Die so genannten fliegenden Fische haben sehr lange und straffe Brustflossen, so daß sie sich damit selbst über die Oberfläche des Wassers erheben und kleine Strecken weit fortfliegen können.
§. 106.
Ein anderes Hülfsmittel zur Bewegung der Fi- sche, besonders wohl zum Steigen und Sinken (wie bey den so genannten cartesianischen Teufelchen), ist die Schwimmblase, womit zumahl die Süß- Wasser-Fische versehen sind, und die mittelst eines eigenen Canals (ductus pneumaticus) meist mit dem Schlunde, seltener mit dem Magen in Verbin- dung steht.
§. 107.
In Rücksicht ihres Aufenthalts theilt man die Fische überhaupt in See- und Süß-Wasser-Fi- sche. Einige können doch auch zuweilen einige Zeit im Trocknen aushalten, wie der Aal, die Muräne etc. Andere theils in warmen mineralischen Quellen*).
§. 108.
Die mehresten Fische, zumahl die in der See leben, sind animalia nocturna, die nähmlich ihren Geschäften zur Nachtzeit nachgehen, am Tage hin- gegen sich mehr in der Tiefe ruhig halten. Daher auch die von Fischen lebenden Insulaner und Kü- sten-Bewohner meist des Nachts auf den Fang ausgehen.
§. 109.
Eine große Anzahl Gattungen von Fischen ver- ändern in gewissen Jahrszeiten ihren Aufenthalt; so
*) S. Sonnerat in RozierJournal de physique. Avr. 1774. pag. 256 u. f. BuffonSupplement Vol. V. pag. 540 u. f.
Die so genannten fliegenden Fische haben sehr lange und straffe Brustflossen, so daß sie sich damit selbst über die Oberfläche des Wassers erheben und kleine Strecken weit fortfliegen können.
§. 106.
Ein anderes Hülfsmittel zur Bewegung der Fi- sche, besonders wohl zum Steigen und Sinken (wie bey den so genannten cartesianischen Teufelchen), ist die Schwimmblase, womit zumahl die Süß- Wasser-Fische versehen sind, und die mittelst eines eigenen Canals (ductus pneumaticus) meist mit dem Schlunde, seltener mit dem Magen in Verbin- dung steht.
§. 107.
In Rücksicht ihres Aufenthalts theilt man die Fische überhaupt in See- und Süß-Wasser-Fi- sche. Einige können doch auch zuweilen einige Zeit im Trocknen aushalten, wie der Aal, die Muräne ꝛc. Andere theils in warmen mineralischen Quellen*).
§. 108.
Die mehresten Fische, zumahl die in der See leben, sind animalia nocturna, die nähmlich ihren Geschäften zur Nachtzeit nachgehen, am Tage hin- gegen sich mehr in der Tiefe ruhig halten. Daher auch die von Fischen lebenden Insulaner und Kü- sten-Bewohner meist des Nachts auf den Fang ausgehen.
§. 109.
Eine große Anzahl Gattungen von Fischen ver- ändern in gewissen Jahrszeiten ihren Aufenthalt; so
*) S. Sonnerat in RozierJournal de physique. Avr. 1774. pag. 256 u. f. BuffonSupplement Vol. V. pag. 540 u. f.
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Die so genannten fliegenden Fische haben sehr
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selbst über die Oberfläche des Wassers erheben und
kleine Strecken weit fortfliegen können.
§. 106.
Ein anderes Hülfsmittel zur Bewegung der Fi-
sche, besonders wohl zum Steigen und Sinken (wie
bey den so genannten cartesianischen Teufelchen), ist
die Schwimmblase, womit zumahl die Süß-
Wasser-Fische versehen sind, und die mittelst eines
eigenen Canals (ductus pneumaticus) meist mit
dem Schlunde, seltener mit dem Magen in Verbin-
dung steht.
§. 107.
In Rücksicht ihres Aufenthalts theilt man
die Fische überhaupt in See- und Süß-Wasser-Fi-
sche. Einige können doch auch zuweilen einige Zeit
im Trocknen aushalten, wie der Aal, die Muräne ꝛc.
Andere theils in warmen mineralischen Quellen *).
§. 108.
Die mehresten Fische, zumahl die in der See
leben, sind animalia nocturna, die nähmlich ihren
Geschäften zur Nachtzeit nachgehen, am Tage hin-
gegen sich mehr in der Tiefe ruhig halten. Daher
auch die von Fischen lebenden Insulaner und Kü-
sten-Bewohner meist des Nachts auf den Fang
ausgehen.
§. 109.
Eine große Anzahl Gattungen von Fischen ver-
ändern in gewissen Jahrszeiten ihren Aufenthalt; so
*) S. Sonnerat in Rozier Journal de physique. Avr. 1774.
pag. 256 u. f. Buffon Supplement Vol. V. pag. 540 u. f.
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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 11. Aufl. Göttingen, 1825, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1825/239>, abgerufen am 30.12.2024.
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