chen Dinges gar nicht denkbar, was in dem Fall willkürliche Bewegung zugleich haben und nicht haben müßte. Aber das ist eine andere Frage, ob wir nicht zuweilen auf organisirte Körper stossen, deren Eigenschaften noch so wenig ent- wickelt sind, daß man balanciren muß, zu wel- chem von beyden Reichen man sie rechnen soll. Von der Art sind in unsern Augen die Wasser- schwämme (Spongiae) und die Landschwämme (Fungi). Es scheint uns leichter gesagt als er- wiesen, daß jenes Thiere, dies Pflanzen seyn sollen. Hierzu aber würden wir des berühmten und ungemein verdienten Landdrosten von Münchhausen Mittel-Reich (Regnum neu- trum) recipiren. Nicht daß es vermeinte Bin- dungs-Glieder zwischen beyden organisirten Rei- chen enthalten solle; sondern daß man die noch nicht genug untersuchten, und pro und contra bestrittenen Körper ad interim dahin deponirte; bis ihre Natur durch die Bemühung der After- welt näher bestimmt, und ihnen ihr behöriger Platz in einem von beyden organisirten Rei- chen mit Zuverläßigkeit angewiesen würde.
§. 7.
Noch müssen wir endlich ein paar Worte über die bekannten Bilder von Ketten und Lei- tern und Netzen, die man der Natur angepaßt hat, sagen. Auch durch sie hat man neuerlich die Stützen der bestimmten Naturreiche zu un-
chen Dinges gar nicht denkbar, was in dem Fall willkürliche Bewegung zugleich haben und nicht haben müßte. Aber das ist eine andere Frage, ob wir nicht zuweilen auf organisirte Körper stossen, deren Eigenschaften noch so wenig ent- wickelt sind, daß man balanciren muß, zu wel- chem von beyden Reichen man sie rechnen soll. Von der Art sind in unsern Augen die Wasser- schwämme (Spongiae) und die Landschwämme (Fungi). Es scheint uns leichter gesagt als er- wiesen, daß jenes Thiere, dies Pflanzen seyn sollen. Hierzu aber würden wir des berühmten und ungemein verdienten Landdrosten von Münchhausen Mittel-Reich (Regnum neu- trum) recipiren. Nicht daß es vermeinte Bin- dungs-Glieder zwischen beyden organisirten Rei- chen enthalten solle; sondern daß man die noch nicht genug untersuchten, und pro und contra bestrittenen Körper ad interim dahin deponirte; bis ihre Natur durch die Bemühung der After- welt näher bestimmt, und ihnen ihr behöriger Platz in einem von beyden organisirten Rei- chen mit Zuverläßigkeit angewiesen würde.
§. 7.
Noch müssen wir endlich ein paar Worte über die bekannten Bilder von Ketten und Lei- tern und Netzen, die man der Natur angepaßt hat, sagen. Auch durch sie hat man neuerlich die Stützen der bestimmten Naturreiche zu un-
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chen Dinges gar nicht denkbar, was in dem Fall
willkürliche Bewegung zugleich haben und nicht
haben müßte. Aber das ist eine andere Frage,
ob wir nicht zuweilen auf organisirte Körper
stossen, deren Eigenschaften noch so wenig ent-
wickelt sind, daß man balanciren muß, zu wel-
chem von beyden Reichen man sie rechnen soll.
Von der Art sind in unsern Augen die Wasser-
schwämme (Spongiae) und die Landschwämme
(Fungi). Es scheint uns leichter gesagt als er-
wiesen, daß jenes Thiere, dies Pflanzen seyn
sollen. Hierzu aber würden wir des berühmten
und ungemein verdienten Landdrosten von
Münchhausen Mittel-Reich (Regnum neu-
trum) recipiren. Nicht daß es vermeinte Bin-
dungs-Glieder zwischen beyden organisirten Rei-
chen enthalten solle; sondern daß man die noch
nicht genug untersuchten, und pro und contra
bestrittenen Körper ad interim dahin deponirte;
bis ihre Natur durch die Bemühung der After-
welt näher bestimmt, und ihnen ihr behöriger
Platz in einem von beyden organisirten Rei-
chen mit Zuverläßigkeit angewiesen würde.
§. 7.
Noch müssen wir endlich ein paar Worte
über die bekannten Bilder von Ketten und Lei-
tern und Netzen, die man der Natur angepaßt
hat, sagen. Auch durch sie hat man neuerlich
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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. Bd. 1. Göttingen, 1779, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1779/32>, abgerufen am 21.11.2024.
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