Betrachtet man die Staaten als Handel treibend, so sind fol- gende Handelsarten zu unterscheiden: 1) der Binnenhandel, welchen ein Volk innerhalb der Landes-Grenzen für und in sich treibt; 2) der Colonialhandel, welchen das Mutterland mit den Colonien führt1); 3) der auswärtige Handel, welchen ein Staat mit dem Auslande treibt. Der Leztere ist entweder Aus- und Einfuhr- oder Zwischenhandel. Die Bedeutung des Ersteren liegt im Worte und es ist Einer ohne den Anderen nicht denkbar. Er heißt Activhandel, wenn ein Volk durch seine Kaufleute seine Waaren zu einem fremden Lande schickt, dort Ver- käufe und wieder Einkäufe macht; und Passivhandel, wenn sich ein Volk von einem andern die Waaren auf jene Weise bringen läßt. Der Zwischenhandel ist aber derjenige, welchen ein auslän- discher zwischen zwei Staaten treibt. Bewegt sich derselbe durch das Vaterland des Handelsmannes, dann ist er für dies Land Transit- oder Durchfuhrhandel; berührt er aber dasselbe nicht, dann ist er eigentlicher Zwischenhandel im engern Sinne.
1)Büsch Darstellung. I. 145. 463. 595. II. 235. 580. Murhard Theorie. S. 185 folg. und nationalökonomische Schriften.
Dritte Unterabtheilung. Handelsarten nach den Handelswegen.
I. Vom Landhandel.
§. 354.
Der Handel zu Land ist der älteste, und war ursprünglich der allgemeine Welthandel. Selbst im Mittelalter reisten die Handels- leute noch in Gesellschaft als Karawanen1). Allein mit der stei- genden Bildung und Industrie ward das Bedürfniß genaueren Völkerverkehres lebhafter und mit der Erfindung der Schifffahrt, des Compasses und der Entdeckung verschiedener Wege auf Strömen und Meeren trat an der Stelle des Landhandels allmälig der Han- del zu Wasser, insbesondere jener zur See, als Welthandel hervor. Der Karawanenhandel findet nur noch in Gegenden Statt, wo kein anderer möglich ist.
1)Hüllmann, Städtewesen im M. A. I. 62.
31 *
III. Vom Staatenhandel.
§. 353.
Betrachtet man die Staaten als Handel treibend, ſo ſind fol- gende Handelsarten zu unterſcheiden: 1) der Binnenhandel, welchen ein Volk innerhalb der Landes-Grenzen für und in ſich treibt; 2) der Colonialhandel, welchen das Mutterland mit den Colonien führt1); 3) der auswärtige Handel, welchen ein Staat mit dem Auslande treibt. Der Leztere iſt entweder Aus- und Einfuhr- oder Zwiſchenhandel. Die Bedeutung des Erſteren liegt im Worte und es iſt Einer ohne den Anderen nicht denkbar. Er heißt Activhandel, wenn ein Volk durch ſeine Kaufleute ſeine Waaren zu einem fremden Lande ſchickt, dort Ver- käufe und wieder Einkäufe macht; und Paſſivhandel, wenn ſich ein Volk von einem andern die Waaren auf jene Weiſe bringen läßt. Der Zwiſchenhandel iſt aber derjenige, welchen ein auslän- diſcher zwiſchen zwei Staaten treibt. Bewegt ſich derſelbe durch das Vaterland des Handelsmannes, dann iſt er für dies Land Tranſit- oder Durchfuhrhandel; berührt er aber daſſelbe nicht, dann iſt er eigentlicher Zwiſchenhandel im engern Sinne.
1)Büſch Darſtellung. I. 145. 463. 595. II. 235. 580. Murhard Theorie. S. 185 folg. und nationalökonomiſche Schriften.
Dritte Unterabtheilung. Handelsarten nach den Handelswegen.
I. Vom Landhandel.
§. 354.
Der Handel zu Land iſt der älteſte, und war urſprünglich der allgemeine Welthandel. Selbſt im Mittelalter reisten die Handels- leute noch in Geſellſchaft als Karawanen1). Allein mit der ſtei- genden Bildung und Induſtrie ward das Bedürfniß genaueren Völkerverkehres lebhafter und mit der Erfindung der Schifffahrt, des Compaſſes und der Entdeckung verſchiedener Wege auf Strömen und Meeren trat an der Stelle des Landhandels allmälig der Han- del zu Waſſer, insbeſondere jener zur See, als Welthandel hervor. Der Karawanenhandel findet nur noch in Gegenden Statt, wo kein anderer möglich iſt.
1)Hüllmann, Städteweſen im M. A. I. 62.
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III. Vom Staatenhandel.
§. 353.
Betrachtet man die Staaten als Handel treibend, ſo ſind fol-
gende Handelsarten zu unterſcheiden: 1) der Binnenhandel,
welchen ein Volk innerhalb der Landes-Grenzen für und in ſich
treibt; 2) der Colonialhandel, welchen das Mutterland mit
den Colonien führt1); 3) der auswärtige Handel, welchen
ein Staat mit dem Auslande treibt. Der Leztere iſt entweder
Aus- und Einfuhr- oder Zwiſchenhandel. Die Bedeutung
des Erſteren liegt im Worte und es iſt Einer ohne den Anderen
nicht denkbar. Er heißt Activhandel, wenn ein Volk durch ſeine
Kaufleute ſeine Waaren zu einem fremden Lande ſchickt, dort Ver-
käufe und wieder Einkäufe macht; und Paſſivhandel, wenn ſich
ein Volk von einem andern die Waaren auf jene Weiſe bringen
läßt. Der Zwiſchenhandel iſt aber derjenige, welchen ein auslän-
diſcher zwiſchen zwei Staaten treibt. Bewegt ſich derſelbe durch
das Vaterland des Handelsmannes, dann iſt er für dies Land
Tranſit- oder Durchfuhrhandel; berührt er aber daſſelbe nicht,
dann iſt er eigentlicher Zwiſchenhandel im engern Sinne.
¹⁾ Büſch Darſtellung. I. 145. 463. 595. II. 235. 580. Murhard Theorie.
S. 185 folg. und nationalökonomiſche Schriften.
Dritte Unterabtheilung.
Handelsarten nach den Handelswegen.
I. Vom Landhandel.
§. 354.
Der Handel zu Land iſt der älteſte, und war urſprünglich der
allgemeine Welthandel. Selbſt im Mittelalter reisten die Handels-
leute noch in Geſellſchaft als Karawanen1). Allein mit der ſtei-
genden Bildung und Induſtrie ward das Bedürfniß genaueren
Völkerverkehres lebhafter und mit der Erfindung der Schifffahrt,
des Compaſſes und der Entdeckung verſchiedener Wege auf Strömen
und Meeren trat an der Stelle des Landhandels allmälig der Han-
del zu Waſſer, insbeſondere jener zur See, als Welthandel hervor.
Der Karawanenhandel findet nur noch in Gegenden Statt, wo kein
anderer möglich iſt.
¹⁾ Hüllmann, Städteweſen im M. A. I. 62.
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 483. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/505>, abgerufen am 22.12.2024.
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