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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 10. Aufl. Göttingen, 1821.

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Vierzehnter Abschnitt.
Von den
(eigentlich so genannten)
brennlichen Mineralien.


§. 251.

Brennlich oder combustibel heißen im
Grunde alle diejenigen Fossilien, die sich so
schnell mit dem Sauerstoff verbinden, daß
dabey Wärmestoff und Lichtstoff frey werden.
Folglich gehören, genau genommen, auch hie
Metalle darunter. Allein, da sich diese außer-
dem noch durch manche andere auffallende und
ihnen ausschließlich eigene Charaktere von allen
übrigen mineralischen Körpern auszeichnen, so
werden sie nach der alten einmahl allgemein an-
genommenen Eintheilung (§. 241.) unter eine
besondere Classe gebracht, und nur nachstehende
vier Geschlechter zu den eigentlich so genanten
brennlichen Mineralien gerechnet:

I. Natürlicher Schwefel.

II. Erdharz.

III. Graphit.

IV. Demant.

Vierzehnter Abschnitt.
Von den
(eigentlich so genannten)
brennlichen Mineralien.


§. 251.

Brennlich oder combustibel heißen im
Grunde alle diejenigen Fossilien, die sich so
schnell mit dem Sauerstoff verbinden, daß
dabey Wärmestoff und Lichtstoff frey werden.
Folglich gehören, genau genommen, auch hie
Metalle darunter. Allein, da sich diese außer-
dem noch durch manche andere auffallende und
ihnen ausschließlich eigene Charaktere von allen
übrigen mineralischen Körpern auszeichnen, so
werden sie nach der alten einmahl allgemein an-
genommenen Eintheilung (§. 241.) unter eine
besondere Classe gebracht, und nur nachstehende
vier Geschlechter zu den eigentlich so genanten
brennlichen Mineralien gerechnet:

I. Natürlicher Schwefel.

II. Erdharz.

III. Graphit.

IV. Demant.

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[673/0695] Vierzehnter Abschnitt. Von den (eigentlich so genannten) brennlichen Mineralien. §. 251. Brennlich oder combustibel heißen im Grunde alle diejenigen Fossilien, die sich so schnell mit dem Sauerstoff verbinden, daß dabey Wärmestoff und Lichtstoff frey werden. Folglich gehören, genau genommen, auch hie Metalle darunter. Allein, da sich diese außer- dem noch durch manche andere auffallende und ihnen ausschließlich eigene Charaktere von allen übrigen mineralischen Körpern auszeichnen, so werden sie nach der alten einmahl allgemein an- genommenen Eintheilung (§. 241.) unter eine besondere Classe gebracht, und nur nachstehende vier Geschlechter zu den eigentlich so genanten brennlichen Mineralien gerechnet: I. Natürlicher Schwefel. II. Erdharz. III. Graphit. IV. Demant.

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 10. Aufl. Göttingen, 1821, S. 673. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1821/695>, abgerufen am 21.11.2024.