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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 3. Aufl. Göttingen, 1788.

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vollkommen ähnlichen das auch am Zürcher Gebiet
gewachsen, hat mich Hr. Dr. Hotze zu Richters-
wyl beschenkt.

Eine planta vmbellifera bellidiflora ist im 1. St.
des Züricher Magaz. für die Botanik tab. II. fig. 2.
abgebildet.

§. 209.

Vom ungleichen Alter der Gewächse, das
sich bey manchen nie über leine einzige Stunde,
und bey andern hingegen oft über Jahrtausende
erstreckt, sind schon oben (§. 5.) Beyspiele gege-
ben. Ueberhaupt aber theilt man die Pflanzen
in perennirende und Sommergewächse, welche
letztere nemlich schon mit dem Ende ihres ersten
Sommers absterben.

Anm. Auch von dem merkwürdigen Wiederaufleben
nach einem langen vertrocknen, das im Thierreich
beym Räderthier (S. 518) und bey den Kleister-
aalen (S. 520) angemerkt worden, finden sich
unter den Gewächsen änliche Beyspiele: besonders
an der deshalb längst berufnen Himmelsblume
oder Erdblume (tremella nostoc).

§. 210.

Vom Nutzen des Gewächsreichs gestattet
der Raum hier nur etwas weniges kurz zu be-
rühren.

In der Haushaltung der Natur im
Großen scheinen die Pflanzen vorzüglichst den
wichtigen Vortheil zu bewürken, daß sie in Rück-
sicht der verschiednen Luftarten die sie wie gedacht
(§. 173) von der einen Seite einsaugen und von
der andern wieder von sich geben, im Ganzen

vollkommen ähnlichen das auch am Zürcher Gebiet
gewachsen, hat mich Hr. Dr. Hotze zu Richters-
wyl beschenkt.

Eine planta vmbellifera bellidiflora ist im 1. St.
des Züricher Magaz. für die Botanik tab. II. fig. 2.
abgebildet.

§. 209.

Vom ungleichen Alter der Gewächse, das
sich bey manchen nie über leine einzige Stunde,
und bey andern hingegen oft über Jahrtausende
erstreckt, sind schon oben (§. 5.) Beyspiele gege-
ben. Ueberhaupt aber theilt man die Pflanzen
in perennirende und Sommergewächse, welche
letztere nemlich schon mit dem Ende ihres ersten
Sommers absterben.

Anm. Auch von dem merkwürdigen Wiederaufleben
nach einem langen vertrocknen, das im Thierreich
beym Räderthier (S. 518) und bey den Kleister-
aalen (S. 520) angemerkt worden, finden sich
unter den Gewächsen änliche Beyspiele: besonders
an der deshalb längst berufnen Himmelsblume
oder Erdblume (tremella nostoc).

§. 210.

Vom Nutzen des Gewächsreichs gestattet
der Raum hier nur etwas weniges kurz zu be-
rühren.

In der Haushaltung der Natur im
Großen scheinen die Pflanzen vorzüglichst den
wichtigen Vortheil zu bewürken, daß sie in Rück-
sicht der verschiednen Luftarten die sie wie gedacht
(§. 173) von der einen Seite einsaugen und von
der andern wieder von sich geben, im Ganzen

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[545/0565] vollkommen ähnlichen das auch am Zürcher Gebiet gewachsen, hat mich Hr. Dr. Hotze zu Richters- wyl beschenkt. Eine planta vmbellifera bellidiflora ist im 1. St. des Züricher Magaz. für die Botanik tab. II. fig. 2. abgebildet. §. 209. Vom ungleichen Alter der Gewächse, das sich bey manchen nie über leine einzige Stunde, und bey andern hingegen oft über Jahrtausende erstreckt, sind schon oben (§. 5.) Beyspiele gege- ben. Ueberhaupt aber theilt man die Pflanzen in perennirende und Sommergewächse, welche letztere nemlich schon mit dem Ende ihres ersten Sommers absterben. Anm. Auch von dem merkwürdigen Wiederaufleben nach einem langen vertrocknen, das im Thierreich beym Räderthier (S. 518) und bey den Kleister- aalen (S. 520) angemerkt worden, finden sich unter den Gewächsen änliche Beyspiele: besonders an der deshalb längst berufnen Himmelsblume oder Erdblume (tremella nostoc). §. 210. Vom Nutzen des Gewächsreichs gestattet der Raum hier nur etwas weniges kurz zu be- rühren. In der Haushaltung der Natur im Großen scheinen die Pflanzen vorzüglichst den wichtigen Vortheil zu bewürken, daß sie in Rück- sicht der verschiednen Luftarten die sie wie gedacht (§. 173) von der einen Seite einsaugen und von der andern wieder von sich geben, im Ganzen

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 3. Aufl. Göttingen, 1788, S. 545. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1788/565>, abgerufen am 21.11.2024.