Bengel, Johann Albrecht: Abriß der so genannten Brüdergemeine. Bd. 1. Stuttgart, 1751.Vom Gesetz u. s. w. er doch hernach das Interim aufsezen: und beyder neumährischen Gemeine möchte eine Vor- sicht nöthig seyn, daß man ihm nicht, wie in dem einen, so in dem andern Stück ähnlich werde. § 137. Der Ordinarius vergnügt sich bey seiner § 138. Die Rechtfertigung aus dem Glauben al- cten J 4
Vom Geſetz u. ſ. w. er doch hernach das Interim aufſezen: und beyder neumaͤhriſchen Gemeine moͤchte eine Vor- ſicht noͤthig ſeyn, daß man ihm nicht, wie in dem einen, ſo in dem andern Stuͤck aͤhnlich werde. § 137. Der Ordinarius vergnuͤgt ſich bey ſeiner § 138. Die Rechtfertigung aus dem Glauben al- cten J 4
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Vom Geſetz u. ſ. w.
er doch hernach das Interim aufſezen: und bey
der neumaͤhriſchen Gemeine moͤchte eine Vor-
ſicht noͤthig ſeyn, daß man ihm nicht, wie in
dem einen, ſo in dem andern Stuͤck aͤhnlich
werde.
§ 137.
Der Ordinarius vergnuͤgt ſich bey ſeiner
Harmonie mit gewiſſen Philoſophis practicis.
Darf er ſie namhaft machen? was findet er
an ihnen, und was kan er aufweiſen, das
nicht mit groͤſſerem Vergnuͤgen im Geſetze Got-
tes zu finden waͤre, welches die Iſraeliten
vor allen Voͤlkern zu weiſen und verſtaͤndigen
Leuten und zu einem herrlichen Volk machte?
5 Moſ. 4, 6. Solte unter den ſo genannten
Sichtungen der Gemeine nicht eine goͤttliche
Warnung vor der Verkleinerung des Geſez-
zes verborgen ſeyn? Bey den vielen Untugen-
den wurde nicht allein zum Leidens-Puncten,
ſondern auch zum Geſetz (wiewol vielmehr zu
eigenen Geboten, Verboten, Receſſen, Dro-
hungen u. ſ. w. als zum Geſetze GOttes,) eine
Zuflucht genommen.
§ 138.
Die Rechtfertigung aus dem Glauben al-
leine behaͤlt der Ordinarius: aber neben die
Rechtfertigung, darin der Menſch allein mit
Chriſto, und nichts mit GOtt zu thun haben
ſoll, ſetzet er alſogleich eine voͤllige Erneue-
rung, als ob bey denen, die den Leidens-Pun-
cten
J 4
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