Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.buch III. 175. Krause System. II. 319. v. Jacob §. 683. 1102. Fulda §. 202. v. Malchus I. §. 60 u. 61. 66-75. Murhard, Politik des Han- dels. S. 363. Th. u. P. der Besteur. S. 387. Eschenmayer, Ueber die Con- sumtionssteuer. Heidelberg 1813. 2) S. Meine Versuche S. 201-204, wo der Beweis statistisch geführt ist. §. 499. Fortsetzung. b. Wahl der Verbrauchsartikel. Es gibt absolute und relative Bedürfnißartikel und Luxus- 1) Etwas Anderes ist die Menge, etwas Anderes die Gattung und Art der Steuerartikel. Was die Erstere betrifft, so hat man sich jetzt in der Praxis für eine Ermäßigung entschieden, weil mit der Anzahl der Artikel keineswegs, wie man wähnte, die Gleichheit in der Vertheilung der Steuerlast, sondern vielmehr die Ungleichheit derselben zunimmt, in der That keine größere Schonung der Be- dürfnisse bewirkt wird, aber jedenfalls die Verwickelung und Kostspieligkeit der Erhebung unverhältnißmäßig zunimmt. Was aber die Letzteren anbelangt, so hat Canard (Principes p. 177.) die Meinung gehegt, blos die absoluten Bedürfnisse sollten besteuert werden, weil die Steuer sonst ungleich würde. Allein, daß dadurch eine absolute Gleichheit, also wahre Ungleichheit der Steuervertheilung, entstünde, ist nicht im Geringsten zu bezweifeln. Der beste ist der gehörige Mittelweg zwischen dem Entbehrlichen und Nothwendigen jeder Bürgerklasse, die Freilassung der Ge- werbscapitalstoffe, und die Heraussuchung solcher Gegenstände, welche am meisten buch III. 175. Krauſe Syſtem. II. 319. v. Jacob §. 683. 1102. Fulda §. 202. v. Malchus I. §. 60 u. 61. 66–75. Murhard, Politik des Han- dels. S. 363. Th. u. P. der Beſteur. S. 387. Eſchenmayer, Ueber die Con- ſumtionsſteuer. Heidelberg 1813. 2) S. Meine Verſuche S. 201–204, wo der Beweis ſtatiſtiſch geführt iſt. §. 499. Fortſetzung. b. Wahl der Verbrauchsartikel. Es gibt abſolute und relative Bedürfnißartikel und Luxus- 1) Etwas Anderes iſt die Menge, etwas Anderes die Gattung und Art der Steuerartikel. Was die Erſtere betrifft, ſo hat man ſich jetzt in der Praxis für eine Ermäßigung entſchieden, weil mit der Anzahl der Artikel keineswegs, wie man wähnte, die Gleichheit in der Vertheilung der Steuerlaſt, ſondern vielmehr die Ungleichheit derſelben zunimmt, in der That keine größere Schonung der Be- dürfniſſe bewirkt wird, aber jedenfalls die Verwickelung und Koſtſpieligkeit der Erhebung unverhältnißmäßig zunimmt. Was aber die Letzteren anbelangt, ſo hat Canard (Principes p. 177.) die Meinung gehegt, blos die abſoluten Bedürfniſſe ſollten beſteuert werden, weil die Steuer ſonſt ungleich würde. Allein, daß dadurch eine abſolute Gleichheit, alſo wahre Ungleichheit der Steuervertheilung, entſtünde, iſt nicht im Geringſten zu bezweifeln. Der beſte iſt der gehörige Mittelweg zwiſchen dem Entbehrlichen und Nothwendigen jeder Bürgerklaſſe, die Freilaſſung der Ge- werbscapitalſtoffe, und die Herausſuchung ſolcher Gegenſtände, welche am meiſten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <div n="9"> <note place="end" n="1)"><pb facs="#f0770" n="748"/> buch III. 175. <hi rendition="#g">Krauſe</hi> Syſtem. II. 319. v. <hi rendition="#g">Jacob</hi> §. 683. 1102. <hi rendition="#g">Fulda</hi><lb/> §. 202. v. <hi rendition="#g">Malchus</hi> I. §. 60 u. 61. 66–75. <hi rendition="#g">Murhard</hi>, Politik des Han-<lb/> dels. S. 363. Th. u. P. der Beſteur. S. 387. <hi rendition="#g">Eſchenmayer</hi>, Ueber die Con-<lb/> ſumtionsſteuer. 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¹⁾ buch III. 175. Krauſe Syſtem. II. 319. v. Jacob §. 683. 1102. Fulda
§. 202. v. Malchus I. §. 60 u. 61. 66–75. Murhard, Politik des Han-
dels. S. 363. Th. u. P. der Beſteur. S. 387. Eſchenmayer, Ueber die Con-
ſumtionsſteuer. Heidelberg 1813.
²⁾ S. Meine Verſuche S. 201–204, wo der Beweis ſtatiſtiſch geführt iſt.
§. 499.
Fortſetzung. b. Wahl der Verbrauchsartikel.
Es gibt abſolute und relative Bedürfnißartikel und Luxus-
gegenſtände, welche der Verbrauchsſteuer unterworfen werden kön-
nen. Die Wahl muß auch auf alle drei zugleich fallen, weil es
nur auf dieſem Wege möglich iſt, die untere, mittlere und höhere
Klaſſe der Staatsangehörigen gleichmäßig zu beſteuern. Allein die
Verbrauchsſteuer von abſoluten Bedürfniſſen hat ſtets gegen ſich,
daß von den Letztern nicht auf ein reines Einkommen geſchloſſen
werden kann, daß dieſelben vielmehr als erſte wirthſchaftliche Aus-
lagen erſcheinen, die im Preiſe der Producte, Nutzungen und Lei-
ſtungen nothwendig erſtattet werden müſſen, daß folglich eine ſolche
Steuer Alles andere vertheuert, von der Arbeiterklaſſe nur voraus-
bezahlt, ſpäter aber ihr von den Lohnherrn, periodiſche und locale
Ausnahmen abgerechnet, wieder erſtattet wird, und daß ſie die
Befriedigung der Bedürfniſſe erſchwert. Dies Alles findet bei der
Beſteuerung der anderen Bedürfniſſe und des Luxus nicht Statt,
ſie beſchränkt, wenn ſie hoch geſpannt iſt, höchſtens den Genuß.
Es iſt daher Grundſatz, durch das Verbrauchſteuerſyſtem ſowohl
dies Letztere als auch die Erſchwerung der Bedürfnißbefriedigung
zu verhüten. Dies iſt aber nur möglich durch die kluge Auswahl
der Artikel1), durch Mäßigkeit der Steueranſätze, dadurch, daß
man die Steuer möglichſt kurz vor dem Verbrauche erhebt und
durch thunlichſte Einfachheit und Wohlfeilheit der Erhebung2).
Allein dies Alles iſt Sache der Finanzpolitik, welche ſich zu dieſem
Behufe ſtreng an die Statiſtik des Landes halten muß.
¹⁾ Etwas Anderes iſt die Menge, etwas Anderes die Gattung und Art
der Steuerartikel. Was die Erſtere betrifft, ſo hat man ſich jetzt in der Praxis
für eine Ermäßigung entſchieden, weil mit der Anzahl der Artikel keineswegs, wie
man wähnte, die Gleichheit in der Vertheilung der Steuerlaſt, ſondern vielmehr
die Ungleichheit derſelben zunimmt, in der That keine größere Schonung der Be-
dürfniſſe bewirkt wird, aber jedenfalls die Verwickelung und Koſtſpieligkeit der
Erhebung unverhältnißmäßig zunimmt. Was aber die Letzteren anbelangt, ſo hat
Canard (Principes p. 177.) die Meinung gehegt, blos die abſoluten Bedürfniſſe
ſollten beſteuert werden, weil die Steuer ſonſt ungleich würde. Allein, daß dadurch
eine abſolute Gleichheit, alſo wahre Ungleichheit der Steuervertheilung, entſtünde,
iſt nicht im Geringſten zu bezweifeln. Der beſte iſt der gehörige Mittelweg zwiſchen
dem Entbehrlichen und Nothwendigen jeder Bürgerklaſſe, die Freilaſſung der Ge-
werbscapitalſtoffe, und die Herausſuchung ſolcher Gegenſtände, welche am meiſten
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