chen Dinges gar nicht denkbar, was in dem Fall willkürliche Bewegung zugleich haben und nicht haben müßte. Aber das ist eine andere Frage, ob wir nicht zuweilen auf organisirte Körper stossen, deren Eigenschaften noch so wenig ent- wickelt sind, daß man balanciren muß, zu wel- chem von beyden Reichen man sie rechnen soll. Von der Art sind in unsern Augen die Wasser- schwämme (Spongiae) und die Landschwämme (Fungi). Es scheint uns leichter gesagt als er- wiesen, daß jenes Thiere, dies Pflanzen seyn sollen. Hierzu aber würden wir des berühmten und ungemein verdienten Landdrosten von Münchhausen Mittel-Reich (Regnum neu- trum) recipiren. Nicht daß es vermeinte Bin- dungs-Glieder zwischen beyden organisirten Rei- chen enthalten solle; sondern daß man die noch nicht genug untersuchten, und pro und contra bestrittenen Körper ad interim dahin deponirte; bis ihre Natur durch die Bemühung der After- welt näher bestimmt, und ihnen ihr behöriger Platz in einem von beyden organisirten Rei- chen mit Zuverläßigkeit angewiesen würde.
§. 7.
Noch müssen wir endlich ein paar Worte über die bekannten Bilder von Ketten und Lei- tern und Netzen, die man der Natur angepaßt hat, sagen. Auch durch sie hat man neuerlich die Stützen der bestimmten Naturreiche zu un-
chen Dinges gar nicht denkbar, was in dem Fall willkürliche Bewegung zugleich haben und nicht haben müßte. Aber das ist eine andere Frage, ob wir nicht zuweilen auf organisirte Körper stossen, deren Eigenschaften noch so wenig ent- wickelt sind, daß man balanciren muß, zu wel- chem von beyden Reichen man sie rechnen soll. Von der Art sind in unsern Augen die Wasser- schwämme (Spongiae) und die Landschwämme (Fungi). Es scheint uns leichter gesagt als er- wiesen, daß jenes Thiere, dies Pflanzen seyn sollen. Hierzu aber würden wir des berühmten und ungemein verdienten Landdrosten von Münchhausen Mittel-Reich (Regnum neu- trum) recipiren. Nicht daß es vermeinte Bin- dungs-Glieder zwischen beyden organisirten Rei- chen enthalten solle; sondern daß man die noch nicht genug untersuchten, und pro und contra bestrittenen Körper ad interim dahin deponirte; bis ihre Natur durch die Bemühung der After- welt näher bestimmt, und ihnen ihr behöriger Platz in einem von beyden organisirten Rei- chen mit Zuverläßigkeit angewiesen würde.
§. 7.
Noch müssen wir endlich ein paar Worte über die bekannten Bilder von Ketten und Lei- tern und Netzen, die man der Natur angepaßt hat, sagen. Auch durch sie hat man neuerlich die Stützen der bestimmten Naturreiche zu un-
<TEI><textxml:id="blume_hbnatur_000021"><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0032"xml:id="pb010_0001"n="10"/>
chen Dinges gar nicht denkbar, was in dem Fall<lb/>
willkürliche Bewegung zugleich haben und nicht<lb/>
haben müßte. Aber das ist eine andere Frage,<lb/>
ob wir nicht zuweilen auf organisirte Körper<lb/>
stossen, deren Eigenschaften noch so wenig ent-<lb/>
wickelt sind, daß man balanciren muß, zu wel-<lb/>
chem von beyden Reichen man sie rechnen soll.<lb/>
Von der Art sind in unsern Augen die Wasser-<lb/>
schwämme (<hirendition="#aq">Spongiae</hi>) und die Landschwämme<lb/>
(<hirendition="#aq">Fungi</hi>). Es scheint uns leichter gesagt als er-<lb/>
wiesen, daß jenes Thiere, dies Pflanzen seyn<lb/>
sollen. Hierzu aber würden wir des berühmten<lb/>
und ungemein verdienten Landdrosten von<lb/>
Münchhausen Mittel-Reich (<hirendition="#aq">Regnum neu-<lb/>
trum</hi>) recipiren. Nicht daß es vermeinte Bin-<lb/>
dungs-Glieder zwischen beyden organisirten Rei-<lb/>
chen enthalten solle; sondern daß man die noch<lb/>
nicht genug untersuchten, und <hirendition="#aq">pro</hi> und <hirendition="#aq">contra</hi><lb/>
bestrittenen Körper <hirendition="#aq">ad interim</hi> dahin deponirte;<lb/>
bis ihre Natur durch die Bemühung der After-<lb/>
welt näher bestimmt, und ihnen ihr behöriger<lb/>
Platz in einem von beyden organisirten Rei-<lb/>
chen mit Zuverläßigkeit angewiesen würde.</p></div><divn="2"><headrendition="#c">§. 7.</head><lb/><p>Noch müssen wir endlich ein paar Worte<lb/>
über die bekannten Bilder von Ketten und Lei-<lb/>
tern und Netzen, die man der Natur angepaßt<lb/>
hat, sagen. Auch durch sie hat man neuerlich<lb/>
die Stützen der bestimmten Naturreiche zu un-<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[10/0032]
chen Dinges gar nicht denkbar, was in dem Fall
willkürliche Bewegung zugleich haben und nicht
haben müßte. Aber das ist eine andere Frage,
ob wir nicht zuweilen auf organisirte Körper
stossen, deren Eigenschaften noch so wenig ent-
wickelt sind, daß man balanciren muß, zu wel-
chem von beyden Reichen man sie rechnen soll.
Von der Art sind in unsern Augen die Wasser-
schwämme (Spongiae) und die Landschwämme
(Fungi). Es scheint uns leichter gesagt als er-
wiesen, daß jenes Thiere, dies Pflanzen seyn
sollen. Hierzu aber würden wir des berühmten
und ungemein verdienten Landdrosten von
Münchhausen Mittel-Reich (Regnum neu-
trum) recipiren. Nicht daß es vermeinte Bin-
dungs-Glieder zwischen beyden organisirten Rei-
chen enthalten solle; sondern daß man die noch
nicht genug untersuchten, und pro und contra
bestrittenen Körper ad interim dahin deponirte;
bis ihre Natur durch die Bemühung der After-
welt näher bestimmt, und ihnen ihr behöriger
Platz in einem von beyden organisirten Rei-
chen mit Zuverläßigkeit angewiesen würde.
§. 7.
Noch müssen wir endlich ein paar Worte
über die bekannten Bilder von Ketten und Lei-
tern und Netzen, die man der Natur angepaßt
hat, sagen. Auch durch sie hat man neuerlich
die Stützen der bestimmten Naturreiche zu un-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. Bd. 1. Göttingen, 1779, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1779/32>, abgerufen am 22.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.