellando intra summam trecen- torum aureorum. [Abbildung]
der löblichen Vestung Wolffenbüttel / durch Conradt Horn. M. D. LXXI. HOffgerichts Ordnung: Des Durchleuchtigen
Gedruckt in der Heinrichsstadt / beyHochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Juliussen / Hertzogs zu Braunschweig / vnd Lüneburg / etc. Auffs new ver- bessert / gemehret / vnd wie- derumb in Druck gegeben. Sampt angehengter Key. Confir mation / Auch Priuilegio, de non appellando intra summam trecen- torum aureorum. [Abbildung]
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HOffgerichts
Ordnung:
Des Durchleuchtigen
Hochgebornen Fürsten vnd Herrn /
Herrn Juliussen / Hertzogs zu Braunschweig /
vnd Lüneburg / etc. Auffs new ver-
bessert / gemehret / vnd wie-
derumb in Druck
gegeben.
Sampt angehengter Key. Confir
mation / Auch Priuilegio, de non
appellando intra summam trecen-
torum aureorum.
[Abbildung]
Gedruckt in der Heinrichsstadt / bey
der löblichen Vestung Wolffenbüttel /
durch Conradt Horn.
M. D. LXXI.
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