und Fliehen. Diesen Affekten und Affektsäußerungen liegt beim Thiere der Instinkt, beim Menschen aber das Bewußtsein zu Grunde. Sie haben aber ihren objektiven Entstehungsgrund in obigem Verhältnisse des Menschen zu Natur und Verkehr, welches als ein Zustand der Abhängigkeit von Gütern aller Art bezeichnet werden kann, die ihm Dienste leisten müssen, wenn er nicht in Nachtheile von verschiedenen Graden der Empfindlichkeit gerathen soll. Dieser Zustand wird Bedürfniß1) genannt. Objektiv ge- nommen bezeichnet man aber damit auch die Güter, welche ihn aus jenem zu reißen im Stande sind, d. h. seine Bedürfnisse in jenem subjektiven Sinne genommen zu befriedigen vermögen. Kommt der Mensch nicht in den Besitz und zum Gebrauche der- selben, dann tritt die Entbehrung ein, deren Grad von der Wichtigkeit derselben für bestimmte Zwecke und von der Wichtigkeit dieser Zwecke selbst abhängt, und den Grad des Bedürfnisses anzeigt.
1) Die Bedürfnisse sind daher mit Unrecht als eine subjektive Nothwendigkeit, deren Gegentheil nicht möglich ist, bezeichnet worden. Versuch einer logischen Begründung der Wirthschaftslehre. S. 7. Rau, Ueber die Kameralwissensch. §. 9.
§. 47. 2. Arten der Bedürfnisse. Naturbedürfnisse.
In Bezug auf die Entstehungsgründe sind die Bedürfnisse ent- weder Natur- oder Verkehrsbedürfnisse; in Bezug auf die Güter selbst aber kann man sie auch in wirthschaftliche und außerwirthschaftliche eintheilen1). Die Naturbedürfnisse entspringen nicht blos aus der Natur als Gegensatz des Menschen, sondern auch aus der Natur des Menschen selbst, und wechseln also nicht nur in jedem Menschen nach seiner Natur, sondern auch nach den Zuständen, in welchen sich seine Natur periodisch be- findet. Unter diesen Bedürfnissen lassen sich also unterscheiden: a) die allgemeinen Naturbedürfnisse, welche nämlich aus den durchgehenden Verhältnissen der Menschheit zur Natur hervor- gehen und bei allen Menschen zu allen Zeiten gefunden werden2), und b) die besonderen Naturbedürfnisse, welche nämlich den einzelnen Menschen, Menschenrassen und den Bewohnern bestimmter Zonen, Länder und Gegenden in ihren manchfachen Zuständen ei- genthümlich sind3).
1) Eine Eintheilung der Bedürfnisse in solche der Nothwendigkeit, Bequem- lichkeit und des Wohllebens läßt sich weder durch den Sprachgebrauch noch durch den Begriff von Bedürfniß rechtfertigen. S. Steinlein, Handbuch der Volkswirth- schaftslehre. München 1831. I. S. 219.
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und Fliehen. Dieſen Affekten und Affektsäußerungen liegt beim Thiere der Inſtinkt, beim Menſchen aber das Bewußtſein zu Grunde. Sie haben aber ihren objektiven Entſtehungsgrund in obigem Verhältniſſe des Menſchen zu Natur und Verkehr, welches als ein Zuſtand der Abhängigkeit von Gütern aller Art bezeichnet werden kann, die ihm Dienſte leiſten müſſen, wenn er nicht in Nachtheile von verſchiedenen Graden der Empfindlichkeit gerathen ſoll. Dieſer Zuſtand wird Bedürfniß1) genannt. Objektiv ge- nommen bezeichnet man aber damit auch die Güter, welche ihn aus jenem zu reißen im Stande ſind, d. h. ſeine Bedürfniſſe in jenem ſubjektiven Sinne genommen zu befriedigen vermögen. Kommt der Menſch nicht in den Beſitz und zum Gebrauche der- ſelben, dann tritt die Entbehrung ein, deren Grad von der Wichtigkeit derſelben für beſtimmte Zwecke und von der Wichtigkeit dieſer Zwecke ſelbſt abhängt, und den Grad des Bedürfniſſes anzeigt.
1) Die Bedürfniſſe ſind daher mit Unrecht als eine ſubjektive Nothwendigkeit, deren Gegentheil nicht möglich iſt, bezeichnet worden. Verſuch einer logiſchen Begründung der Wirthſchaftslehre. S. 7. Rau, Ueber die Kameralwiſſenſch. §. 9.
§. 47. 2. Arten der Bedürfniſſe. Naturbedürfniſſe.
In Bezug auf die Entſtehungsgründe ſind die Bedürfniſſe ent- weder Natur- oder Verkehrsbedürfniſſe; in Bezug auf die Güter ſelbſt aber kann man ſie auch in wirthſchaftliche und außerwirthſchaftliche eintheilen1). Die Naturbedürfniſſe entſpringen nicht blos aus der Natur als Gegenſatz des Menſchen, ſondern auch aus der Natur des Menſchen ſelbſt, und wechſeln alſo nicht nur in jedem Menſchen nach ſeiner Natur, ſondern auch nach den Zuſtänden, in welchen ſich ſeine Natur periodiſch be- findet. Unter dieſen Bedürfniſſen laſſen ſich alſo unterſcheiden: a) die allgemeinen Naturbedürfniſſe, welche nämlich aus den durchgehenden Verhältniſſen der Menſchheit zur Natur hervor- gehen und bei allen Menſchen zu allen Zeiten gefunden werden2), und b) die beſonderen Naturbedürfniſſe, welche nämlich den einzelnen Menſchen, Menſchenraſſen und den Bewohnern beſtimmter Zonen, Länder und Gegenden in ihren manchfachen Zuſtänden ei- genthümlich ſind3).
1) Eine Eintheilung der Bedürfniſſe in ſolche der Nothwendigkeit, Bequem- lichkeit und des Wohllebens läßt ſich weder durch den Sprachgebrauch noch durch den Begriff von Bedürfniß rechtfertigen. S. Steinlein, Handbuch der Volkswirth- ſchaftslehre. München 1831. I. S. 219.
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[67/0089]
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Thiere der Inſtinkt, beim Menſchen aber das Bewußtſein zu
Grunde. Sie haben aber ihren objektiven Entſtehungsgrund in
obigem Verhältniſſe des Menſchen zu Natur und Verkehr, welches
als ein Zuſtand der Abhängigkeit von Gütern aller Art bezeichnet
werden kann, die ihm Dienſte leiſten müſſen, wenn er nicht in
Nachtheile von verſchiedenen Graden der Empfindlichkeit gerathen
ſoll. Dieſer Zuſtand wird Bedürfniß1) genannt. Objektiv ge-
nommen bezeichnet man aber damit auch die Güter, welche ihn
aus jenem zu reißen im Stande ſind, d. h. ſeine Bedürfniſſe in
jenem ſubjektiven Sinne genommen zu befriedigen vermögen.
Kommt der Menſch nicht in den Beſitz und zum Gebrauche der-
ſelben, dann tritt die Entbehrung ein, deren Grad von der
Wichtigkeit derſelben für beſtimmte Zwecke und von der Wichtigkeit
dieſer Zwecke ſelbſt abhängt, und den Grad des Bedürfniſſes
anzeigt.
¹⁾ Die Bedürfniſſe ſind daher mit Unrecht als eine ſubjektive Nothwendigkeit,
deren Gegentheil nicht möglich iſt, bezeichnet worden. Verſuch einer logiſchen
Begründung der Wirthſchaftslehre. S. 7. Rau, Ueber die Kameralwiſſenſch. §. 9.
§. 47.
2. Arten der Bedürfniſſe. Naturbedürfniſſe.
In Bezug auf die Entſtehungsgründe ſind die Bedürfniſſe ent-
weder Natur- oder Verkehrsbedürfniſſe; in Bezug auf die
Güter ſelbſt aber kann man ſie auch in wirthſchaftliche und
außerwirthſchaftliche eintheilen1). Die Naturbedürfniſſe
entſpringen nicht blos aus der Natur als Gegenſatz des Menſchen,
ſondern auch aus der Natur des Menſchen ſelbſt, und wechſeln
alſo nicht nur in jedem Menſchen nach ſeiner Natur, ſondern auch
nach den Zuſtänden, in welchen ſich ſeine Natur periodiſch be-
findet. Unter dieſen Bedürfniſſen laſſen ſich alſo unterſcheiden:
a) die allgemeinen Naturbedürfniſſe, welche nämlich aus
den durchgehenden Verhältniſſen der Menſchheit zur Natur hervor-
gehen und bei allen Menſchen zu allen Zeiten gefunden werden2),
und b) die beſonderen Naturbedürfniſſe, welche nämlich den
einzelnen Menſchen, Menſchenraſſen und den Bewohnern beſtimmter
Zonen, Länder und Gegenden in ihren manchfachen Zuſtänden ei-
genthümlich ſind3).
¹⁾ Eine Eintheilung der Bedürfniſſe in ſolche der Nothwendigkeit, Bequem-
lichkeit und des Wohllebens läßt ſich weder durch den Sprachgebrauch noch durch
den Begriff von Bedürfniß rechtfertigen. S. Steinlein, Handbuch der Volkswirth-
ſchaftslehre. München 1831. I. S. 219.
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/89>, abgerufen am 22.12.2024.
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