ches Blatt haben, wie z. B. die mehresten Tan- gel- oder Nadelhölzer, der Epheu, die Mehlbee- ren, das Heidekraut, der Buxbaum u s. w. das- selbe den Winter über grün behalten.
Anm. So wie es aber hinwiederum Thiere gibt, die gerade im Winter am lebhaftesten sind, sich da paaren etc. (s. z. B. oben §. 68.) so gibt es auch manche Pflanzen die dann am stärksten vegetiren, wie die schwarze Nieswurzel, die Zeitlosen, Schnee- glöckchen etc.
§. 175.
Bey vielen Gewächsen ist es auffallend, wie sich die Blätter alle Abend zusammen legen oder doch niedersenken, und sich gleichsam zur Ruhe be- geben, und in Schlaf fallen. Es rührt dieß nicht etwa bloß von der kühlen Abendluft her, denn es erfolgt im Treibhaus eben so gut wie im Freyen: auch nicht bloß von der Dunkelheit, denn manche Pflanzen schlafen schon im Sommer Nachmittags um 6 Uhr ein: sondern es ist dieß vermuthlich eine Art Erhohlung, so gut wie der Schlaf der Thiere. So schließen sich auch ge- wisse Blumen zu bestimmten Stunden z. B. der gelbe Bocksbart (tragopogon luteus) früh nach 9 u. s. w. und zwar meist zu bestimmten Zeiten, daß man beym Spatziergehen bloß aus der noch offnen oder schon geschloßnen Blüthe solcher Ge- wachse die Stunde wissen kann.
§. 176.
Außerdem zeigen auch noch viele Pflanzen verschiedne andre Arten von eigenthümlicher Be-
ches Blatt haben, wie z. B. die mehresten Tan- gel- oder Nadelhölzer, der Epheu, die Mehlbee- ren, das Heidekraut, der Buxbaum u s. w. das- selbe den Winter über grün behalten.
Anm. So wie es aber hinwiederum Thiere gibt, die gerade im Winter am lebhaftesten sind, sich da paaren ꝛc. (s. z. B. oben §. 68.) so gibt es auch manche Pflanzen die dann am stärksten vegetiren, wie die schwarze Nieswurzel, die Zeitlosen, Schnee- glöckchen ꝛc.
§. 175.
Bey vielen Gewächsen ist es auffallend, wie sich die Blätter alle Abend zusammen legen oder doch niedersenken, und sich gleichsam zur Ruhe be- geben, und in Schlaf fallen. Es rührt dieß nicht etwa bloß von der kühlen Abendluft her, denn es erfolgt im Treibhaus eben so gut wie im Freyen: auch nicht bloß von der Dunkelheit, denn manche Pflanzen schlafen schon im Sommer Nachmittags um 6 Uhr ein: sondern es ist dieß vermuthlich eine Art Erhohlung, so gut wie der Schlaf der Thiere. So schließen sich auch ge- wisse Blumen zu bestimmten Stunden z. B. der gelbe Bocksbart (tragopogon luteus) früh nach 9 u. s. w. und zwar meist zu bestimmten Zeiten, daß man beym Spatziergehen bloß aus der noch offnen oder schon geschloßnen Blüthe solcher Ge- wachse die Stunde wissen kann.
§. 176.
Außerdem zeigen auch noch viele Pflanzen verschiedne andre Arten von eigenthümlicher Be-
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ches Blatt haben, wie z. B. die mehresten Tan-
gel- oder Nadelhölzer, der Epheu, die Mehlbee-
ren, das Heidekraut, der Buxbaum u s. w. das-
selbe den Winter über grün behalten.
Anm. So wie es aber hinwiederum Thiere gibt, die
gerade im Winter am lebhaftesten sind, sich da
paaren ꝛc. (s. z. B. oben §. 68.) so gibt es auch
manche Pflanzen die dann am stärksten vegetiren,
wie die schwarze Nieswurzel, die Zeitlosen, Schnee-
glöckchen ꝛc.
§. 175.
Bey vielen Gewächsen ist es auffallend, wie
sich die Blätter alle Abend zusammen legen oder
doch niedersenken, und sich gleichsam zur Ruhe be-
geben, und in Schlaf fallen. Es rührt dieß
nicht etwa bloß von der kühlen Abendluft her,
denn es erfolgt im Treibhaus eben so gut wie im
Freyen: auch nicht bloß von der Dunkelheit,
denn manche Pflanzen schlafen schon im Sommer
Nachmittags um 6 Uhr ein: sondern es ist dieß
vermuthlich eine Art Erhohlung, so gut wie der
Schlaf der Thiere. So schließen sich auch ge-
wisse Blumen zu bestimmten Stunden z. B. der
gelbe Bocksbart (tragopogon luteus) früh nach
9 u. s. w. und zwar meist zu bestimmten Zeiten,
daß man beym Spatziergehen bloß aus der noch
offnen oder schon geschloßnen Blüthe solcher Ge-
wachse die Stunde wissen kann.
§. 176.
Außerdem zeigen auch noch viele Pflanzen
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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 4. Aufl. Göttingen, 1791, S. 488. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1791/504>, abgerufen am 21.11.2024.
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