Bedingung in Freiberg war es, dass weder Meister noch Geselle einem ihnen unbekannten Manne irgend ein Stück arbeiten durften. Und sogar den ansässigen Bürgern durften sie jährlich nur ein grosses und zwei kleine Messer machen, mehr nicht. Ledigen Gesellen durfte bei Strafe weder eine grosse noch kleine Klinge geliefert werden. Dolch- artige Messer trug im Mittelalter jedermann, sogar die Geistlichen. Im Jahre 1279 wurde der ungarischen Klerisei von der Provinzialsynode zu Ofen verboten, Messer an der Seite zu tragen. Aus dem Jahre 1286 ist eine Verordnung der Stadt Nürnberg bekannt, welche das Tragen aller spitzigen Messer ob unter dem Rock oder in den Stiefeln, verbot. Der Übertreter soll 2 Pfund Hellers Busse zahlen, kann er das nicht, so soll ihm die Hand abgehauen werden.
Auf welche Weise die Messerschmiede ihr Schild: im blauen Felde eine Krone, durch welche drei Schwerter gehen, erhalten haben.
Dies erzählt Lersners Chronik, S. 480, folgendermassen:
"Als der allerdurchlauchtigste Fürst, Herr Sigismundus, erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches in Germanien etc., von den Tataren heftiglich bedränget und derowegen eine offene Feldschlacht mit denselben zu thun genötigt wurde, weilen aber der Feind gar zu mächtig, also war durch Gottes sonderbare Providenz und Fürsicht das römische kayserliche Heer von den Feinden in die Flucht geschlagen, der meiste Teil erleget, die anderen gefangen genommen, also dass geschienen, die ganze Schlacht verloren zu sein. Sintemalen aber nach Gottes sonderbarer Schickung ein mannlicher Kriegsknecht, mit Namen Georgius Springenklech, seines Zeichens ein Messerschmied, gesehen, dass sein Leben in der Feinde Hände gewesen, also hat er sich freimütig herfür- gemacht, sein Hembd in der Entleibten Blut gedunkt, solches auf eine lange Pique gesteckt und mit hellem Ruf und Gebärden sich so gestellet, als ob noch gar viele Fähnlein von denen Kaiserlichen im Hinterhalt verborgen lägen und herbeikommen sollten. Massen solches nun die Feinde ersahen, indem noch etliche wenige Überbliebene, so sich aus Furcht der Feinde verborgen gehabt, sich zu diesem obgemelten Messerschmied gemacht, seind die Tartaren zurück- gewichen, als worauf dieser streitbare Held gar manniglich mit ernstem Mute nachgedrungen und die Feinde zurückgetrieben. Als solches nun etzliche wenige Kriegsknecht von ihro kayserlichen Majestät Armada wahrgenommen, seind sie umgekehrt den Feinden nachgejaget und haben also durch Gottes Hilf der Tataren Macht ganz totaliter ruiniert und erlegt, und ist also nächst Gott durch diesen Helden die Schlacht erhalten worden. Nach erlangtem Siege wurde ein Gottestrumpffest gehalten und begehrete der durchlauchtigste gross- mächtigste römische Kayser diesen tapfern Helden zu sehen, welcher ihm also- bald vorgestellt worden. Darauf hat ihn der Kaiser mit einer Kron verehrt zu einem Siegeszeichen, hat ihn auch vor allen Fürsten und Herrn, so zugegen gewesen, zu einem Ritter geschlagen und mit Schild und Helm begabet und nach diesem begehret der Kaiser eine Bitt' von ihm zu begehren, was er wollte oder in seinem Herzen suchen möchte; wofern es möglich wäre zu thun solle es ihm gewährt werden. Auf solche allergnädigste Anerbietung hat sich der
Messerer und Klingenschmiede.
Bedingung in Freiberg war es, daſs weder Meister noch Geselle einem ihnen unbekannten Manne irgend ein Stück arbeiten durften. Und sogar den ansäſsigen Bürgern durften sie jährlich nur ein groſses und zwei kleine Messer machen, mehr nicht. Ledigen Gesellen durfte bei Strafe weder eine groſse noch kleine Klinge geliefert werden. Dolch- artige Messer trug im Mittelalter jedermann, sogar die Geistlichen. Im Jahre 1279 wurde der ungarischen Klerisei von der Provinzialsynode zu Ofen verboten, Messer an der Seite zu tragen. Aus dem Jahre 1286 ist eine Verordnung der Stadt Nürnberg bekannt, welche das Tragen aller spitzigen Messer ob unter dem Rock oder in den Stiefeln, verbot. Der Übertreter soll 2 Pfund Hellers Buſse zahlen, kann er das nicht, so soll ihm die Hand abgehauen werden.
Auf welche Weise die Messerschmiede ihr Schild: im blauen Felde eine Krone, durch welche drei Schwerter gehen, erhalten haben.
Dies erzählt Lersners Chronik, S. 480, folgendermaſsen:
„Als der allerdurchlauchtigste Fürst, Herr Sigismundus, erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches in Germanien etc., von den Tataren heftiglich bedränget und derowegen eine offene Feldschlacht mit denselben zu thun genötigt wurde, weilen aber der Feind gar zu mächtig, also war durch Gottes sonderbare Providenz und Fürsicht das römische kayserliche Heer von den Feinden in die Flucht geschlagen, der meiste Teil erleget, die anderen gefangen genommen, also daſs geschienen, die ganze Schlacht verloren zu sein. Sintemalen aber nach Gottes sonderbarer Schickung ein mannlicher Kriegsknecht, mit Namen Georgius Springenklech, seines Zeichens ein Messerschmied, gesehen, daſs sein Leben in der Feinde Hände gewesen, also hat er sich freimütig herfür- gemacht, sein Hembd in der Entleibten Blut gedunkt, solches auf eine lange Pique gesteckt und mit hellem Ruf und Gebärden sich so gestellet, als ob noch gar viele Fähnlein von denen Kaiserlichen im Hinterhalt verborgen lägen und herbeikommen sollten. Maſsen solches nun die Feinde ersahen, indem noch etliche wenige Überbliebene, so sich aus Furcht der Feinde verborgen gehabt, sich zu diesem obgemelten Messerschmied gemacht, seind die Tartaren zurück- gewichen, als worauf dieser streitbare Held gar manniglich mit ernstem Mute nachgedrungen und die Feinde zurückgetrieben. Als solches nun etzliche wenige Kriegsknecht von ihro kayserlichen Majestät Armada wahrgenommen, seind sie umgekehrt den Feinden nachgejaget und haben also durch Gottes Hilf der Tataren Macht ganz totaliter ruiniert und erlegt, und ist also nächst Gott durch diesen Helden die Schlacht erhalten worden. Nach erlangtem Siege wurde ein Gottestrumpffest gehalten und begehrete der durchlauchtigste groſs- mächtigste römische Kayser diesen tapfern Helden zu sehen, welcher ihm also- bald vorgestellt worden. Darauf hat ihn der Kaiser mit einer Kron verehrt zu einem Siegeszeichen, hat ihn auch vor allen Fürsten und Herrn, so zugegen gewesen, zu einem Ritter geschlagen und mit Schild und Helm begabet und nach diesem begehret der Kaiser eine Bitt’ von ihm zu begehren, was er wollte oder in seinem Herzen suchen möchte; wofern es möglich wäre zu thun solle es ihm gewährt werden. Auf solche allergnädigste Anerbietung hat sich der
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0881"n="859"/><fwplace="top"type="header">Messerer und Klingenschmiede.</fw><lb/>
Bedingung in Freiberg war es, daſs weder Meister noch Geselle einem<lb/>
ihnen unbekannten Manne irgend ein Stück arbeiten durften. Und<lb/>
sogar den ansäſsigen Bürgern durften sie jährlich nur ein groſses und<lb/>
zwei kleine Messer machen, mehr nicht. Ledigen Gesellen durfte bei<lb/>
Strafe weder eine groſse noch kleine Klinge geliefert werden. Dolch-<lb/>
artige Messer trug im Mittelalter jedermann, sogar die Geistlichen.<lb/>
Im Jahre 1279 wurde der ungarischen Klerisei von der Provinzialsynode<lb/>
zu Ofen verboten, Messer an der Seite zu tragen. Aus dem Jahre 1286<lb/>
ist eine Verordnung der Stadt Nürnberg bekannt, welche das Tragen<lb/>
aller spitzigen Messer ob unter dem Rock oder in den Stiefeln, verbot.<lb/>
Der Übertreter soll 2 Pfund Hellers Buſse zahlen, kann er das nicht,<lb/>
so soll ihm die Hand abgehauen werden.</p><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="4"><head><hirendition="#g">Auf welche Weise die Messerschmiede ihr Schild: im<lb/>
blauen Felde eine Krone, durch welche drei Schwerter<lb/>
gehen, erhalten haben</hi>.</head><lb/><p>Dies erzählt Lersners Chronik, S. 480, folgendermaſsen:</p><lb/><p>„Als der allerdurchlauchtigste Fürst, Herr Sigismundus, erwählter römischer<lb/>
Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches in Germanien etc., von den Tataren<lb/>
heftiglich bedränget und derowegen eine offene Feldschlacht mit denselben zu<lb/>
thun genötigt wurde, weilen aber der Feind gar zu mächtig, also war durch<lb/>
Gottes sonderbare Providenz und Fürsicht das römische kayserliche Heer von<lb/>
den Feinden in die Flucht geschlagen, der meiste Teil erleget, die anderen<lb/>
gefangen genommen, also daſs geschienen, die ganze Schlacht verloren zu sein.<lb/>
Sintemalen aber nach Gottes sonderbarer Schickung ein mannlicher Kriegsknecht,<lb/>
mit Namen Georgius Springenklech, seines Zeichens ein Messerschmied, gesehen,<lb/>
daſs sein Leben in der Feinde Hände gewesen, also hat er sich freimütig herfür-<lb/>
gemacht, sein Hembd in der Entleibten Blut gedunkt, solches auf eine lange<lb/>
Pique gesteckt und mit hellem Ruf und Gebärden sich so gestellet, als ob noch<lb/>
gar viele Fähnlein von denen Kaiserlichen im Hinterhalt verborgen lägen und<lb/>
herbeikommen sollten. Maſsen solches nun die Feinde ersahen, indem noch<lb/>
etliche wenige Überbliebene, so sich aus Furcht der Feinde verborgen gehabt,<lb/>
sich zu diesem obgemelten Messerschmied gemacht, seind die Tartaren zurück-<lb/>
gewichen, als worauf dieser streitbare Held gar manniglich mit ernstem Mute<lb/>
nachgedrungen und die Feinde zurückgetrieben. Als solches nun etzliche<lb/>
wenige Kriegsknecht von ihro kayserlichen Majestät Armada wahrgenommen,<lb/>
seind sie umgekehrt den Feinden nachgejaget und haben also durch Gottes<lb/>
Hilf der Tataren Macht ganz totaliter ruiniert und erlegt, und ist also nächst<lb/>
Gott durch diesen Helden die Schlacht erhalten worden. Nach erlangtem Siege<lb/>
wurde ein Gottestrumpffest gehalten und begehrete der durchlauchtigste groſs-<lb/>
mächtigste römische Kayser diesen tapfern Helden zu sehen, welcher ihm also-<lb/>
bald vorgestellt worden. Darauf hat ihn der Kaiser mit einer Kron verehrt zu<lb/>
einem Siegeszeichen, hat ihn auch vor allen Fürsten und Herrn, so zugegen<lb/>
gewesen, zu einem Ritter geschlagen und mit Schild und Helm begabet und<lb/>
nach diesem begehret der Kaiser eine Bitt’ von ihm zu begehren, was er wollte<lb/>
oder in seinem Herzen suchen möchte; wofern es möglich wäre zu thun solle<lb/>
es ihm gewährt werden. Auf solche allergnädigste Anerbietung hat sich der<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[859/0881]
Messerer und Klingenschmiede.
Bedingung in Freiberg war es, daſs weder Meister noch Geselle einem
ihnen unbekannten Manne irgend ein Stück arbeiten durften. Und
sogar den ansäſsigen Bürgern durften sie jährlich nur ein groſses und
zwei kleine Messer machen, mehr nicht. Ledigen Gesellen durfte bei
Strafe weder eine groſse noch kleine Klinge geliefert werden. Dolch-
artige Messer trug im Mittelalter jedermann, sogar die Geistlichen.
Im Jahre 1279 wurde der ungarischen Klerisei von der Provinzialsynode
zu Ofen verboten, Messer an der Seite zu tragen. Aus dem Jahre 1286
ist eine Verordnung der Stadt Nürnberg bekannt, welche das Tragen
aller spitzigen Messer ob unter dem Rock oder in den Stiefeln, verbot.
Der Übertreter soll 2 Pfund Hellers Buſse zahlen, kann er das nicht,
so soll ihm die Hand abgehauen werden.
Auf welche Weise die Messerschmiede ihr Schild: im
blauen Felde eine Krone, durch welche drei Schwerter
gehen, erhalten haben.
Dies erzählt Lersners Chronik, S. 480, folgendermaſsen:
„Als der allerdurchlauchtigste Fürst, Herr Sigismundus, erwählter römischer
Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches in Germanien etc., von den Tataren
heftiglich bedränget und derowegen eine offene Feldschlacht mit denselben zu
thun genötigt wurde, weilen aber der Feind gar zu mächtig, also war durch
Gottes sonderbare Providenz und Fürsicht das römische kayserliche Heer von
den Feinden in die Flucht geschlagen, der meiste Teil erleget, die anderen
gefangen genommen, also daſs geschienen, die ganze Schlacht verloren zu sein.
Sintemalen aber nach Gottes sonderbarer Schickung ein mannlicher Kriegsknecht,
mit Namen Georgius Springenklech, seines Zeichens ein Messerschmied, gesehen,
daſs sein Leben in der Feinde Hände gewesen, also hat er sich freimütig herfür-
gemacht, sein Hembd in der Entleibten Blut gedunkt, solches auf eine lange
Pique gesteckt und mit hellem Ruf und Gebärden sich so gestellet, als ob noch
gar viele Fähnlein von denen Kaiserlichen im Hinterhalt verborgen lägen und
herbeikommen sollten. Maſsen solches nun die Feinde ersahen, indem noch
etliche wenige Überbliebene, so sich aus Furcht der Feinde verborgen gehabt,
sich zu diesem obgemelten Messerschmied gemacht, seind die Tartaren zurück-
gewichen, als worauf dieser streitbare Held gar manniglich mit ernstem Mute
nachgedrungen und die Feinde zurückgetrieben. Als solches nun etzliche
wenige Kriegsknecht von ihro kayserlichen Majestät Armada wahrgenommen,
seind sie umgekehrt den Feinden nachgejaget und haben also durch Gottes
Hilf der Tataren Macht ganz totaliter ruiniert und erlegt, und ist also nächst
Gott durch diesen Helden die Schlacht erhalten worden. Nach erlangtem Siege
wurde ein Gottestrumpffest gehalten und begehrete der durchlauchtigste groſs-
mächtigste römische Kayser diesen tapfern Helden zu sehen, welcher ihm also-
bald vorgestellt worden. Darauf hat ihn der Kaiser mit einer Kron verehrt zu
einem Siegeszeichen, hat ihn auch vor allen Fürsten und Herrn, so zugegen
gewesen, zu einem Ritter geschlagen und mit Schild und Helm begabet und
nach diesem begehret der Kaiser eine Bitt’ von ihm zu begehren, was er wollte
oder in seinem Herzen suchen möchte; wofern es möglich wäre zu thun solle
es ihm gewährt werden. Auf solche allergnädigste Anerbietung hat sich der
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884, S. 859. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen01_1884/881>, abgerufen am 18.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.