denen Graden dem Gewerkswesen an. Sie sind als besondere Productionszweige gar nicht herauszuheben, obschon sie bei der Zusammenstellung der verschiedenen Arten von Diensten nicht fehlen dürfen.
§. 406. 3) Die Productivität der Gewerbe.
Die Frage, welche von den verschiedenen Gewerben und in welchem Grade sie zur wirthschaftlichen Production mitwirken, d. h. productiv sind, ist an sich nicht von Bedeutung für das Leben; denn der Einzelne, überhaupt jeder Gewerbtreibende, beurtheilt sie nach dem aus ihnen für ihn hervorgehenden Vortheile, unbe- kümmert um die Vermehrung des Volksvermögens (§. 404.). Aber sie ist wichtig für die Widerlegung der Ansichten des merkantilischen und physiokratischen Systems1). Die Criterien der Productivität der Gewerbe sind bereits oben (§. 50-52.) angegeben. Indeß sind die Meinungen doch sehr verschieden, zwar jetzt nicht mehr über die Productivität des Bergbaues, der Land- und Forstwirth- schaft, der Handwerke, Manufacturen und Fabriken, aber über jene des Handels, der Leihgeschäfte und der Dienste2). Allein man streitet sich leider auch hier, wie in manchen anderen Para- graphen unserer Wissenschaft, größtentheils um das Wort. Der erste Zweck der wirthschaftlichen Production ist die Schaffung neuer wirthschaftlicher Werthe, der letzte aber die Consumtion. Man will Bedürfnisse befriedigen und genießen, um den hohen Zweck des Menschenlebens so gut als möglich zu erreichen (§. 71. u. 72.). Wollte man aber die Beförderung des letzten Zweckes als Criterium der wirthschaftlichen Productivität ansehen, so dürfte sich schwerlich eine rechtliche, sittliche, überhaupt vernünftige und kluge Handlung auffinden lassen, welche nicht in irgend einer Beziehung productiv wäre. Da die wirthschaftliche Production blos die wirthschaftlichen Güter zu diesem letzten Zwecke schafft und alsdann ihren Zweck erfüllt sieht, so will sie also blos die hierzu nöthigen Vermögens- theile in Bereitschaft bringen und halten. Alle Gewerbe und Be- schäftigungen, welche die Volkswirthschaft mit Erfolg diesen Zwecken widmet, sind also productiv, sei es indem sie geradezu neue Werthe erschaffen (§. 50.) und durch ihre Hilfsmittel dies befördern (direct), oder die erzeugten Güter unter den (§. 52.) erwähnten Bedingungen in die Hände des Consumenten bringen, oder, her- vorgegangen aus dem Prinzipe der Sparsamkeit, die Dauer der Vermögenstheile verlängern (§. 70.) und bewirken, daß die Be- dürfnisse und Genüsse in gleicher Vollständigkeit mit weniger wirth- schaftlichen Mitteln befriedigt und erreicht werden (indirect).
denen Graden dem Gewerksweſen an. Sie ſind als beſondere Productionszweige gar nicht herauszuheben, obſchon ſie bei der Zuſammenſtellung der verſchiedenen Arten von Dienſten nicht fehlen dürfen.
§. 406. 3) Die Productivität der Gewerbe.
Die Frage, welche von den verſchiedenen Gewerben und in welchem Grade ſie zur wirthſchaftlichen Production mitwirken, d. h. productiv ſind, iſt an ſich nicht von Bedeutung für das Leben; denn der Einzelne, überhaupt jeder Gewerbtreibende, beurtheilt ſie nach dem aus ihnen für ihn hervorgehenden Vortheile, unbe- kümmert um die Vermehrung des Volksvermögens (§. 404.). Aber ſie iſt wichtig für die Widerlegung der Anſichten des merkantiliſchen und phyſiokratiſchen Syſtems1). Die Criterien der Productivität der Gewerbe ſind bereits oben (§. 50–52.) angegeben. Indeß ſind die Meinungen doch ſehr verſchieden, zwar jetzt nicht mehr über die Productivität des Bergbaues, der Land- und Forſtwirth- ſchaft, der Handwerke, Manufacturen und Fabriken, aber über jene des Handels, der Leihgeſchäfte und der Dienſte2). Allein man ſtreitet ſich leider auch hier, wie in manchen anderen Para- graphen unſerer Wiſſenſchaft, größtentheils um das Wort. Der erſte Zweck der wirthſchaftlichen Production iſt die Schaffung neuer wirthſchaftlicher Werthe, der letzte aber die Conſumtion. Man will Bedürfniſſe befriedigen und genießen, um den hohen Zweck des Menſchenlebens ſo gut als möglich zu erreichen (§. 71. u. 72.). Wollte man aber die Beförderung des letzten Zweckes als Criterium der wirthſchaftlichen Productivität anſehen, ſo dürfte ſich ſchwerlich eine rechtliche, ſittliche, überhaupt vernünftige und kluge Handlung auffinden laſſen, welche nicht in irgend einer Beziehung productiv wäre. Da die wirthſchaftliche Production blos die wirthſchaftlichen Güter zu dieſem letzten Zwecke ſchafft und alsdann ihren Zweck erfüllt ſieht, ſo will ſie alſo blos die hierzu nöthigen Vermögens- theile in Bereitſchaft bringen und halten. Alle Gewerbe und Be- ſchäftigungen, welche die Volkswirthſchaft mit Erfolg dieſen Zwecken widmet, ſind alſo productiv, ſei es indem ſie geradezu neue Werthe erſchaffen (§. 50.) und durch ihre Hilfsmittel dies befördern (direct), oder die erzeugten Güter unter den (§. 52.) erwähnten Bedingungen in die Hände des Conſumenten bringen, oder, her- vorgegangen aus dem Prinzipe der Sparſamkeit, die Dauer der Vermögenstheile verlängern (§. 70.) und bewirken, daß die Be- dürfniſſe und Genüſſe in gleicher Vollſtändigkeit mit weniger wirth- ſchaftlichen Mitteln befriedigt und erreicht werden (indirect).
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¹⁾ denen Graden dem Gewerksweſen an. Sie ſind als beſondere Productionszweige
gar nicht herauszuheben, obſchon ſie bei der Zuſammenſtellung der verſchiedenen
Arten von Dienſten nicht fehlen dürfen.
§. 406.
3) Die Productivität der Gewerbe.
Die Frage, welche von den verſchiedenen Gewerben und in
welchem Grade ſie zur wirthſchaftlichen Production mitwirken,
d. h. productiv ſind, iſt an ſich nicht von Bedeutung für das Leben;
denn der Einzelne, überhaupt jeder Gewerbtreibende, beurtheilt
ſie nach dem aus ihnen für ihn hervorgehenden Vortheile, unbe-
kümmert um die Vermehrung des Volksvermögens (§. 404.). Aber
ſie iſt wichtig für die Widerlegung der Anſichten des merkantiliſchen
und phyſiokratiſchen Syſtems1). Die Criterien der Productivität
der Gewerbe ſind bereits oben (§. 50–52.) angegeben. Indeß
ſind die Meinungen doch ſehr verſchieden, zwar jetzt nicht mehr
über die Productivität des Bergbaues, der Land- und Forſtwirth-
ſchaft, der Handwerke, Manufacturen und Fabriken, aber über
jene des Handels, der Leihgeſchäfte und der Dienſte2). Allein
man ſtreitet ſich leider auch hier, wie in manchen anderen Para-
graphen unſerer Wiſſenſchaft, größtentheils um das Wort. Der
erſte Zweck der wirthſchaftlichen Production iſt die Schaffung neuer
wirthſchaftlicher Werthe, der letzte aber die Conſumtion. Man
will Bedürfniſſe befriedigen und genießen, um den hohen Zweck
des Menſchenlebens ſo gut als möglich zu erreichen (§. 71. u. 72.).
Wollte man aber die Beförderung des letzten Zweckes als Criterium
der wirthſchaftlichen Productivität anſehen, ſo dürfte ſich ſchwerlich
eine rechtliche, ſittliche, überhaupt vernünftige und kluge Handlung
auffinden laſſen, welche nicht in irgend einer Beziehung productiv
wäre. Da die wirthſchaftliche Production blos die wirthſchaftlichen
Güter zu dieſem letzten Zwecke ſchafft und alsdann ihren Zweck
erfüllt ſieht, ſo will ſie alſo blos die hierzu nöthigen Vermögens-
theile in Bereitſchaft bringen und halten. Alle Gewerbe und Be-
ſchäftigungen, welche die Volkswirthſchaft mit Erfolg dieſen Zwecken
widmet, ſind alſo productiv, ſei es indem ſie geradezu neue Werthe
erſchaffen (§. 50.) und durch ihre Hilfsmittel dies befördern
(direct), oder die erzeugten Güter unter den (§. 52.) erwähnten
Bedingungen in die Hände des Conſumenten bringen, oder, her-
vorgegangen aus dem Prinzipe der Sparſamkeit, die Dauer der
Vermögenstheile verlängern (§. 70.) und bewirken, daß die Be-
dürfniſſe und Genüſſe in gleicher Vollſtändigkeit mit weniger wirth-
ſchaftlichen Mitteln befriedigt und erreicht werden (indirect).
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 554. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/576>, abgerufen am 21.11.2024.
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