Bedachtsamkeit und Vorsorge für die Zeiten der Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, während die Arbeiter, unterstützt von den verschiedenen Sparkassen, bei mäßigem genügsamem Leben Mittel in der Hand haben, durch Zusammensparen kleiner Reste sich aus dem Arbeiterstande in jenen der kleineren Capitalisten, wenn auch nur zur Unterstützung in Zeiten der Noth, zu versetzen4).
1) Z. B. Sonn- und Feiertage, Krankheitsfälle, und der Umstand, daß manche Gewerbe nur zu gewissen Jahreszeiten getrieben werden können.
2) Außer den im vorigen §. angeführten schädlichen Folgen sind hier noch die zu erwähnen, daß die Dienstherrn feste Contrakte auf lange Zeit abschließen, und daß sie den Arbeitern den Stand der Bestellungen verheimlichen, wodurch den Ar- beitern mancher Vortheil entgehen kann.
3) Es gehört hierher unter andern auch die üble Gewohnheit des blauen Montags.
4) Ueberhaupt sollten nach dem Bisherigen Geschicklichkeit, Fleiß, anständiges Betragen und Sparsamkeit die Erstrebungspunkte der Arbeiter sein, denn sie sind auch die Grundpfeiler ihres Glückes.
III. Von der Buchführung und Verfertigung dienst- männischer Anschläge.
§. 377.
Ein sehr passendes Mittel, um sich auf seine Pflichten in Betreff der Betriebswirthschaft periodisch aufmerksam zu machen, hat der Arbeiter1) in der periodischen Berechnung des Reinertrages seines Gewerbes. Diese ist aber ohne Aufzeichnung der Ausgaben und der Einnahmen nach einem ganz einfachen Systeme nicht thunlich. Man kann sie jedoch beim Tag-, Wochen- oder viertel- jährigen Lohne füglich auf die Ausgaben beschränken, deren perio- dischen Betrag man blos mit der periodischen Löhnung zu ver- gleichen hat, um den Reinertrag zu finden. Bei dem Stücklohne und bei anderen zufälligen Einzeleinnahmen muß sie sich aber auch auf diese erstrecken. Zur Verfertigung von Voranschlägen ohne solche positive Daten gehört dagegen eine Berechnung des häus- lichen Bedarfes im Einzelnen, welche aber sehr große Schwierig- keiten darbietet, und eine Vergleichung desselben mit dem Gesammt- betrage des üblichen Lohnes2).
1) Von Dienstleistenden höherer Art, z. B. von Mäklern, Commissionairen u. dgl. erwartet man kaufmännische Buchführung.
2) Indessen gibt es hier nicht blos Ertrags-, sondern auch Capitalanschläge, wenn nämlich ein Dienstgeschäft an einen Anderen abgetreten wird, wie dies früher häufig der Fall war. Es wird in solchen Fällen das durchschnittliche reine Ein- kommen capitalisirt, z. B. bei Mäklergeschäften, Wirthschaftsgerechtigkeiten u. dgl.
Bedachtſamkeit und Vorſorge für die Zeiten der Arbeitsloſigkeit und Arbeitsunfähigkeit, während die Arbeiter, unterſtützt von den verſchiedenen Sparkaſſen, bei mäßigem genügſamem Leben Mittel in der Hand haben, durch Zuſammenſparen kleiner Reſte ſich aus dem Arbeiterſtande in jenen der kleineren Capitaliſten, wenn auch nur zur Unterſtützung in Zeiten der Noth, zu verſetzen4).
1) Z. B. Sonn- und Feiertage, Krankheitsfälle, und der Umſtand, daß manche Gewerbe nur zu gewiſſen Jahreszeiten getrieben werden können.
2) Außer den im vorigen §. angeführten ſchädlichen Folgen ſind hier noch die zu erwähnen, daß die Dienſtherrn feſte Contrakte auf lange Zeit abſchließen, und daß ſie den Arbeitern den Stand der Beſtellungen verheimlichen, wodurch den Ar- beitern mancher Vortheil entgehen kann.
3) Es gehört hierher unter andern auch die üble Gewohnheit des blauen Montags.
4) Ueberhaupt ſollten nach dem Bisherigen Geſchicklichkeit, Fleiß, anſtändiges Betragen und Sparſamkeit die Erſtrebungspunkte der Arbeiter ſein, denn ſie ſind auch die Grundpfeiler ihres Glückes.
III. Von der Buchführung und Verfertigung dienſt- männiſcher Anſchläge.
§. 377.
Ein ſehr paſſendes Mittel, um ſich auf ſeine Pflichten in Betreff der Betriebswirthſchaft periodiſch aufmerkſam zu machen, hat der Arbeiter1) in der periodiſchen Berechnung des Reinertrages ſeines Gewerbes. Dieſe iſt aber ohne Aufzeichnung der Ausgaben und der Einnahmen nach einem ganz einfachen Syſteme nicht thunlich. Man kann ſie jedoch beim Tag-, Wochen- oder viertel- jährigen Lohne füglich auf die Ausgaben beſchränken, deren perio- diſchen Betrag man blos mit der periodiſchen Löhnung zu ver- gleichen hat, um den Reinertrag zu finden. Bei dem Stücklohne und bei anderen zufälligen Einzeleinnahmen muß ſie ſich aber auch auf dieſe erſtrecken. Zur Verfertigung von Voranſchlägen ohne ſolche poſitive Daten gehört dagegen eine Berechnung des häus- lichen Bedarfes im Einzelnen, welche aber ſehr große Schwierig- keiten darbietet, und eine Vergleichung deſſelben mit dem Geſammt- betrage des üblichen Lohnes2).
1) Von Dienſtleiſtenden höherer Art, z. B. von Mäklern, Commiſſionairen u. dgl. erwartet man kaufmänniſche Buchführung.
2) Indeſſen gibt es hier nicht blos Ertrags-, ſondern auch Capitalanſchläge, wenn nämlich ein Dienſtgeſchäft an einen Anderen abgetreten wird, wie dies früher häufig der Fall war. Es wird in ſolchen Fällen das durchſchnittliche reine Ein- kommen capitaliſirt, z. B. bei Mäklergeſchäften, Wirthſchaftsgerechtigkeiten u. dgl.
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Bedachtſamkeit und Vorſorge für die Zeiten der Arbeitsloſigkeit
und Arbeitsunfähigkeit, während die Arbeiter, unterſtützt von den
verſchiedenen Sparkaſſen, bei mäßigem genügſamem Leben Mittel
in der Hand haben, durch Zuſammenſparen kleiner Reſte ſich aus
dem Arbeiterſtande in jenen der kleineren Capitaliſten, wenn auch
nur zur Unterſtützung in Zeiten der Noth, zu verſetzen4).
¹⁾ Z. B. Sonn- und Feiertage, Krankheitsfälle, und der Umſtand, daß manche
Gewerbe nur zu gewiſſen Jahreszeiten getrieben werden können.
²⁾ Außer den im vorigen §. angeführten ſchädlichen Folgen ſind hier noch die
zu erwähnen, daß die Dienſtherrn feſte Contrakte auf lange Zeit abſchließen, und
daß ſie den Arbeitern den Stand der Beſtellungen verheimlichen, wodurch den Ar-
beitern mancher Vortheil entgehen kann.
³⁾ Es gehört hierher unter andern auch die üble Gewohnheit des blauen
Montags.
⁴⁾ Ueberhaupt ſollten nach dem Bisherigen Geſchicklichkeit, Fleiß, anſtändiges
Betragen und Sparſamkeit die Erſtrebungspunkte der Arbeiter ſein, denn ſie ſind
auch die Grundpfeiler ihres Glückes.
III. Von der Buchführung und Verfertigung dienſt-
männiſcher Anſchläge.
§. 377.
Ein ſehr paſſendes Mittel, um ſich auf ſeine Pflichten in
Betreff der Betriebswirthſchaft periodiſch aufmerkſam zu machen,
hat der Arbeiter1) in der periodiſchen Berechnung des Reinertrages
ſeines Gewerbes. Dieſe iſt aber ohne Aufzeichnung der Ausgaben
und der Einnahmen nach einem ganz einfachen Syſteme nicht
thunlich. Man kann ſie jedoch beim Tag-, Wochen- oder viertel-
jährigen Lohne füglich auf die Ausgaben beſchränken, deren perio-
diſchen Betrag man blos mit der periodiſchen Löhnung zu ver-
gleichen hat, um den Reinertrag zu finden. Bei dem Stücklohne
und bei anderen zufälligen Einzeleinnahmen muß ſie ſich aber auch
auf dieſe erſtrecken. Zur Verfertigung von Voranſchlägen ohne
ſolche poſitive Daten gehört dagegen eine Berechnung des häus-
lichen Bedarfes im Einzelnen, welche aber ſehr große Schwierig-
keiten darbietet, und eine Vergleichung deſſelben mit dem Geſammt-
betrage des üblichen Lohnes2).
¹⁾ Von Dienſtleiſtenden höherer Art, z. B. von Mäklern, Commiſſionairen
u. dgl. erwartet man kaufmänniſche Buchführung.
²⁾ Indeſſen gibt es hier nicht blos Ertrags-, ſondern auch Capitalanſchläge,
wenn nämlich ein Dienſtgeſchäft an einen Anderen abgetreten wird, wie dies früher
häufig der Fall war. Es wird in ſolchen Fällen das durchſchnittliche reine Ein-
kommen capitaliſirt, z. B. bei Mäklergeſchäften, Wirthſchaftsgerechtigkeiten u. dgl.
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 505. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/527>, abgerufen am 03.03.2025.
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