auf das Zusammenhalten und Leiten des Gewerkes als eines aus- schließlichen gewerblichen Betriebes, die veredelnde Verarbeitung der Rohstoffe vorgenommen wird, nachdem man dazu das gehörige Material und die anderen Hilfsmittel herbeigeschaft hat. Da alle Gewerke in Betreff der Wahl des Materials, so verschiedenartig dies auch sein mag, -- in den zu brauchenden Geräthschaften, und in den Operationen selbst, welche theils chemisch theils mechanisch sind, vieles Uebereinstimmende haben, so läßt sich dieses sehr zweck- mäßig in die allgemeine Gewerkslehre zusammenfassen, wäh- rend man die Darstellung des einem jeden Gewerke Eigenthümlichen in die besondere Gewerkslehre verweist. Jene hat daher im Allgemeinen von den zu verarbeitenden Stoffen, von den zu brau- chenden Maschinentheilen, von den allgemeinen Gewerksoperationen, und von den Erzeugnissen selbst zu handeln.
I. Werkmännische Stoffkunde oder technische Materialienkunde.
§. 269.
Man braucht in jedem Gewerke Stoffe, welche die veredelnde Veränderung erleiden sollen (Verwandlungsstoffe), und an- dere, welche blos dazu dienen, jene Veränderung zu befördern (Hilfsstoffe)1). Beide sind entweder noch ganz rohe Materien oder aber schon bis zu einem gewissen Grade verarbeitet2). Diese verschiedenen Stoffe sind es, welche zum Betriebe eines Gewerkes gekannt sein müssen, in soferne sie in dasselbe gehören. Diese Stoffkunde erstreckt sich daher:
1) Auf die Untersuchung, welche Eigenschaften und Bestand- theile die Stoffe überhaupt nach dem Zwecke ihrer Verwendung haben müssen, um gebraucht werden zu können2).
2) Auf die Frage, welche Art von Stoffen zu dieser Verwen- dung am besten zu gebrauchen sind3).
3) Auf die besondere Kenntniß über die innerlichen und äußer- lichen Eigenschaften, so wie über die äußeren Verhältnisse derselben, als da sind a) die Orte ihres Entstehens, und unter diesen diejenigen, wo sie am besten erzeugt werden und zu haben sind; b) die eigen- thümlichen äußeren Abzeichen zur Beglaubigung ihrer Aechtheit; c) die Art ihrer Erzeugung an sich und unterschieden in Betreff ihrer Vorzüglichkeit; d) die eigenthümlichen Ingredienzien oder Stoffe, aus denen sie verfertigt werden, in soweit nämlich kein Gewerksgeheimniß darüber liegt, und wenn sie keine bloßen Natur- producte sind; e) ihre beste Einpackung und Versendungsart, da
auf das Zuſammenhalten und Leiten des Gewerkes als eines aus- ſchließlichen gewerblichen Betriebes, die veredelnde Verarbeitung der Rohſtoffe vorgenommen wird, nachdem man dazu das gehörige Material und die anderen Hilfsmittel herbeigeſchaft hat. Da alle Gewerke in Betreff der Wahl des Materials, ſo verſchiedenartig dies auch ſein mag, — in den zu brauchenden Geräthſchaften, und in den Operationen ſelbſt, welche theils chemiſch theils mechaniſch ſind, vieles Uebereinſtimmende haben, ſo läßt ſich dieſes ſehr zweck- mäßig in die allgemeine Gewerkslehre zuſammenfaſſen, wäh- rend man die Darſtellung des einem jeden Gewerke Eigenthümlichen in die beſondere Gewerkslehre verweist. Jene hat daher im Allgemeinen von den zu verarbeitenden Stoffen, von den zu brau- chenden Maſchinentheilen, von den allgemeinen Gewerksoperationen, und von den Erzeugniſſen ſelbſt zu handeln.
I. Werkmänniſche Stoffkunde oder techniſche Materialienkunde.
§. 269.
Man braucht in jedem Gewerke Stoffe, welche die veredelnde Veränderung erleiden ſollen (Verwandlungsſtoffe), und an- dere, welche blos dazu dienen, jene Veränderung zu befördern (Hilfsſtoffe)1). Beide ſind entweder noch ganz rohe Materien oder aber ſchon bis zu einem gewiſſen Grade verarbeitet2). Dieſe verſchiedenen Stoffe ſind es, welche zum Betriebe eines Gewerkes gekannt ſein müſſen, in ſoferne ſie in daſſelbe gehören. Dieſe Stoffkunde erſtreckt ſich daher:
1) Auf die Unterſuchung, welche Eigenſchaften und Beſtand- theile die Stoffe überhaupt nach dem Zwecke ihrer Verwendung haben müſſen, um gebraucht werden zu können2).
2) Auf die Frage, welche Art von Stoffen zu dieſer Verwen- dung am beſten zu gebrauchen ſind3).
3) Auf die beſondere Kenntniß über die innerlichen und äußer- lichen Eigenſchaften, ſo wie über die äußeren Verhältniſſe derſelben, als da ſind a) die Orte ihres Entſtehens, und unter dieſen diejenigen, wo ſie am beſten erzeugt werden und zu haben ſind; b) die eigen- thümlichen äußeren Abzeichen zur Beglaubigung ihrer Aechtheit; c) die Art ihrer Erzeugung an ſich und unterſchieden in Betreff ihrer Vorzüglichkeit; d) die eigenthümlichen Ingredienzien oder Stoffe, aus denen ſie verfertigt werden, in ſoweit nämlich kein Gewerksgeheimniß darüber liegt, und wenn ſie keine bloßen Natur- producte ſind; e) ihre beſte Einpackung und Verſendungsart, da
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auf das Zuſammenhalten und Leiten des Gewerkes als eines aus-
ſchließlichen gewerblichen Betriebes, die veredelnde Verarbeitung
der Rohſtoffe vorgenommen wird, nachdem man dazu das gehörige
Material und die anderen Hilfsmittel herbeigeſchaft hat. Da alle
Gewerke in Betreff der Wahl des Materials, ſo verſchiedenartig
dies auch ſein mag, — in den zu brauchenden Geräthſchaften, und
in den Operationen ſelbſt, welche theils chemiſch theils mechaniſch
ſind, vieles Uebereinſtimmende haben, ſo läßt ſich dieſes ſehr zweck-
mäßig in die allgemeine Gewerkslehre zuſammenfaſſen, wäh-
rend man die Darſtellung des einem jeden Gewerke Eigenthümlichen
in die beſondere Gewerkslehre verweist. Jene hat daher im
Allgemeinen von den zu verarbeitenden Stoffen, von den zu brau-
chenden Maſchinentheilen, von den allgemeinen Gewerksoperationen,
und von den Erzeugniſſen ſelbſt zu handeln.
I. Werkmänniſche Stoffkunde oder techniſche
Materialienkunde.
§. 269.
Man braucht in jedem Gewerke Stoffe, welche die veredelnde
Veränderung erleiden ſollen (Verwandlungsſtoffe), und an-
dere, welche blos dazu dienen, jene Veränderung zu befördern
(Hilfsſtoffe)1). Beide ſind entweder noch ganz rohe Materien
oder aber ſchon bis zu einem gewiſſen Grade verarbeitet2). Dieſe
verſchiedenen Stoffe ſind es, welche zum Betriebe eines Gewerkes
gekannt ſein müſſen, in ſoferne ſie in daſſelbe gehören. Dieſe
Stoffkunde erſtreckt ſich daher:
1) Auf die Unterſuchung, welche Eigenſchaften und Beſtand-
theile die Stoffe überhaupt nach dem Zwecke ihrer Verwendung
haben müſſen, um gebraucht werden zu können2).
2) Auf die Frage, welche Art von Stoffen zu dieſer Verwen-
dung am beſten zu gebrauchen ſind3).
3) Auf die beſondere Kenntniß über die innerlichen und äußer-
lichen Eigenſchaften, ſo wie über die äußeren Verhältniſſe derſelben,
als da ſind a) die Orte ihres Entſtehens, und unter dieſen diejenigen,
wo ſie am beſten erzeugt werden und zu haben ſind; b) die eigen-
thümlichen äußeren Abzeichen zur Beglaubigung ihrer Aechtheit;
c) die Art ihrer Erzeugung an ſich und unterſchieden in Betreff
ihrer Vorzüglichkeit; d) die eigenthümlichen Ingredienzien oder
Stoffe, aus denen ſie verfertigt werden, in ſoweit nämlich kein
Gewerksgeheimniß darüber liegt, und wenn ſie keine bloßen Natur-
producte ſind; e) ihre beſte Einpackung und Verſendungsart, da
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 332. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/354>, abgerufen am 22.12.2024.
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