Abschnitte zusammengestellt haben, begreiflicher soll- te machen können.
§. 66. Aeußeres Ohr.
Den Alterthumsforschern ist bekannt, daß viele Götterbilder des alten Aegyptens, sie mögen nun aus Erz und Thon oder aus verschiedenen Steinar- ten bereitet, oder aus ägyptischem Feigenholz ge- schnitzt, oder endlich auf Sarkophagen gemahlt seyn, sich durch ziemlich hohe Ohren auszeichnen. Einem neueren Schriftsteller hat es beliebt, dies kurz weg den Künstlern als einen Fehler der Zeichnung anzu- rechnen181). Dies aber kann ich um so weniger zu- geben, da ich an manchen solchen Werken eine nicht gemeine Kunst und einen richtigen Geschmack gefun- den habe; dann aber auch, weil ich es hauptsächlich an solchen Bildern beobachtet habe, welche indiani- sche Gesichtsbildung hatten182), und eine ähnliche äußerst genau gezeichnete Stellung auch an ächt in- dianischen Portraits angetroffen wird. Im Allge- meinen aber ist diese Verschiedenheit nicht größer, als jene, welche wir auch an Varietäten der Haus- thiere, besonders der Pferde und der Schweine be- merken, bey welchen die Stellung und Lage der Ohren sich verschieden zeigt. Ja wenn wir an die-
181)Recherches philosophiques sur les Egyptiens, Th. 1. S. 212.
182) S. Philosophical Transactions, J. 1794. St. 2 S. 191. Taf. 16. Fig. 2.
Abschnitte zusammengestellt haben, begreiflicher soll- te machen können.
§. 66. Aeußeres Ohr.
Den Alterthumsforschern ist bekannt, daß viele Götterbilder des alten Aegyptens, sie mögen nun aus Erz und Thon oder aus verschiedenen Steinar- ten bereitet, oder aus ägyptischem Feigenholz ge- schnitzt, oder endlich auf Sarkophagen gemahlt seyn, sich durch ziemlich hohe Ohren auszeichnen. Einem neueren Schriftsteller hat es beliebt, dies kurz weg den Künstlern als einen Fehler der Zeichnung anzu- rechnen181). Dies aber kann ich um so weniger zu- geben, da ich an manchen solchen Werken eine nicht gemeine Kunst und einen richtigen Geschmack gefun- den habe; dann aber auch, weil ich es hauptsächlich an solchen Bildern beobachtet habe, welche indiani- sche Gesichtsbildung hatten182), und eine ähnliche äußerst genau gezeichnete Stellung auch an ächt in- dianischen Portraits angetroffen wird. Im Allge- meinen aber ist diese Verschiedenheit nicht größer, als jene, welche wir auch an Varietäten der Haus- thiere, besonders der Pferde und der Schweine be- merken, bey welchen die Stellung und Lage der Ohren sich verschieden zeigt. Ja wenn wir an die-
181)Recherches philosophiques sur les Egyptiens, Th. 1. S. 212.
182) S. Philosophical Transactions, J. 1794. St. 2 S. 191. Taf. 16. Fig. 2.
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Abschnitte zusammengestellt haben, begreiflicher soll-
te machen können.
§. 66.
Aeußeres Ohr.
Den Alterthumsforschern ist bekannt, daß viele
Götterbilder des alten Aegyptens, sie mögen nun
aus Erz und Thon oder aus verschiedenen Steinar-
ten bereitet, oder aus ägyptischem Feigenholz ge-
schnitzt, oder endlich auf Sarkophagen gemahlt seyn,
sich durch ziemlich hohe Ohren auszeichnen. Einem
neueren Schriftsteller hat es beliebt, dies kurz weg
den Künstlern als einen Fehler der Zeichnung anzu-
rechnen 181). Dies aber kann ich um so weniger zu-
geben, da ich an manchen solchen Werken eine nicht
gemeine Kunst und einen richtigen Geschmack gefun-
den habe; dann aber auch, weil ich es hauptsächlich
an solchen Bildern beobachtet habe, welche indiani-
sche Gesichtsbildung hatten 182), und eine ähnliche
äußerst genau gezeichnete Stellung auch an ächt in-
dianischen Portraits angetroffen wird. Im Allge-
meinen aber ist diese Verschiedenheit nicht größer,
als jene, welche wir auch an Varietäten der Haus-
thiere, besonders der Pferde und der Schweine be-
merken, bey welchen die Stellung und Lage der
Ohren sich verschieden zeigt. Ja wenn wir an die-
181) Recherches philosophiques sur les Egyptiens, Th.
1. S. 212.
182) S. Philosophical Transactions, J. 1794. St. 2
S. 191. Taf. 16. Fig. 2.
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Blumenbach, Johann Friedrich: Über die natürlichen Verschiedenheiten im Menschengeschlechte. Leipzig, 1798, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_menschengeschlecht2_1798/201>, abgerufen am 22.02.2025.
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