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Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873.

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XXI. Der Vertrag.
dingung frei. Deutsche durften sich nach der neuen Bestimmung
an jedem Platz ausserhalb der Ringmauern niederlassen, der von da
in vierundzwanzig Stunden zu erreichen wäre; diese Grenze setzten
auch die anderen Verträge den Fremden. Graf Eulenburg verab-
redete statt derselben mit den Commissaren bestimmte Linien, welche
sie noch etwas weiter hinausschoben und jedem Streit darüber vor-
beugten. -- Die siamesische Regierung beschränkte überhaupt die
Fremden auf dieses Gebiet nur aus Besorgniss, sie in weiterer Ent-
fernung von Bankok nicht schützen zu können. -- Der im preussi-
schen Vertrage errungenen Vortheile wurden durch die Clausel der
meistbegünstigten Nation auch die anderen Mächte theilhaft.

In einer am 23. Januar gehaltenen Conferenz stellte Lega-
tionssecretär Pieschel mit den Commissaren die definitive Fassung
sämmtlicher Bestimmungen fest. Da nun für Herstellung der siame-
sischen Reinschriften ein längerer Zeitraum beansprucht wurde, so
beschloss Graf Eulenburg unterdessen einen Ausflug nach Phrabat
zu machen.


XXI. Der Vertrag.
dingung frei. Deutsche durften sich nach der neuen Bestimmung
an jedem Platz ausserhalb der Ringmauern niederlassen, der von da
in vierundzwanzig Stunden zu erreichen wäre; diese Grenze setzten
auch die anderen Verträge den Fremden. Graf Eulenburg verab-
redete statt derselben mit den Commissaren bestimmte Linien, welche
sie noch etwas weiter hinausschoben und jedem Streit darüber vor-
beugten. — Die siamesische Regierung beschränkte überhaupt die
Fremden auf dieses Gebiet nur aus Besorgniss, sie in weiterer Ent-
fernung von Baṅkok nicht schützen zu können. — Der im preussi-
schen Vertrage errungenen Vortheile wurden durch die Clausel der
meistbegünstigten Nation auch die anderen Mächte theilhaft.

In einer am 23. Januar gehaltenen Conferenz stellte Lega-
tionssecretär Pieschel mit den Commissaren die definitive Fassung
sämmtlicher Bestimmungen fest. Da nun für Herstellung der siame-
sischen Reinschriften ein längerer Zeitraum beansprucht wurde, so
beschloss Graf Eulenburg unterdessen einen Ausflug nach Phrabat
zu machen.


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[303/0317] XXI. Der Vertrag. dingung frei. Deutsche durften sich nach der neuen Bestimmung an jedem Platz ausserhalb der Ringmauern niederlassen, der von da in vierundzwanzig Stunden zu erreichen wäre; diese Grenze setzten auch die anderen Verträge den Fremden. Graf Eulenburg verab- redete statt derselben mit den Commissaren bestimmte Linien, welche sie noch etwas weiter hinausschoben und jedem Streit darüber vor- beugten. — Die siamesische Regierung beschränkte überhaupt die Fremden auf dieses Gebiet nur aus Besorgniss, sie in weiterer Ent- fernung von Baṅkok nicht schützen zu können. — Der im preussi- schen Vertrage errungenen Vortheile wurden durch die Clausel der meistbegünstigten Nation auch die anderen Mächte theilhaft. In einer am 23. Januar gehaltenen Conferenz stellte Lega- tionssecretär Pieschel mit den Commissaren die definitive Fassung sämmtlicher Bestimmungen fest. Da nun für Herstellung der siame- sischen Reinschriften ein längerer Zeitraum beansprucht wurde, so beschloss Graf Eulenburg unterdessen einen Ausflug nach Phrabat zu machen.

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Zitationshilfe: Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873, S. 303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien04_1873/317>, abgerufen am 26.04.2024.