sind auch die Momente der Vergleichung verschiedener Anlagsmetho- den. Man kann aber wählen zwischen den Anlagen auf Privat- obligationen, Actien, Gemeindeobligationen und Staatspapiere, unter welchen Lezteren es, wie gesehen, verschiedene Arten gibt (§. 336.). Es gehören dazu die genauesten Kenntnisse von den Verhältnissen dieser Personen, Gesellschaften, Gemeinden und Staa- ten, welche ihren Kredit bestimmen3).
1) Die Gründe dieser Wahl sind meistens persönlicher Natur, z. B. Untaug- lichkeit zu einem Gewerbe, Bequemlichkeit, Hoffnung auf außerordentliche Gewinnste.
2) Diese sind sehr manchfacher Art; gewissermaßen ist auch hierher zu zählen, daß manche bei der Anlage die Bequemlichkeit des leichten Austausches der Obliga- tionen, der Aufkündbarkeit u. dgl., manche aber die Festigkeit der Anlage, Unauf- kündbarkeit vorziehen. Zu Schenkungen zieht man eine Anlagsart der anderen, z. B. Staatspapiere und Actien den Privatobligationen vor u. dgl. m.
3) Je ausgedehnter das Capitaliengeschäft ist, desto mehr gründliche Kenntnisse setzt es voraus, in den verschiedenen Abstufungen zwischen dem politischen und Pri- vatleben, diese mitgerechnet. S. Meine Versuche. S. 471 folg.
Zweites Hauptstück. Umsatz-Betriebslehre.
§. 362. a.
Die Umsatz-Betriebslehre stellt die Grundsätze und Regeln auf, nach welchen das Umsatzgewerbe (das Handels- und Leih- gewerbe) als ein zusammenhängendes Gewerbe geleitet werden soll, um daraus den größten Vortheil zu beziehen1).
1) In ihrem ganzen Umfange ist diese Abtheilung der Umsatz-Gewerbslehre nicht abgehandelt, obschon es eine unverzeihliche Menge von Schriften über kauf- männische Briefstellerei, Buchhalterei, Contorwissenschaft u. dgl. gibt.
I. Von den allgemeinen Bedürfnissen des Umsatz- Betriebes.
Die allgemeinen Erfordernisse zum Betriebe des Umsatzgewerbes, insbesondere eines Handlungsgeschäftes1), sind zwar von denen der anderen Gewerbe verschieden, lassen sich aber doch unter den auch dort aufgestellten Abtheilungen betrachten. Es gehören hierher:
1) Naturmittel. Diese sind a) der Grund und Boden für die Anlage der Gewerbsgebäude, von dessen Lage und Beschaf- fenheit sehr viel abhängt, weil jene auf den Absatz, diese aber auf die Güte der Waaren, z. B. Sicherung vor Feuchtigkeit, von Einfluß ist; b) die von der Natur dargebotenen Gewässer, die
ſind auch die Momente der Vergleichung verſchiedener Anlagsmetho- den. Man kann aber wählen zwiſchen den Anlagen auf Privat- obligationen, Actien, Gemeindeobligationen und Staatspapiere, unter welchen Lezteren es, wie geſehen, verſchiedene Arten gibt (§. 336.). Es gehören dazu die genaueſten Kenntniſſe von den Verhältniſſen dieſer Perſonen, Geſellſchaften, Gemeinden und Staa- ten, welche ihren Kredit beſtimmen3).
1) Die Gründe dieſer Wahl ſind meiſtens perſönlicher Natur, z. B. Untaug- lichkeit zu einem Gewerbe, Bequemlichkeit, Hoffnung auf außerordentliche Gewinnſte.
2) Dieſe ſind ſehr manchfacher Art; gewiſſermaßen iſt auch hierher zu zählen, daß manche bei der Anlage die Bequemlichkeit des leichten Austauſches der Obliga- tionen, der Aufkündbarkeit u. dgl., manche aber die Feſtigkeit der Anlage, Unauf- kündbarkeit vorziehen. Zu Schenkungen zieht man eine Anlagsart der anderen, z. B. Staatspapiere und Actien den Privatobligationen vor u. dgl. m.
3) Je ausgedehnter das Capitaliengeſchäft iſt, deſto mehr gründliche Kenntniſſe ſetzt es voraus, in den verſchiedenen Abſtufungen zwiſchen dem politiſchen und Pri- vatleben, dieſe mitgerechnet. S. Meine Verſuche. S. 471 folg.
Zweites Hauptſtück. Umſatz-Betriebslehre.
§. 362. a.
Die Umſatz-Betriebslehre ſtellt die Grundſätze und Regeln auf, nach welchen das Umſatzgewerbe (das Handels- und Leih- gewerbe) als ein zuſammenhängendes Gewerbe geleitet werden ſoll, um daraus den größten Vortheil zu beziehen1).
1) In ihrem ganzen Umfange iſt dieſe Abtheilung der Umſatz-Gewerbslehre nicht abgehandelt, obſchon es eine unverzeihliche Menge von Schriften über kauf- männiſche Briefſtellerei, Buchhalterei, Contorwiſſenſchaft u. dgl. gibt.
I. Von den allgemeinen Bedürfniſſen des Umſatz- Betriebes.
Die allgemeinen Erforderniſſe zum Betriebe des Umſatzgewerbes, insbeſondere eines Handlungsgeſchäftes1), ſind zwar von denen der anderen Gewerbe verſchieden, laſſen ſich aber doch unter den auch dort aufgeſtellten Abtheilungen betrachten. Es gehören hierher:
1) Naturmittel. Dieſe ſind a) der Grund und Boden für die Anlage der Gewerbsgebäude, von deſſen Lage und Beſchaf- fenheit ſehr viel abhängt, weil jene auf den Abſatz, dieſe aber auf die Güte der Waaren, z. B. Sicherung vor Feuchtigkeit, von Einfluß iſt; b) die von der Natur dargebotenen Gewäſſer, die
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ſind auch die Momente der Vergleichung verſchiedener Anlagsmetho-
den. Man kann aber wählen zwiſchen den Anlagen auf Privat-
obligationen, Actien, Gemeindeobligationen und Staatspapiere,
unter welchen Lezteren es, wie geſehen, verſchiedene Arten gibt
(§. 336.). Es gehören dazu die genaueſten Kenntniſſe von den
Verhältniſſen dieſer Perſonen, Geſellſchaften, Gemeinden und Staa-
ten, welche ihren Kredit beſtimmen3).
¹⁾ Die Gründe dieſer Wahl ſind meiſtens perſönlicher Natur, z. B. Untaug-
lichkeit zu einem Gewerbe, Bequemlichkeit, Hoffnung auf außerordentliche Gewinnſte.
²⁾ Dieſe ſind ſehr manchfacher Art; gewiſſermaßen iſt auch hierher zu zählen,
daß manche bei der Anlage die Bequemlichkeit des leichten Austauſches der Obliga-
tionen, der Aufkündbarkeit u. dgl., manche aber die Feſtigkeit der Anlage, Unauf-
kündbarkeit vorziehen. Zu Schenkungen zieht man eine Anlagsart der anderen, z. B.
Staatspapiere und Actien den Privatobligationen vor u. dgl. m.
³⁾ Je ausgedehnter das Capitaliengeſchäft iſt, deſto mehr gründliche Kenntniſſe
ſetzt es voraus, in den verſchiedenen Abſtufungen zwiſchen dem politiſchen und Pri-
vatleben, dieſe mitgerechnet. S. Meine Verſuche. S. 471 folg.
Zweites Hauptſtück.
Umſatz-Betriebslehre.
§. 362. a.
Die Umſatz-Betriebslehre ſtellt die Grundſätze und Regeln
auf, nach welchen das Umſatzgewerbe (das Handels- und Leih-
gewerbe) als ein zuſammenhängendes Gewerbe geleitet werden ſoll,
um daraus den größten Vortheil zu beziehen1).
¹⁾ In ihrem ganzen Umfange iſt dieſe Abtheilung der Umſatz-Gewerbslehre
nicht abgehandelt, obſchon es eine unverzeihliche Menge von Schriften über kauf-
männiſche Briefſtellerei, Buchhalterei, Contorwiſſenſchaft u. dgl. gibt.
I. Von den allgemeinen Bedürfniſſen des Umſatz-
Betriebes.
§. 363.
1) Naturmittel; 2) Verkehrsmittel; 3) Arbeiter.
Die allgemeinen Erforderniſſe zum Betriebe des Umſatzgewerbes,
insbeſondere eines Handlungsgeſchäftes1), ſind zwar von denen der
anderen Gewerbe verſchieden, laſſen ſich aber doch unter den auch
dort aufgeſtellten Abtheilungen betrachten. Es gehören hierher:
1) Naturmittel. Dieſe ſind a) der Grund und Boden
für die Anlage der Gewerbsgebäude, von deſſen Lage und Beſchaf-
fenheit ſehr viel abhängt, weil jene auf den Abſatz, dieſe aber auf
die Güte der Waaren, z. B. Sicherung vor Feuchtigkeit, von
Einfluß iſt; b) die von der Natur dargebotenen Gewäſſer, die
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 490. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/512>, abgerufen am 03.03.2025.
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