lich bewährt hatte, ihr Ende. Im Jahr 1627 lief die letzte Vertrags- periode ab und wurde die Einigung nie mehr erneuert.
Zu Anfang des Jahrhunderts im Jahre 1600 hatte Kurfürst Friedrich IV. sich bemüht, dem nordgauischen Berg- und Hüttenwesen einen neuen Impuls dadurch zu geben, dass er die alte Erklärung wieder bekannt gab, wonach er jedem Bergbautreibenden vier Frei- jahre gewährte mit "Notdurft an holzfreier Zufuhr der Pfennwerthe (Accisfreiheit), Steuer-, Zins-, Scharwerks- und Herzugsfreiheit, sicherem Geleit, freiem Zu- und Abzug und sonst Allem, wie es die gemeinen Bergordnungen anweisen" 1).
Blieb dieser Erlass auch ohne besonderen Erfolg für Sulzbach- Amberg, so veranlasste er doch die Gründung einer bedeutenden Eisengewerkschaft im Fichtelgebirge. Es verbanden sich nämlich Christian, Fürst zu Anhalt, Statthalter zu Amberg, mit Michael Löfen, kurpfälzischem geheimen Rat, Heinrich von Eberbach, dem Rentmeister Theophilus Richius, dem "Chymisten" Matthäus Carl und dem Hüttenmeister in der Warmensteinach Johann Glaser zu einer Gewerkschaft, um auf der Fundgrube Gottesgab im Gleissenfels am Fichtelberg ein Eisenbergwerk zu errichten. Sie erbauten einen Hoch- ofen und Frischhütten, und das Unternehmen kam bald in grosse Blüte. Friedrich IV. erstreckte die obenerwähnten Freiheiten mit einigen Zusätzen und Erläuterungen samt dem gefreiten Berggericht durch besondere Verordnung vom 31. Mai 1604 2) auf dieses Bergwerk. -- Der Fürst von Anhalt brachte die Anteile des Matthäus Carl und Johann Glaser durch Kauf an sich, so dass er drei Fünftel des Ganzen besass. In dem Freiheitsbrief gewährt der Kurfürst, "dass innerhalb zwey Meil Wegs um bemeldte Fund-Grub am Gleissenfels kein solch Werk, auch kein hoher Ofen oder ander Werk, so demselben abbrüchlich sein mögt, so lang das gangbar bleiben und erhalten wird, verstattet werden soll".
Durch die Schlacht am Weissenberg und die Niederlage Fried- richs V. von der Pfalz kam der Nordgau in den Besitz des Kaisers Ferdinand II. Derselbe verkaufte aber die Oberpfalz mit allen Berg- gerechtigkeiten im Jahre 1628 für 13 Millionen Gulden an Herzog Maximilian I. von Bayern. Dadurch wurde die Pfalz mit Bayern dauernd vereinigt. Max I., der vortreffliche Fürst, gab sich trotz der Ungunst der Zeiten die grösste Mühe, das pfälzische Berg- und Hüttenwesen wieder in Schwung zu bringen. Er ernannte Johann Hochholzer
1) Siehe Lori, Sammlung des bayrischen Bergrechtes, LXIX. Bd., S. 425.
2) Siehe Lori, a. a. O., S. 429.
Bayern im 17. Jahrhundert.
lich bewährt hatte, ihr Ende. Im Jahr 1627 lief die letzte Vertrags- periode ab und wurde die Einigung nie mehr erneuert.
Zu Anfang des Jahrhunderts im Jahre 1600 hatte Kurfürst Friedrich IV. sich bemüht, dem nordgauischen Berg- und Hüttenwesen einen neuen Impuls dadurch zu geben, daſs er die alte Erklärung wieder bekannt gab, wonach er jedem Bergbautreibenden vier Frei- jahre gewährte mit „Notdurft an holzfreier Zufuhr der Pfennwerthe (Accisfreiheit), Steuer-, Zins-, Scharwerks- und Herzugsfreiheit, sicherem Geleit, freiem Zu- und Abzug und sonst Allem, wie es die gemeinen Bergordnungen anweisen“ 1).
Blieb dieser Erlaſs auch ohne besonderen Erfolg für Sulzbach- Amberg, so veranlaſste er doch die Gründung einer bedeutenden Eisengewerkschaft im Fichtelgebirge. Es verbanden sich nämlich Christian, Fürst zu Anhalt, Statthalter zu Amberg, mit Michael Löfen, kurpfälzischem geheimen Rat, Heinrich von Eberbach, dem Rentmeister Theophilus Richius, dem „Chymisten“ Matthäus Carl und dem Hüttenmeister in der Warmensteinach Johann Glaser zu einer Gewerkschaft, um auf der Fundgrube Gottesgab im Gleiſsenfels am Fichtelberg ein Eisenbergwerk zu errichten. Sie erbauten einen Hoch- ofen und Frischhütten, und das Unternehmen kam bald in groſse Blüte. Friedrich IV. erstreckte die obenerwähnten Freiheiten mit einigen Zusätzen und Erläuterungen samt dem gefreiten Berggericht durch besondere Verordnung vom 31. Mai 1604 2) auf dieses Bergwerk. — Der Fürst von Anhalt brachte die Anteile des Matthäus Carl und Johann Glaser durch Kauf an sich, so daſs er drei Fünftel des Ganzen besaſs. In dem Freiheitsbrief gewährt der Kurfürst, „daſs innerhalb zwey Meil Wegs um bemeldte Fund-Grub am Gleiſsenfels kein solch Werk, auch kein hoher Ofen oder ander Werk, so demselben abbrüchlich sein mögt, so lang das gangbar bleiben und erhalten wird, verstattet werden soll“.
Durch die Schlacht am Weiſsenberg und die Niederlage Fried- richs V. von der Pfalz kam der Nordgau in den Besitz des Kaisers Ferdinand II. Derselbe verkaufte aber die Oberpfalz mit allen Berg- gerechtigkeiten im Jahre 1628 für 13 Millionen Gulden an Herzog Maximilian I. von Bayern. Dadurch wurde die Pfalz mit Bayern dauernd vereinigt. Max I., der vortreffliche Fürst, gab sich trotz der Ungunst der Zeiten die gröſste Mühe, das pfälzische Berg- und Hüttenwesen wieder in Schwung zu bringen. Er ernannte Johann Hochholzer
1) Siehe Lori, Sammlung des bayrischen Bergrechtes, LXIX. Bd., S. 425.
2) Siehe Lori, a. a. O., S. 429.
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periode ab und wurde die Einigung nie mehr erneuert.
Zu Anfang des Jahrhunderts im Jahre 1600 hatte Kurfürst
Friedrich IV. sich bemüht, dem nordgauischen Berg- und Hüttenwesen
einen neuen Impuls dadurch zu geben, daſs er die alte Erklärung
wieder bekannt gab, wonach er jedem Bergbautreibenden vier Frei-
jahre gewährte mit „Notdurft an holzfreier Zufuhr der Pfennwerthe
(Accisfreiheit), Steuer-, Zins-, Scharwerks- und Herzugsfreiheit, sicherem
Geleit, freiem Zu- und Abzug und sonst Allem, wie es die gemeinen
Bergordnungen anweisen“ 1).
Blieb dieser Erlaſs auch ohne besonderen Erfolg für Sulzbach-
Amberg, so veranlaſste er doch die Gründung einer bedeutenden
Eisengewerkschaft im Fichtelgebirge. Es verbanden sich nämlich
Christian, Fürst zu Anhalt, Statthalter zu Amberg, mit Michael
Löfen, kurpfälzischem geheimen Rat, Heinrich von Eberbach, dem
Rentmeister Theophilus Richius, dem „Chymisten“ Matthäus Carl
und dem Hüttenmeister in der Warmensteinach Johann Glaser zu
einer Gewerkschaft, um auf der Fundgrube Gottesgab im Gleiſsenfels am
Fichtelberg ein Eisenbergwerk zu errichten. Sie erbauten einen Hoch-
ofen und Frischhütten, und das Unternehmen kam bald in groſse
Blüte. Friedrich IV. erstreckte die obenerwähnten Freiheiten mit
einigen Zusätzen und Erläuterungen samt dem gefreiten Berggericht
durch besondere Verordnung vom 31. Mai 1604 2) auf dieses Bergwerk. —
Der Fürst von Anhalt brachte die Anteile des Matthäus Carl und Johann
Glaser durch Kauf an sich, so daſs er drei Fünftel des Ganzen besaſs.
In dem Freiheitsbrief gewährt der Kurfürst, „daſs innerhalb zwey
Meil Wegs um bemeldte Fund-Grub am Gleiſsenfels kein solch Werk,
auch kein hoher Ofen oder ander Werk, so demselben abbrüchlich
sein mögt, so lang das gangbar bleiben und erhalten wird, verstattet
werden soll“.
Durch die Schlacht am Weiſsenberg und die Niederlage Fried-
richs V. von der Pfalz kam der Nordgau in den Besitz des Kaisers
Ferdinand II. Derselbe verkaufte aber die Oberpfalz mit allen Berg-
gerechtigkeiten im Jahre 1628 für 13 Millionen Gulden an Herzog
Maximilian I. von Bayern. Dadurch wurde die Pfalz mit Bayern dauernd
vereinigt. Max I., der vortreffliche Fürst, gab sich trotz der Ungunst
der Zeiten die gröſste Mühe, das pfälzische Berg- und Hüttenwesen
wieder in Schwung zu bringen. Er ernannte Johann Hochholzer
1) Siehe Lori, Sammlung des bayrischen Bergrechtes, LXIX. Bd., S. 425.
2) Siehe Lori, a. a. O., S. 429.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1061. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1083>, abgerufen am 21.11.2024.
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