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Blumenbach, Johann Friedrich: Anfangsgründe der Physiologie. (Übers. Joseph Eyerel). 2. Aufl. Wien, 1795.

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a) Zinn de motu uveae. 1757. in Comment. societ.
scient. Götting. T. I.

Fel. Fontana dei moti dell' iride. 1765. 8.

Die Physiologen haben diese Beweglichkeit der Blen-
dung auf verschiedene Weise zu erklären gesucht;
einige leiten diese Bewegung von dem Andrang
des Blutes in die Gefäße der Blendung her; an-
dere haben sich Muskelfasern erdichtet; mir scheint
aber keine dieser Ursachen gegründet zu seyn.
Es ist mir daher wahrscheinlicher, wie ich auch
unlängst in einer eigenen Abhandlung gezeigt ha-
be, daß die nächste Ursache dieser Beweglichkeit
von der eigenthümlichen Belebung der Blendung
(vita propria §. 75.), die entfernte Ursache aber
von der Zurückwirkung des Sensoriums (§. 255.)
hergeleitet werden muß.

§. 271.

Daß aber das schwarze Pigment (§. 255.
258. 260.) zum Einsaugen der überflüßigen Licht-
stralen bestimmt sey, erhellet, außer andern Grün-
den, am deutlichsten an den Augen einiger Thiere,
und besonders an den Augen der Kakerlacken, die
ein äußerst schwaches Gesicht haben, und kein star-
kes Licht ertragen können. a)

a) Ich habe von dieser Materie weitläuftiger ge-
handelt, sowohl in meiner Abhandlung de gene-
ris humani varietate nativa. Ed
. 2. p. 106-
122. als auch in der Abhandlung de oculis leu-
caethiopum
.

a) Zinn de motu uveae. 1757. in Comment. societ.
scient. Götting. T. I.

Fel. Fontana dei moti dell' iride. 1765. 8.

Die Physiologen haben diese Beweglichkeit der Blen-
dung auf verschiedene Weise zu erklären gesucht;
einige leiten diese Bewegung von dem Andrang
des Blutes in die Gefäße der Blendung her; an-
dere haben sich Muskelfasern erdichtet; mir scheint
aber keine dieser Ursachen gegründet zu seyn.
Es ist mir daher wahrscheinlicher, wie ich auch
unlängst in einer eigenen Abhandlung gezeigt ha-
be, daß die nächste Ursache dieser Beweglichkeit
von der eigenthümlichen Belebung der Blendung
(vita propria §. 75.), die entfernte Ursache aber
von der Zurückwirkung des Sensoriums (§. 255.)
hergeleitet werden muß.

§. 271.

Daß aber das schwarze Pigment (§. 255.
258. 260.) zum Einsaugen der überflüßigen Licht-
stralen bestimmt sey, erhellet, außer andern Grün-
den, am deutlichsten an den Augen einiger Thiere,
und besonders an den Augen der Kakerlacken, die
ein äußerst schwaches Gesicht haben, und kein star-
kes Licht ertragen können. a)

a) Ich habe von dieser Materie weitläuftiger ge-
handelt, sowohl in meiner Abhandlung de gene-
ris humani varietate nativa. Ed
. 2. p. 106–
122. als auch in der Abhandlung de oculis leu-
caethiopum
.

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[173/0189] a) Zinn de motu uveae. 1757. in Comment. societ. scient. Götting. T. I. Fel. Fontana dei moti dell' iride. 1765. 8. Die Physiologen haben diese Beweglichkeit der Blen- dung auf verschiedene Weise zu erklären gesucht; einige leiten diese Bewegung von dem Andrang des Blutes in die Gefäße der Blendung her; an- dere haben sich Muskelfasern erdichtet; mir scheint aber keine dieser Ursachen gegründet zu seyn. Es ist mir daher wahrscheinlicher, wie ich auch unlängst in einer eigenen Abhandlung gezeigt ha- be, daß die nächste Ursache dieser Beweglichkeit von der eigenthümlichen Belebung der Blendung (vita propria §. 75.), die entfernte Ursache aber von der Zurückwirkung des Sensoriums (§. 255.) hergeleitet werden muß. §. 271. Daß aber das schwarze Pigment (§. 255. 258. 260.) zum Einsaugen der überflüßigen Licht- stralen bestimmt sey, erhellet, außer andern Grün- den, am deutlichsten an den Augen einiger Thiere, und besonders an den Augen der Kakerlacken, die ein äußerst schwaches Gesicht haben, und kein star- kes Licht ertragen können. a) a) Ich habe von dieser Materie weitläuftiger ge- handelt, sowohl in meiner Abhandlung de gene- ris humani varietate nativa. Ed. 2. p. 106– 122. als auch in der Abhandlung de oculis leu- caethiopum.

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Anfangsgründe der Physiologie. (Übers. Joseph Eyerel). 2. Aufl. Wien, 1795, S. 173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_physiologie_1795/189>, abgerufen am 21.11.2024.