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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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Etzliche Fürstliche Braunschweigische Constitutiones vnnd Mandata so neben andern dergleichen Weilandt die Durchleuchtige Hochgeborne Fürsten vnd Herrn / Herr Heinrich der Jünger / Herr Erich der Jünger / vnnd Herr Julius / Hochlöblicher Christmilter gedechtnus / Dann auch der Hochwirdiger / Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst vnd Herr / Herr Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / alle Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. bey J. F. G. Regierungen / auß hoher Landesfürstlicher Obrigkeit außgehen vnd publiciren lassen.
Weilandt Hochgedachts Hertzogen Heinrichen des Jüngern Constitutio wegen nicht versetzung der Closter güter am tage Antonij Anno 1529. publicirt.

VOn Bottes gnaden Wir Heinrich der Jünger Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk. Thun offentlich kundt vnd wissen allermenniglich die diesen vnsern offenen beuehl vnd Edictsbrieff sehen oder hören lesen / Das dieweil wir offentlich befinden / das etlich vnserer Praelaten im Fürstenthumb

Etzliche Fürstliche Braunschweigische Constitutiones vnnd Mandata so neben andern dergleichen Weilandt die Durchleuchtige Hochgeborne Fürsten vnd Herrn / Herr Heinrich der Jünger / Herr Erich der Jünger / vnnd Herr Julius / Hochlöblicher Christmilter gedechtnus / Dann auch der Hochwirdiger / Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst vnd Herr / Herr Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / alle Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. bey J. F. G. Regierungen / auß hoher Landesfürstlicher Obrigkeit außgehen vnd publiciren lassen.
Weilandt Hochgedachts Hertzogen Heinrichen des Jüngern Constitutio wegen nicht versetzung der Closter güter am tage Antonij Anno 1529. publicirt.

VOn Bottes gnaden Wir Heinrich der Jünger Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk. Thun offentlich kundt vnd wissen allermenniglich die diesen vnsern offenen beuehl vnd Edictsbrieff sehen oder hören lesen / Das dieweil wir offentlich befinden / das etlich vnserer Praelaten im Fürstenthumb

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[0053] Etzliche Fürstliche Braunschweigische Constitutiones vnnd Mandata so neben andern dergleichen Weilandt die Durchleuchtige Hochgeborne Fürsten vnd Herrn / Herr Heinrich der Jünger / Herr Erich der Jünger / vnnd Herr Julius / Hochlöblicher Christmilter gedechtnus / Dann auch der Hochwirdiger / Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst vnd Herr / Herr Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / alle Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. bey J. F. G. Regierungen / auß hoher Landesfürstlicher Obrigkeit außgehen vnd publiciren lassen. Weilandt Hochgedachts Hertzogen Heinrichen des Jüngern Constitutio wegen nicht versetzung der Closter güter am tage Antonij Anno 1529. publicirt. VOn Bottes gnaden Wir Heinrich der Jünger Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk. Thun offentlich kundt vnd wissen allermenniglich die diesen vnsern offenen beuehl vnd Edictsbrieff sehen oder hören lesen / Das dieweil wir offentlich befinden / das etlich vnserer Praelaten im Fürstenthumb

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/53>, abgerufen am 18.12.2024.