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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 11. Aufl. Göttingen, 1825.

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ten Quarz, theils auch mit ungeformtem Topas und
gelbem Steinmark durchzogen ist.

9. Sandsteinschiefer.

Der sich also wegen seines Gefüges zum derben
Sandstein verhält, wie der Porphyrschiefer zum Por-
phyr, oder wie der Grauwackenschiefer zur Grauwacke etc.

Der eigentliche Sandsteinschiefer ist gemeiniglich mit
Glimmer übermengt und meist damit im schieferigen
Bruche durchzogen (so z. B. namentlich im englischen
Yorkstone, Bremingstone etc.) Nur variirt dabey
das Verhältniß des Quarzes zum Glimmer sowohl in
Rücksicht der Menge als der Vertheilung gar vielartig.



ten Quarz, theils auch mit ungeformtem Topas und
gelbem Steinmark durchzogen ist.

9. Sandsteinschiefer.

Der sich also wegen seines Gefüges zum derben
Sandstein verhält, wie der Porphyrschiefer zum Por-
phyr, oder wie der Grauwackenschiefer zur Grauwacke ꝛc.

Der eigentliche Sandsteinschiefer ist gemeiniglich mit
Glimmer übermengt und meist damit im schieferigen
Bruche durchzogen (so z. B. namentlich im englischen
Yorkstone, Bremingstone etc.) Nur variirt dabey
das Verhältniß des Quarzes zum Glimmer sowohl in
Rücksicht der Menge als der Vertheilung gar vielartig.



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[547/0569] ten Quarz, theils auch mit ungeformtem Topas und gelbem Steinmark durchzogen ist. 9. Sandsteinschiefer. Der sich also wegen seines Gefüges zum derben Sandstein verhält, wie der Porphyrschiefer zum Por- phyr, oder wie der Grauwackenschiefer zur Grauwacke ꝛc. Der eigentliche Sandsteinschiefer ist gemeiniglich mit Glimmer übermengt und meist damit im schieferigen Bruche durchzogen (so z. B. namentlich im englischen Yorkstone, Bremingstone etc.) Nur variirt dabey das Verhältniß des Quarzes zum Glimmer sowohl in Rücksicht der Menge als der Vertheilung gar vielartig.

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 11. Aufl. Göttingen, 1825, S. 547. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1825/569>, abgerufen am 21.12.2024.