Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 7. Aufl. Göttingen, 1803.§. 113. Von ihrem Schlafe gilt meist die gleiche §. 114. Außer den wenigen lebendig-gebährenden Man hat diese Einrichtung für die Land- Anm. Zu andern Merkwürdigkeiten im Zeugungsge- *) Hannov. Magazin v. J. 1765. S. 978 u. f. **) Bonnet oeuvr. vol. III. pag. 506.
§. 113. Von ihrem Schlafe gilt meist die gleiche §. 114. Außer den wenigen lebendig-gebährenden Man hat diese Einrichtung für die Land- Anm. Zu andern Merkwürdigkeiten im Zeugungsge- *) Hannov. Magazin v. J. 1765. S. 978 u. f. **) Bonnet oeuvr. vol. III. pag. 506.
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§. 113.
Von ihrem Schlafe gilt meist die gleiche
Anmerkung, die bey den Amphibien gemacht
worden ist (§. 91.), daß nähmlich vermuthlich
alle einem Winterschlaf ausgesetzt sind; aber
wohl nur sehr wenige einen bestimmten tägli-
chen periodischen Erhohlungsschlaf haben: wie
es z. B. vom Goldbrachsen gesagt wird.
§. 114.
Außer den wenigen lebendig-gebährenden
Fischen, wohin der Aal und die so genannte
Aalmutter gehören, mögen sich wohl wenige
Fische wirklich mit einander paaren; sondern
bey den mehresten Gibt das Weibchen den Ro-
gen noch unbefruchtet von sich, und das Männ-
chen kommt hierauf nach, um denselben mit
seiner Milch zu begießen.
Man hat diese Einrichtung für die Land-
wirthschaft benutzen gelernt, indem man auch
aus der künstlichen Vermischung von Eyern
und Samen der Forellen ꝛc. junge Fische
erzielen kann *).
Anm. Zu andern Merkwürdigkeiten im Zeugungsge-
schäfte der Fische gehört auch noch, daß man
einzeln unter denselben wirkliche Zwitter – und
anderseits auch völlig geschlechtlose **) Mißge-
burten gefunden haben will.
*) Hannov. Magazin v. J. 1765. S. 978 u. f.
**) Bonnet oeuvr. vol. III. pag. 506.
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