liche Obrigkeiten, welche heutiges Tages die ex- ternam gubernationem Ecclesiae, und die Weise des öffentlichen Gottesdienstes in ihren Händen haben, sind also verbunden, in dergleichen Dingen fürsichtiglich zu handeln, und nicht leicht etwas einführen, oder etwas abschaffen zu laßen, was die Andacht, und die Erbauung der Zuhörer zu schwä- chen fähig ist. Vielmehr sollen sie keine Mühe scheuen, dieselbe zu vermehren und zu befördern, solten sie auch manchmal genöthiget werden, erst mit denen zu conferiren, welche in dergleichen Dingen vor andern Erkänntniß und Einsicht ha- ben müssen, und die zum Lehr-Amt von GOtt beruffen sind.
Anno 1687. §. 9.
Bis ins 11te Jahr meines Alters war ich in die deutsche Schule gegangen, und hatte eine schöne Hand schreiben, und auch vortrefflich rech- nen gelernet; auch, da ich schon aus der deutschen Schule war genommen worden, so konte ich Rie- sens, Albrechts und Capricorns Rechen-Buch vor mich selbst, und ohne iemandes Hülffe durch- rechnen, und die gemachten Exempel mir alle in ein besonder Buch eintragen. Jch hatte so gar auf die letzte die Welsche Practicam, und die Qua- drat- und Cubic-Wurtzel extrahiren gelernet,
ohne
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nicht abgeſchafft werden:
liche Obrigkeiten, welche heutiges Tages die ex- ternam gubernationem Eccleſiæ, und die Weiſe des oͤffentlichen Gottesdienſtes in ihren Haͤnden haben, ſind alſo verbunden, in dergleichen Dingen fuͤrſichtiglich zu handeln, und nicht leicht etwas einfuͤhren, oder etwas abſchaffen zu laßen, was die Andacht, und die Erbauung der Zuhoͤrer zu ſchwaͤ- chen faͤhig iſt. Vielmehr ſollen ſie keine Muͤhe ſcheuen, dieſelbe zu vermehren und zu befoͤrdern, ſolten ſie auch manchmal genoͤthiget werden, erſt mit denen zu conferiren, welche in dergleichen Dingen vor andern Erkaͤnntniß und Einſicht ha- ben muͤſſen, und die zum Lehr-Amt von GOtt beruffen ſind.
Anno 1687. §. 9.
Bis ins 11te Jahr meines Alters war ich in die deutſche Schule gegangen, und hatte eine ſchoͤne Hand ſchreiben, und auch vortrefflich rech- nen gelernet; auch, da ich ſchon aus der deutſchen Schule war genommen worden, ſo konte ich Rie- ſens, Albrechts und Capricorns Rechen-Buch vor mich ſelbſt, und ohne iemandes Huͤlffe durch- rechnen, und die gemachten Exempel mir alle in ein beſonder Buch eintragen. Jch hatte ſo gar auf die letzte die Welſche Practicam, und die Qua- drat- und Cubic-Wurtzel extrahiren gelernet,
ohne
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nicht abgeſchafft werden:
liche Obrigkeiten, welche heutiges Tages die ex-
ternam gubernationem Eccleſiæ, und die Weiſe
des oͤffentlichen Gottesdienſtes in ihren Haͤnden
haben, ſind alſo verbunden, in dergleichen Dingen
fuͤrſichtiglich zu handeln, und nicht leicht etwas
einfuͤhren, oder etwas abſchaffen zu laßen, was die
Andacht, und die Erbauung der Zuhoͤrer zu ſchwaͤ-
chen faͤhig iſt. Vielmehr ſollen ſie keine Muͤhe
ſcheuen, dieſelbe zu vermehren und zu befoͤrdern,
ſolten ſie auch manchmal genoͤthiget werden, erſt
mit denen zu conferiren, welche in dergleichen
Dingen vor andern Erkaͤnntniß und Einſicht ha-
ben muͤſſen, und die zum Lehr-Amt von GOtt
beruffen ſind.
Anno 1687.
§. 9.
Bis ins 11te Jahr meines Alters war ich in
die deutſche Schule gegangen, und hatte eine
ſchoͤne Hand ſchreiben, und auch vortrefflich rech-
nen gelernet; auch, da ich ſchon aus der deutſchen
Schule war genommen worden, ſo konte ich Rie-
ſens, Albrechts und Capricorns Rechen-Buch
vor mich ſelbſt, und ohne iemandes Huͤlffe durch-
rechnen, und die gemachten Exempel mir alle in
ein beſonder Buch eintragen. Jch hatte ſo gar
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Bernd, Adam: Eigene Lebens-Beschreibung. Leipzig, 1738, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bernd_lebensbeschreibung_1738/87>, abgerufen am 21.11.2024.
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