selbst oder an Händler. Es kommt auf den Ort und die Zeit des Verkaufes an, ob man die richtigen, einem hohen Preise günstigen, Verhältnisse trifft.
c) Oft finden sich auf Landgütern auch technische (gewerkliche) Nutzungszweige, wie Brennereien, Brauereien, Mühlen, Bleichen u. dgl. Diese können nicht blos eine vortheilhafteste Verwerthung der Rohproducte für die eigentliche Landwirthschaft, sondern auch für sich selbst große Einnahmen geben. Auch ihre Einnahmen in Geld und Natur sind mit zu berechnen. Doch aber haben sie eine besondere Bewirthschaftung.
Der Reinertrag ist zu finden, wenn nach Abzug der Betriebs- ausgaben von den Einnahmen ein Rest der Lezteren übrig bleibt, und wenn man von diesem noch in Abzug bringt: 1) die Zinsen des Betriebscapitals; 2) die Statt findenden Abgänge an Natural und Geld; 3) etwaige Transportkosten und damit verbundene Ab- gaben; 4) Provisionen, Gebühren u. dgl. mehr. Diese Abzüge sind von höchster Bedeutung, aber sehr verschieden.
§. 215. 3) Landwirthschaftliche Buchführung.
Auch bei dieser Buchhaltung1) gelten die allgemeinen Grund- sätze jeder Buchführung (§. 79-82.). 1) Die gewöhnliche ein- fache Buch- (Register-) führung besteht außer dem Jour- nale und Manuale noch aus einem Geld-, einem Naturalien- und einem Vieh-Rechnungsbuche. Allein sie ist mangelhaft, da sie z. B. schon kein besonderes Arbeitsbuch führt. 2) Eine andere ist die Tabellarmethode, nach welcher man neben den Hauptbüchern besondere übersichtliche Tabellen für Aussaat, Ernte, Dünger, Arbeit u. s. w. führt, aus denen man die Posten in das Hauptbuch überträgt. Aber es ist 3) die doppelte Buchhaltung um so nöthiger, je complicirter der Betrieb und schwerer die Controle ist. Ist sie eingeführt, so liegt es auch in ihrem Charakter, daß jeder Zweig der Wirthschaft im Hauptbuche, gleichsam als Person, seinen besondern Conto hat, also z. B. in einer Pachtwirthschaft ein allgemeiner, und ein jährlicher Pacht- conto, Getreidebau-, Schäferei-, Kuherei-, Schweine-, Garten-, Wiesen-, Weide-, Gefäll-, Dienst-, Brau-, Brenn-, Mühlen- Conto u. dgl. m. vorkommt. Daneben aber werden so viele beson- dere Journale (Tagebücher) geführt, als Hauptwirthschaftszweige vorhanden sind, als z. B. ein Cassa-, Naturalien-, Arbeits-, Viehzuchts-Journal, Journale für die Nebengewerbe, und ein-
ſelbſt oder an Händler. Es kommt auf den Ort und die Zeit des Verkaufes an, ob man die richtigen, einem hohen Preiſe günſtigen, Verhältniſſe trifft.
c) Oft finden ſich auf Landgütern auch techniſche (gewerkliche) Nutzungszweige, wie Brennereien, Brauereien, Mühlen, Bleichen u. dgl. Dieſe können nicht blos eine vortheilhafteſte Verwerthung der Rohproducte für die eigentliche Landwirthſchaft, ſondern auch für ſich ſelbſt große Einnahmen geben. Auch ihre Einnahmen in Geld und Natur ſind mit zu berechnen. Doch aber haben ſie eine beſondere Bewirthſchaftung.
Der Reinertrag iſt zu finden, wenn nach Abzug der Betriebs- ausgaben von den Einnahmen ein Reſt der Lezteren übrig bleibt, und wenn man von dieſem noch in Abzug bringt: 1) die Zinſen des Betriebscapitals; 2) die Statt findenden Abgänge an Natural und Geld; 3) etwaige Transportkoſten und damit verbundene Ab- gaben; 4) Proviſionen, Gebühren u. dgl. mehr. Dieſe Abzüge ſind von höchſter Bedeutung, aber ſehr verſchieden.
§. 215. 3) Landwirthſchaftliche Buchführung.
Auch bei dieſer Buchhaltung1) gelten die allgemeinen Grund- ſätze jeder Buchführung (§. 79–82.). 1) Die gewöhnliche ein- fache Buch- (Regiſter-) führung beſteht außer dem Jour- nale und Manuale noch aus einem Geld-, einem Naturalien- und einem Vieh-Rechnungsbuche. Allein ſie iſt mangelhaft, da ſie z. B. ſchon kein beſonderes Arbeitsbuch führt. 2) Eine andere iſt die Tabellarmethode, nach welcher man neben den Hauptbüchern beſondere überſichtliche Tabellen für Ausſaat, Ernte, Dünger, Arbeit u. ſ. w. führt, aus denen man die Poſten in das Hauptbuch überträgt. Aber es iſt 3) die doppelte Buchhaltung um ſo nöthiger, je complicirter der Betrieb und ſchwerer die Controle iſt. Iſt ſie eingeführt, ſo liegt es auch in ihrem Charakter, daß jeder Zweig der Wirthſchaft im Hauptbuche, gleichſam als Perſon, ſeinen beſondern Conto hat, alſo z. B. in einer Pachtwirthſchaft ein allgemeiner, und ein jährlicher Pacht- conto, Getreidebau-, Schäferei-, Kuherei-, Schweine-, Garten-, Wieſen-, Weide-, Gefäll-, Dienſt-, Brau-, Brenn-, Mühlen- Conto u. dgl. m. vorkommt. Daneben aber werden ſo viele beſon- dere Journale (Tagebücher) geführt, als Hauptwirthſchaftszweige vorhanden ſind, als z. B. ein Caſſa-, Naturalien-, Arbeits-, Viehzuchts-Journal, Journale für die Nebengewerbe, und ein-
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Verkaufes an, ob man die richtigen, einem hohen Preiſe günſtigen,
Verhältniſſe trifft.
c) Oft finden ſich auf Landgütern auch techniſche (gewerkliche)
Nutzungszweige, wie Brennereien, Brauereien, Mühlen, Bleichen
u. dgl. Dieſe können nicht blos eine vortheilhafteſte Verwerthung
der Rohproducte für die eigentliche Landwirthſchaft, ſondern auch
für ſich ſelbſt große Einnahmen geben. Auch ihre Einnahmen in
Geld und Natur ſind mit zu berechnen. Doch aber haben ſie eine
beſondere Bewirthſchaftung.
Der Reinertrag iſt zu finden, wenn nach Abzug der Betriebs-
ausgaben von den Einnahmen ein Reſt der Lezteren übrig bleibt,
und wenn man von dieſem noch in Abzug bringt: 1) die Zinſen
des Betriebscapitals; 2) die Statt findenden Abgänge an Natural
und Geld; 3) etwaige Transportkoſten und damit verbundene Ab-
gaben; 4) Proviſionen, Gebühren u. dgl. mehr. Dieſe Abzüge
ſind von höchſter Bedeutung, aber ſehr verſchieden.
§. 215.
3) Landwirthſchaftliche Buchführung.
Auch bei dieſer Buchhaltung1) gelten die allgemeinen Grund-
ſätze jeder Buchführung (§. 79–82.). 1) Die gewöhnliche ein-
fache Buch- (Regiſter-) führung beſteht außer dem Jour-
nale und Manuale noch aus einem Geld-, einem Naturalien-
und einem Vieh-Rechnungsbuche. Allein ſie iſt mangelhaft,
da ſie z. B. ſchon kein beſonderes Arbeitsbuch führt. 2) Eine
andere iſt die Tabellarmethode, nach welcher man neben den
Hauptbüchern beſondere überſichtliche Tabellen für Ausſaat,
Ernte, Dünger, Arbeit u. ſ. w. führt, aus denen man die
Poſten in das Hauptbuch überträgt. Aber es iſt 3) die doppelte
Buchhaltung um ſo nöthiger, je complicirter der Betrieb und
ſchwerer die Controle iſt. Iſt ſie eingeführt, ſo liegt es auch in
ihrem Charakter, daß jeder Zweig der Wirthſchaft im Hauptbuche,
gleichſam als Perſon, ſeinen beſondern Conto hat, alſo z. B. in
einer Pachtwirthſchaft ein allgemeiner, und ein jährlicher Pacht-
conto, Getreidebau-, Schäferei-, Kuherei-, Schweine-, Garten-,
Wieſen-, Weide-, Gefäll-, Dienſt-, Brau-, Brenn-, Mühlen-
Conto u. dgl. m. vorkommt. Daneben aber werden ſo viele beſon-
dere Journale (Tagebücher) geführt, als Hauptwirthſchaftszweige
vorhanden ſind, als z. B. ein Caſſa-, Naturalien-, Arbeits-,
Viehzuchts-Journal, Journale für die Nebengewerbe, und ein-
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 264. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/286>, abgerufen am 22.12.2024.
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