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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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erleichtern. Dieser Zweck wird nun auf verschiedenen Wegen nicht
blos nach der Art des Handelsgeschäftes, sondern auch nach der
Betriebsart erreichbar sein. Es gibt zwei Hauptbetriebsarten des
Handels3), nämlich a) den Großhandel, wobei man die Waaren
zu großen Parthien einkauft und in großen Parthien (en Gros)
wieder verkauft. Der Unternehmer heißt Großhändler. b) Den
Kleinhandel, wobei man die Waaren in nicht sehr großen Par-
thien einkauft, aber jedenfalls in kleinen Parthien (en Detail)
wieder verkauft4).

3) Das Inventarium (§. 314. 3.), d. h. das Verzeichniß
von den Waaren- und Geldvorräthen, von den Forderungen an
Handelsfreunde, von sonstigen beweglichen und unbeweglichen Han-
delsvermögen nach Taxation und von den Schulden an Handels-
freunde. Dasselbe muß am Ende jedes Jahrs wenigstens verfertigt
werden, damit der Handelsmann oder Capitalist, die Verwaltung
einer Handels- und Bankgesellschaft u. dgl. genau wisse, mit wel-
chem Vermögen jedes Jahr das Geschäft begonnen werde. Es ist
leicht begreiflich, daß ohne dieses ein geordneter Umsatzbetrieb auf
die Länge nicht mit Glück fortbestehen kann.

1) Die Kaufleute helfen sich wechselseitig darin durch öffentliche Bekanntmachung
und Uebersendung a) von Preisverzeichnissen (Preiscouranten, Curs-
zetteln), denen nicht selten noch Bemerkungen und Vermuthungen über gegen-
wärtige und zukünftige Verhältnisse beigesetzt werden; b) von Conti finti, d. h.
fingirten oder erdichteten Rechnungen über die mit einem Geschäfte verbundenen
Nebenkosten aller Art, welche aber nur so zu verstehen sind, daß ihnen nämlich noch
kein wirklich vollführtes Geschäft zu Grunde liegt, und nicht so, als ob die Ansätze
nicht der Wahrheit oder Wahrscheinlichkeit gemäß wären.
2) Die Speculanten haben sich daher die Namen Minirer und Contre-
minirer gegeben. Man speculirt so auf Erhöhung (a la hausse), und auf Er-
niedrigung (a la baisse) des Curses, sowie auch öfters auf beide zugleich. Beson-
ders im Effectenhandel ist dies häufig der Fall.
3) Obschon diese beide Beziehungen beim Capitaliengeschäfte nicht so strikt
herausgehoben sind, so lassen sie sich nichtsdestoweniger dennoch aufstellen. Das
Geschäft eines großen Bankers gibt äußerst wenige Haltpunkte zur Vergleichung mit
jenem eines kleinen Capitalisten.
4) Murhard Theorie. S. 153. Die Abstufungen in jeder Betriebsart sind
sehr verschieden.
IV. Von der Umsatzbetriebs-Wirthschaft.
§. 367.
1) Betriebsausgaben.

Die Betriebsausgaben des Geldcapitalisten sind höchst unbe-
deutend, so lange das Leihgeschäft nicht ins Große getrieben wird
und die Eigenschaften eines Bankgeschäftes annimmt. Jene in
Leihgeschäften mit beweglichen Gütern, z. B. Meubles, Biblio-

erleichtern. Dieſer Zweck wird nun auf verſchiedenen Wegen nicht
blos nach der Art des Handelsgeſchäftes, ſondern auch nach der
Betriebsart erreichbar ſein. Es gibt zwei Hauptbetriebsarten des
Handels3), nämlich a) den Großhandel, wobei man die Waaren
zu großen Parthien einkauft und in großen Parthien (en Gros)
wieder verkauft. Der Unternehmer heißt Großhändler. b) Den
Kleinhandel, wobei man die Waaren in nicht ſehr großen Par-
thien einkauft, aber jedenfalls in kleinen Parthien (en Detail)
wieder verkauft4).

3) Das Inventarium (§. 314. 3.), d. h. das Verzeichniß
von den Waaren- und Geldvorräthen, von den Forderungen an
Handelsfreunde, von ſonſtigen beweglichen und unbeweglichen Han-
delsvermögen nach Taxation und von den Schulden an Handels-
freunde. Daſſelbe muß am Ende jedes Jahrs wenigſtens verfertigt
werden, damit der Handelsmann oder Capitaliſt, die Verwaltung
einer Handels- und Bankgeſellſchaft u. dgl. genau wiſſe, mit wel-
chem Vermögen jedes Jahr das Geſchäft begonnen werde. Es iſt
leicht begreiflich, daß ohne dieſes ein geordneter Umſatzbetrieb auf
die Länge nicht mit Glück fortbeſtehen kann.

1) Die Kaufleute helfen ſich wechſelſeitig darin durch öffentliche Bekanntmachung
und Ueberſendung a) von Preisverzeichniſſen (Preiscouranten, Curs-
zetteln), denen nicht ſelten noch Bemerkungen und Vermuthungen über gegen-
wärtige und zukünftige Verhältniſſe beigeſetzt werden; b) von Conti finti, d. h.
fingirten oder erdichteten Rechnungen über die mit einem Geſchäfte verbundenen
Nebenkoſten aller Art, welche aber nur ſo zu verſtehen ſind, daß ihnen nämlich noch
kein wirklich vollführtes Geſchäft zu Grunde liegt, und nicht ſo, als ob die Anſätze
nicht der Wahrheit oder Wahrſcheinlichkeit gemäß wären.
2) Die Speculanten haben ſich daher die Namen Minirer und Contre-
minirer gegeben. Man ſpeculirt ſo auf Erhöhung (à la hausse), und auf Er-
niedrigung (à la baisse) des Curſes, ſowie auch öfters auf beide zugleich. Beſon-
ders im Effectenhandel iſt dies häufig der Fall.
3) Obſchon dieſe beide Beziehungen beim Capitaliengeſchäfte nicht ſo ſtrikt
herausgehoben ſind, ſo laſſen ſie ſich nichtsdeſtoweniger dennoch aufſtellen. Das
Geſchäft eines großen Bankers gibt äußerſt wenige Haltpunkte zur Vergleichung mit
jenem eines kleinen Capitaliſten.
4) Murhard Theorie. S. 153. Die Abſtufungen in jeder Betriebsart ſind
ſehr verſchieden.
IV. Von der Umſatzbetriebs-Wirthſchaft.
§. 367.
1) Betriebsausgaben.

Die Betriebsausgaben des Geldcapitaliſten ſind höchſt unbe-
deutend, ſo lange das Leihgeſchäft nicht ins Große getrieben wird
und die Eigenſchaften eines Bankgeſchäftes annimmt. Jene in
Leihgeſchäften mit beweglichen Gütern, z. B. Meubles, Biblio-

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[495/0517] erleichtern. Dieſer Zweck wird nun auf verſchiedenen Wegen nicht blos nach der Art des Handelsgeſchäftes, ſondern auch nach der Betriebsart erreichbar ſein. Es gibt zwei Hauptbetriebsarten des Handels3), nämlich a) den Großhandel, wobei man die Waaren zu großen Parthien einkauft und in großen Parthien (en Gros) wieder verkauft. Der Unternehmer heißt Großhändler. b) Den Kleinhandel, wobei man die Waaren in nicht ſehr großen Par- thien einkauft, aber jedenfalls in kleinen Parthien (en Detail) wieder verkauft4). 3) Das Inventarium (§. 314. 3.), d. h. das Verzeichniß von den Waaren- und Geldvorräthen, von den Forderungen an Handelsfreunde, von ſonſtigen beweglichen und unbeweglichen Han- delsvermögen nach Taxation und von den Schulden an Handels- freunde. Daſſelbe muß am Ende jedes Jahrs wenigſtens verfertigt werden, damit der Handelsmann oder Capitaliſt, die Verwaltung einer Handels- und Bankgeſellſchaft u. dgl. genau wiſſe, mit wel- chem Vermögen jedes Jahr das Geſchäft begonnen werde. Es iſt leicht begreiflich, daß ohne dieſes ein geordneter Umſatzbetrieb auf die Länge nicht mit Glück fortbeſtehen kann. ¹⁾ Die Kaufleute helfen ſich wechſelſeitig darin durch öffentliche Bekanntmachung und Ueberſendung a) von Preisverzeichniſſen (Preiscouranten, Curs- zetteln), denen nicht ſelten noch Bemerkungen und Vermuthungen über gegen- wärtige und zukünftige Verhältniſſe beigeſetzt werden; b) von Conti finti, d. h. fingirten oder erdichteten Rechnungen über die mit einem Geſchäfte verbundenen Nebenkoſten aller Art, welche aber nur ſo zu verſtehen ſind, daß ihnen nämlich noch kein wirklich vollführtes Geſchäft zu Grunde liegt, und nicht ſo, als ob die Anſätze nicht der Wahrheit oder Wahrſcheinlichkeit gemäß wären. ²⁾ Die Speculanten haben ſich daher die Namen Minirer und Contre- minirer gegeben. Man ſpeculirt ſo auf Erhöhung (à la hausse), und auf Er- niedrigung (à la baisse) des Curſes, ſowie auch öfters auf beide zugleich. Beſon- ders im Effectenhandel iſt dies häufig der Fall. ³⁾ Obſchon dieſe beide Beziehungen beim Capitaliengeſchäfte nicht ſo ſtrikt herausgehoben ſind, ſo laſſen ſie ſich nichtsdeſtoweniger dennoch aufſtellen. Das Geſchäft eines großen Bankers gibt äußerſt wenige Haltpunkte zur Vergleichung mit jenem eines kleinen Capitaliſten. ⁴⁾ Murhard Theorie. S. 153. Die Abſtufungen in jeder Betriebsart ſind ſehr verſchieden. IV. Von der Umſatzbetriebs-Wirthſchaft. §. 367. 1) Betriebsausgaben. Die Betriebsausgaben des Geldcapitaliſten ſind höchſt unbe- deutend, ſo lange das Leihgeſchäft nicht ins Große getrieben wird und die Eigenſchaften eines Bankgeſchäftes annimmt. Jene in Leihgeſchäften mit beweglichen Gütern, z. B. Meubles, Biblio-

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 495. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/517>, abgerufen am 22.12.2024.