Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.besonders in Scheidemünzen. II. Goldmünzfüße: a) der Dukatenfuß, nach welchem 68,027 Dukaten aus der feinen Mark geschlagen werden und die rauhe Mark 23 2/3 Karat Korn hat; b) der Pistolenfuß, wonach 38,7 Stücke Pistolen aus der feinen Mark geschlagen werden und die Mark rauh 21 Karat 5,5 Grain Korn hat. Man unterscheidet übrigens gesetzmäßige und Passir-Dukaten und Pistolen. Jene sind nach dem gesetzlichen Fuße ausgeprägt, diese aber abweichend ausgemünzt und werden aber dennoch durch einander zu einem bestimmten Werthe angenommen. §. 333. b) Papiergeldkunde. Sie ist die Kenntniß der verschiedenen Arten des im Verkehre 1) Die wichtigsten Notenbanken sind jetzt die Bank von England, die britischen und irischen Privatbanken, die französische Bank, die Oesterreichische Nationalbank, die Stockholmer, Kopenhagener, Petersburger Bank, die Notenbank zu Rio Janeiro, Amsterdam, Christiania, Warschau, Brüssel, Lissabon und die nordamerikanischen Privatbanken. Man s. über ihre Verhältnisse Mac-Culloch, Dictionary of Com- merce, Deutsche Uebersetzung I. 72 folg. Die §. 327. Note 1 angef. Schrift von Novack. Hufeland, Neue Grundlegung der Staatswirthschaftskunst. Bd. II. 143. Cohen, Compendium of Finance. London 1822. gr. 8. storch, Cours d'Economie politique, übersetzt von Rau. III. 63. smith, The science of Money. p. 151. Rau, politische Oekonomie. I. §. 310 folg. say, Cours complet d'Economie po- litique. III. 58. 98. Uebersetzt von v. Th. III. 46. 77. Meine Versuche über Staatskredit, a. v. St. III. Von den Effecten. A. Effectenlehre. §. 334. Vorbegriffe. Die Effecten (Verschreibungen) sind Schuldurkunden, 1) Ihre Bestimmung ist nicht die des Papiergeldes (§. 329. N. 2); mit ihrer Uebertragung auf Andere sind Förmlichkeiten verbunden; sie gewähren außerhalb des beſonders in Scheidemünzen. II. Goldmünzfüße: a) der Dukatenfuß, nach welchem 68,027 Dukaten aus der feinen Mark geſchlagen werden und die rauhe Mark 23⅔ Karat Korn hat; b) der Piſtolenfuß, wonach 38,7 Stücke Piſtolen aus der feinen Mark geſchlagen werden und die Mark rauh 21 Karat 5,5 Grain Korn hat. Man unterſcheidet übrigens geſetzmäßige und Paſſir-Dukaten und Piſtolen. Jene ſind nach dem geſetzlichen Fuße ausgeprägt, dieſe aber abweichend ausgemünzt und werden aber dennoch durch einander zu einem beſtimmten Werthe angenommen. §. 333. b) Papiergeldkunde. Sie iſt die Kenntniß der verſchiedenen Arten des im Verkehre 1) Die wichtigſten Notenbanken ſind jetzt die Bank von England, die britiſchen und iriſchen Privatbanken, die franzöſiſche Bank, die Oeſterreichiſche Nationalbank, die Stockholmer, Kopenhagener, Petersburger Bank, die Notenbank zu Rio Janeiro, Amſterdam, Chriſtiania, Warſchau, Brüſſel, Liſſabon und die nordamerikaniſchen Privatbanken. Man ſ. über ihre Verhältniſſe Mac-Culloch, Dictionary of Com- merce, Deutſche Ueberſetzung I. 72 folg. Die §. 327. Note 1 angef. Schrift von Novack. Hufeland, Neue Grundlegung der Staatswirthſchaftskunſt. Bd. II. 143. Cohen, Compendium of Finance. London 1822. gr. 8. storch, Cours d'Economie politique, überſetzt von Rau. III. 63. smith, The science of Money. p. 151. Rau, politiſche Oekonomie. I. §. 310 folg. say, Cours complet d'Economie po- litique. III. 58. 98. Ueberſetzt von v. Th. III. 46. 77. Meine Verſuche über Staatskredit, a. v. St. III. Von den Effecten. A. Effectenlehre. §. 334. Vorbegriffe. Die Effecten (Verſchreibungen) ſind Schuldurkunden, 1) Ihre Beſtimmung iſt nicht die des Papiergeldes (§. 329. N. 2); mit ihrer Uebertragung auf Andere ſind Förmlichkeiten verbunden; ſie gewähren außerhalb des <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <div n="9"> <div n="10"> <div n="11"> <note place="end" n="2)"><pb facs="#f0485" n="463"/> beſonders in Scheidemünzen. II. <hi rendition="#g">Goldmünzfüße</hi>: <hi rendition="#aq">a)</hi> der <hi rendition="#g">Dukatenfuß</hi>, nach<lb/> welchem 68,<hi rendition="#sup">027</hi> Dukaten aus der feinen Mark geſchlagen werden und die rauhe<lb/> Mark 23⅔ Karat Korn hat; <hi rendition="#aq">b)</hi> der <hi rendition="#g">Piſtolenfuß</hi>, wonach 38,<hi rendition="#sup">7</hi> Stücke Piſtolen<lb/> aus der feinen Mark geſchlagen werden und die Mark rauh 21 Karat 5,<hi rendition="#sup">5</hi> Grain<lb/> Korn hat. 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²⁾ beſonders in Scheidemünzen. II. Goldmünzfüße: a) der Dukatenfuß, nach
welchem 68,027 Dukaten aus der feinen Mark geſchlagen werden und die rauhe
Mark 23⅔ Karat Korn hat; b) der Piſtolenfuß, wonach 38,7 Stücke Piſtolen
aus der feinen Mark geſchlagen werden und die Mark rauh 21 Karat 5,5 Grain
Korn hat. Man unterſcheidet übrigens geſetzmäßige und Paſſir-Dukaten und
Piſtolen. Jene ſind nach dem geſetzlichen Fuße ausgeprägt, dieſe aber abweichend
ausgemünzt und werden aber dennoch durch einander zu einem beſtimmten Werthe
angenommen.
§. 333.
b) Papiergeldkunde.
Sie iſt die Kenntniß der verſchiedenen Arten des im Verkehre
vorkommenden Papiergeldes, ſei es vom Staate oder von Noten-
banken emittirt. Da die Darſtellung der Papiergeldarten nicht
gründlich geſchehen kann, ohne die Verhältniſſe der daſſelbe aus-
gebenden Anſtalten zu erörtern, ſo iſt die Papiergeldkunde zugleich
die Geſchichte und Statiſtik der beſtehenden Staats- und
Privatnotenbanken1).
¹⁾ Die wichtigſten Notenbanken ſind jetzt die Bank von England, die britiſchen
und iriſchen Privatbanken, die franzöſiſche Bank, die Oeſterreichiſche Nationalbank,
die Stockholmer, Kopenhagener, Petersburger Bank, die Notenbank zu Rio Janeiro,
Amſterdam, Chriſtiania, Warſchau, Brüſſel, Liſſabon und die nordamerikaniſchen
Privatbanken. Man ſ. über ihre Verhältniſſe Mac-Culloch, Dictionary of Com-
merce, Deutſche Ueberſetzung I. 72 folg. Die §. 327. Note 1 angef. Schrift von
Novack. Hufeland, Neue Grundlegung der Staatswirthſchaftskunſt. Bd. II. 143.
Cohen, Compendium of Finance. London 1822. gr. 8. storch, Cours d'Economie
politique, überſetzt von Rau. III. 63. smith, The science of Money. p. 151.
Rau, politiſche Oekonomie. I. §. 310 folg. say, Cours complet d'Economie po-
litique. III. 58. 98. Ueberſetzt von v. Th. III. 46. 77. Meine Verſuche über
Staatskredit, a. v. St.
III. Von den Effecten.
A. Effectenlehre.
§. 334.
Vorbegriffe.
Die Effecten (Verſchreibungen) ſind Schuldurkunden,
welche nicht als Umlaufsmittel wie das Papiergeld1), ſondern
blos als für Geld käufliche und verkäufliche Waaren umlaufen.
Die Effectenlehre iſt die Wiſſenſchaft von den qualitativen und
quantitativen Verhältniſſen der Verſchreibungen. Die Verſchrei-
bungen ſind entweder ſolche, welche die Schuld und Zinspflichtig-
keit des Ausſtellers ausſprechen, oder ſolche, welche keine Zins-
pflichtigkeit, aber die Schuld des Ausſtellers und in der Regel
einen Zahlungsauftrag an einen Andern ausdrücken2).
¹⁾ Ihre Beſtimmung iſt nicht die des Papiergeldes (§. 329. N. 2); mit ihrer
Uebertragung auf Andere ſind Förmlichkeiten verbunden; ſie gewähren außerhalb des
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