Blumenbach, Johann Friedrich: Geschichte und Beschreibung der Knochen des menschlichen Körpers. 2. Aufl. Göttingen, 1807.Zwey und funfzigster Abschnitt. Vom Daumen und den übrigen Fingern überhaupt. §. 368. Die Knochen der Fingera), den Daumen Der Daumen hat nur zwey. Die übrigen §. 369. Das hinterste Glied des Daumens und a) galenus cap. 19. pag. 27.
Zwey und funfzigster Abschnitt. Vom Daumen und den übrigen Fingern überhaupt. §. 368. Die Knochen der Fingera), den Daumen Der Daumen hat nur zwey. Die übrigen §. 369. Das hinterste Glied des Daumens und a) galenus cap. 19. pag. 27.
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Zwey und funfzigster Abschnitt.
Vom Daumen und den übrigen Fingern
überhaupt.
§. 368.
Die Knochen der Finger a), den Daumen
mit eingeschlossen, bestehen, aus Reihen von
Gliedern die man phalanges nennt, und von
denen die zunächst an der Mittelhand die
längsten, die in den Spitzen hingegen die kür-
zesten sind.
Der Daumen hat nur zwey. Die übrigen
Finger hingegen drey. – Jenen fehlt das
mittlere Glied.
§. 369.
Das hinterste Glied des Daumens und
der übrigen vier Finger; und dann auch das
mittlere bey diesen letztern sind kurze aber
starke Röhrenknochen, die so wie die in der
Mittelhand schwach Bogenförmig nach außen
gekrümmt sind. – Nach innen aber sind sie
flach mit scharfen Seitenrändern.
a) galenus cap. 19. pag. 27.
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