IV. Von der landwirthschaftlichen Betriebswirthschaft.
§. 213. 1) Landwirthschaftliche Betriebsausgaben.
Die Betriebswirthschaft hat auch hier die Ausgaben zu be- streiten, die Einnahmen zu beziehen und über Beides Rechnung zu führen (§. 126.). Die landwirthschaftlichen Betriebsaus- lagen, oder die Verwendungen des Betriebskapitals geschehen:
a)Für die materielle Verbesserung oder Erhaltung des Bodens durch Dünger, Reitzmittel, Mengemittel u. dergl., ganz gleichgiltig, ob man sie in Natur vom eigenen Gute und Hofe bezieht, oder aber von Anderen kaufen muß.
b)Für Anschaffung und Unterhaltung des stehenden Capitals, an Gebäulichkeiten, Geräthschaften, Arbeits- und Nutzvieh sammt Geschirre, Hausrath und Gerechtsamen, -- und des umlaufenden Capitals, an Saatkorn im weitesten Sinne des Wortes und an Productenvorräthen anderer Art, sowohl in Natur als Geld.
c)Für Besoldung, Löhnung und Unterhaltung der Beamten, Dienstboten und Arbeiter, sowohl in Natur als in Geld.
Alle diese Ausgaben lassen Abtheilungen bis ins Allerkleinste zu und werden auch so in mancher Hinsicht nicht erschöpfend sein. Was aber die Art ihrer Besorgung anbelangt, so hat man neuerdings vielfach angefangen, um Ersparnisse zu machen, Stück- oder Gedingarbeit, wo es immer thunlich ist, anzuwenden. Allein einem solchen Systeme unbedingt anzuhängen, gehört un- fehlbar zu den persönlichen Liebhabereien und bringt der Wirth- schaft ohne allen Zweifel Schaden. Aber mit Vorsicht am gehörigen Orte angewendet, kann es große Vortheile gewähren (§. 68.).
Das rohe Einkommen bei dem landwirthschaftlichen Betriebe besteht aus:
a)Naturaleinnahmen an Feld-, Garten- und Thierpro- ducten. Auch hier gibt es Haupt- und Nebenproducte, welche sämmtlich nach ihrer Eigenthümlichkeit aufbewahrt werden müssen. Die deshalb errichteten Anstalten und erbauten Magazine sammt innerer Einrichtung sind daher außerordentlich manchfaltig.
b)Geldeinnahmen aus dem Verkaufe roher Producte. Derselbe geschieht auf die verschiedenste Weise an die Consumenten
IV. Von der landwirthſchaftlichen Betriebswirthſchaft.
§. 213. 1) Landwirthſchaftliche Betriebsausgaben.
Die Betriebswirthſchaft hat auch hier die Ausgaben zu be- ſtreiten, die Einnahmen zu beziehen und über Beides Rechnung zu führen (§. 126.). Die landwirthſchaftlichen Betriebsaus- lagen, oder die Verwendungen des Betriebskapitals geſchehen:
a)Für die materielle Verbeſſerung oder Erhaltung des Bodens durch Dünger, Reitzmittel, Mengemittel u. dergl., ganz gleichgiltig, ob man ſie in Natur vom eigenen Gute und Hofe bezieht, oder aber von Anderen kaufen muß.
b)Für Anſchaffung und Unterhaltung des ſtehenden Capitals, an Gebäulichkeiten, Geräthſchaften, Arbeits- und Nutzvieh ſammt Geſchirre, Hausrath und Gerechtſamen, — und des umlaufenden Capitals, an Saatkorn im weiteſten Sinne des Wortes und an Productenvorräthen anderer Art, ſowohl in Natur als Geld.
c)Für Beſoldung, Löhnung und Unterhaltung der Beamten, Dienſtboten und Arbeiter, ſowohl in Natur als in Geld.
Alle dieſe Ausgaben laſſen Abtheilungen bis ins Allerkleinſte zu und werden auch ſo in mancher Hinſicht nicht erſchöpfend ſein. Was aber die Art ihrer Beſorgung anbelangt, ſo hat man neuerdings vielfach angefangen, um Erſparniſſe zu machen, Stück- oder Gedingarbeit, wo es immer thunlich iſt, anzuwenden. Allein einem ſolchen Syſteme unbedingt anzuhängen, gehört un- fehlbar zu den perſönlichen Liebhabereien und bringt der Wirth- ſchaft ohne allen Zweifel Schaden. Aber mit Vorſicht am gehörigen Orte angewendet, kann es große Vortheile gewähren (§. 68.).
Das rohe Einkommen bei dem landwirthſchaftlichen Betriebe beſteht aus:
a)Naturaleinnahmen an Feld-, Garten- und Thierpro- ducten. Auch hier gibt es Haupt- und Nebenproducte, welche ſämmtlich nach ihrer Eigenthümlichkeit aufbewahrt werden müſſen. Die deshalb errichteten Anſtalten und erbauten Magazine ſammt innerer Einrichtung ſind daher außerordentlich manchfaltig.
b)Geldeinnahmen aus dem Verkaufe roher Producte. Derſelbe geſchieht auf die verſchiedenſte Weiſe an die Conſumenten
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IV. Von der landwirthſchaftlichen Betriebswirthſchaft.
§. 213.
1) Landwirthſchaftliche Betriebsausgaben.
Die Betriebswirthſchaft hat auch hier die Ausgaben zu be-
ſtreiten, die Einnahmen zu beziehen und über Beides Rechnung
zu führen (§. 126.). Die landwirthſchaftlichen Betriebsaus-
lagen, oder die Verwendungen des Betriebskapitals geſchehen:
a) Für die materielle Verbeſſerung oder Erhaltung
des Bodens durch Dünger, Reitzmittel, Mengemittel u. dergl.,
ganz gleichgiltig, ob man ſie in Natur vom eigenen Gute und
Hofe bezieht, oder aber von Anderen kaufen muß.
b) Für Anſchaffung und Unterhaltung des ſtehenden
Capitals, an Gebäulichkeiten, Geräthſchaften, Arbeits- und
Nutzvieh ſammt Geſchirre, Hausrath und Gerechtſamen, — und
des umlaufenden Capitals, an Saatkorn im weiteſten Sinne
des Wortes und an Productenvorräthen anderer Art, ſowohl in
Natur als Geld.
c) Für Beſoldung, Löhnung und Unterhaltung der
Beamten, Dienſtboten und Arbeiter, ſowohl in Natur als in Geld.
Alle dieſe Ausgaben laſſen Abtheilungen bis ins Allerkleinſte
zu und werden auch ſo in mancher Hinſicht nicht erſchöpfend ſein.
Was aber die Art ihrer Beſorgung anbelangt, ſo hat man
neuerdings vielfach angefangen, um Erſparniſſe zu machen, Stück-
oder Gedingarbeit, wo es immer thunlich iſt, anzuwenden.
Allein einem ſolchen Syſteme unbedingt anzuhängen, gehört un-
fehlbar zu den perſönlichen Liebhabereien und bringt der Wirth-
ſchaft ohne allen Zweifel Schaden. Aber mit Vorſicht am gehörigen
Orte angewendet, kann es große Vortheile gewähren (§. 68.).
§. 214.
2) Landwirthſchaftliche Betriebseinnahmen.
Das rohe Einkommen bei dem landwirthſchaftlichen Betriebe
beſteht aus:
a) Naturaleinnahmen an Feld-, Garten- und Thierpro-
ducten. Auch hier gibt es Haupt- und Nebenproducte, welche
ſämmtlich nach ihrer Eigenthümlichkeit aufbewahrt werden müſſen.
Die deshalb errichteten Anſtalten und erbauten Magazine ſammt
innerer Einrichtung ſind daher außerordentlich manchfaltig.
b) Geldeinnahmen aus dem Verkaufe roher Producte.
Derſelbe geſchieht auf die verſchiedenſte Weiſe an die Conſumenten
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/285>, abgerufen am 22.12.2024.
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