3) daß das Wesentliche und Eigenthümliche bei der Dienst- leistung, nämlich die Geschicklichkeit und Fertigkeit, nur in der Ausübung zu erlernen ist.
Daher würde man an diesem Orte Zeit und Raum verschwen- den, wenn man eine besondere Darstellung der Dienstgewerbe hier geben würde1).
1) Die Dienst-Gewerbslehre gehört aber nichts desto weniger in die Kameral- wissenschaft, wenn sie auch hier blos formell berührt wird.
Zweites Hauptstück. Dienst-Betriebslehre.
§. 374.
Die Dienst-Betriebslehre steht mit der werkmännischen, mit der land- und forstwirthschaftlichen, bergmännischen, mit der Um- satzbetriebslehre und mit der Hauswirthschaftslehre im innigsten Zusammenhange, weil der Dienstbetrieb vom Gewerbsbetriebe und von dem häuslichen wirthschaftlichen Bedarfe abhängt. Es hat zwar den Anschein, als könnte bei den Dienstgewerben kein Betrieb in dem bisher mehrmals genannten Sinne Statt finden, weil die Manchfaltigkeit der Mittel, Geschäfte, Ausgaben und Einnahmen fehlt, welche bei den Gewerben vorkommt. Allein gerade, weil man selten einen geordneten Betrieb bei den Arbeiterklassen findet, deßhalb ist auch der wirthschaftliche Uebelstand unter ihnen so häufig, wie man bemerkt. In sehr vielen Fällen bereiten sich die Arbeiter selbst ihr Unglück, weil sie die zu Gebote stehenden Mittel zu seiner Abwendung unbenutzt lassen und Schritte thun, welche ihnen positiven Nachtheil bringen1).
1)Babbage, Ueber Maschinen- und Fabrikwesen. S. 310 oder 30tes Kapit. Brougham (brittischer Lord Kanzler), die Resultate des Maschinenwesens. Leip- zig 1833. Uebersetzung von Rieken, besonders das 17. 18 und 19te Kapitel. S. 217. (Eine ausgezeichnete Schrift.)
I. Von den allgemeinen Bedürfnissen des Dienst- gewerbsbetriebes.
§. 375.
Die Güter, welche zum Betriebe der Dienstgewerbe nöthig sind, können unter wenige Nummern gebracht werden, denn ihre Manchfaltigkeit ist nicht so groß, wie bei den Stoffgewerben. Sie sind folgende:
3) daß das Weſentliche und Eigenthümliche bei der Dienſt- leiſtung, nämlich die Geſchicklichkeit und Fertigkeit, nur in der Ausübung zu erlernen iſt.
Daher würde man an dieſem Orte Zeit und Raum verſchwen- den, wenn man eine beſondere Darſtellung der Dienſtgewerbe hier geben würde1).
1) Die Dienſt-Gewerbslehre gehört aber nichts deſto weniger in die Kameral- wiſſenſchaft, wenn ſie auch hier blos formell berührt wird.
Zweites Hauptſtück. Dienſt-Betriebslehre.
§. 374.
Die Dienſt-Betriebslehre ſteht mit der werkmänniſchen, mit der land- und forſtwirthſchaftlichen, bergmänniſchen, mit der Um- ſatzbetriebslehre und mit der Hauswirthſchaftslehre im innigſten Zuſammenhange, weil der Dienſtbetrieb vom Gewerbsbetriebe und von dem häuslichen wirthſchaftlichen Bedarfe abhängt. Es hat zwar den Anſchein, als könnte bei den Dienſtgewerben kein Betrieb in dem bisher mehrmals genannten Sinne Statt finden, weil die Manchfaltigkeit der Mittel, Geſchäfte, Ausgaben und Einnahmen fehlt, welche bei den Gewerben vorkommt. Allein gerade, weil man ſelten einen geordneten Betrieb bei den Arbeiterklaſſen findet, deßhalb iſt auch der wirthſchaftliche Uebelſtand unter ihnen ſo häufig, wie man bemerkt. In ſehr vielen Fällen bereiten ſich die Arbeiter ſelbſt ihr Unglück, weil ſie die zu Gebote ſtehenden Mittel zu ſeiner Abwendung unbenutzt laſſen und Schritte thun, welche ihnen poſitiven Nachtheil bringen1).
1)Babbage, Ueber Maſchinen- und Fabrikweſen. S. 310 oder 30tes Kapit. Brougham (brittiſcher Lord Kanzler), die Reſultate des Maſchinenweſens. Leip- zig 1833. Ueberſetzung von Rieken, beſonders das 17. 18 und 19te Kapitel. S. 217. (Eine ausgezeichnete Schrift.)
I. Von den allgemeinen Bedürfniſſen des Dienſt- gewerbsbetriebes.
§. 375.
Die Güter, welche zum Betriebe der Dienſtgewerbe nöthig ſind, können unter wenige Nummern gebracht werden, denn ihre Manchfaltigkeit iſt nicht ſo groß, wie bei den Stoffgewerben. Sie ſind folgende:
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Ausübung zu erlernen iſt.
Daher würde man an dieſem Orte Zeit und Raum verſchwen-
den, wenn man eine beſondere Darſtellung der Dienſtgewerbe hier
geben würde1).
¹⁾ Die Dienſt-Gewerbslehre gehört aber nichts deſto weniger in die Kameral-
wiſſenſchaft, wenn ſie auch hier blos formell berührt wird.
Zweites Hauptſtück.
Dienſt-Betriebslehre.
§. 374.
Die Dienſt-Betriebslehre ſteht mit der werkmänniſchen, mit
der land- und forſtwirthſchaftlichen, bergmänniſchen, mit der Um-
ſatzbetriebslehre und mit der Hauswirthſchaftslehre im innigſten
Zuſammenhange, weil der Dienſtbetrieb vom Gewerbsbetriebe und
von dem häuslichen wirthſchaftlichen Bedarfe abhängt. Es hat
zwar den Anſchein, als könnte bei den Dienſtgewerben kein Betrieb
in dem bisher mehrmals genannten Sinne Statt finden, weil die
Manchfaltigkeit der Mittel, Geſchäfte, Ausgaben und Einnahmen
fehlt, welche bei den Gewerben vorkommt. Allein gerade, weil
man ſelten einen geordneten Betrieb bei den Arbeiterklaſſen findet,
deßhalb iſt auch der wirthſchaftliche Uebelſtand unter ihnen ſo
häufig, wie man bemerkt. In ſehr vielen Fällen bereiten ſich die
Arbeiter ſelbſt ihr Unglück, weil ſie die zu Gebote ſtehenden Mittel
zu ſeiner Abwendung unbenutzt laſſen und Schritte thun, welche
ihnen poſitiven Nachtheil bringen1).
¹⁾ Babbage, Ueber Maſchinen- und Fabrikweſen. S. 310 oder 30tes Kapit.
Brougham (brittiſcher Lord Kanzler), die Reſultate des Maſchinenweſens. Leip-
zig 1833. Ueberſetzung von Rieken, beſonders das 17. 18 und 19te Kapitel.
S. 217. (Eine ausgezeichnete Schrift.)
I. Von den allgemeinen Bedürfniſſen des Dienſt-
gewerbsbetriebes.
§. 375.
Die Güter, welche zum Betriebe der Dienſtgewerbe nöthig
ſind, können unter wenige Nummern gebracht werden, denn ihre
Manchfaltigkeit iſt nicht ſo groß, wie bei den Stoffgewerben. Sie
ſind folgende:
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 502. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/524>, abgerufen am 21.11.2024.
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