landwirthschaftliche Contrakte. I. Thl. Kauf-, II. u. III. Thl. Pacht-Contrakte. Schwerin und Rostock 1801. 1804. 1817. v. Griesheim, Anleitung zum Han- deln bei Kauf ... und Pacht ... etc. Jena 1809. Meyer, Grundsätze zur Ver- fertigung richtiger Pachtanschläge. Hannover 1809.
III. Von der Leitung des landwirthschaftlichen Betriebes.
§. 210. 1) Versuche. 2) Betriebsarten.
Sowohl von Seiten des Gutsverwalters als von Seiten des Pachters ist dies die wichtigste Thätigkeit. Sie zerfällt in folgende Hauptzweige:
1) Wahl und Betrieb der Versuche. In allen Zweigen der Feld- und Gartenwirthschaft so wie der Viehzucht ist in dieser Hinsicht noch außerordentlich viel zu thun, so daß die Wissenschaft selbst bei größter Weitläufigkeit auch nicht einmal annäherungs- weise erschöpfend sein kann. Besonders haben die landwirthschaft- lichen Vereine mit ihren Feldern hierfür einen herrlichen Wir- kungskreis, nicht blos um die Versuche im Kleinen zu beginnen, sondern auch hauptsächlich um auf ihre Fonds die Capitalauslagen für solche Versuche zu nehmen, welche nur im Großen angestellt werden können, und deshalb von Einzelnen vermieden werden. Umsicht, Allseitigkeit, Hervorhebung der verschiedenartigsten Be- ziehungen, durchgehende Combination, scharfsichtige Beobachtung, und strenge sorgfältige Aufzeichnung der Resultate jeder Art mit Angabe ihrer wirklichen oder wahrscheinlichen Ursachen sind dabei die ersten unerläßlichen Bedingungen1). Ein mißlungener Versuch ist, wenn auch wirthschaftlich nachtheilig, dennoch immer wichtig, und darf von einer Wiederholung nicht in allen Fällen abschrecken.
2) Wahl und Leitung der Betriebsarten. Der oberste Grundsatz hierbei ist, daß man durch einen zweckmäßigen Zusam- menhang aller Theile des ganzen Betriebs diese im Ganzen und Einzelnen so vollständig und vortheilhaft als möglich, ohne der Wirthschaft die Nachhaltigkeit zu rauben, benutze, um so mit der geringsten Mühe und Auslage, nicht blos ohne Verderbniß des Gutes, sondern auch mit, wo möglich, steigender Verbesserung desselben, den größten Reinertrag beziehen zu können. Das Erste, um dies zu erreichen, ist daher eine zweckmäßige Vertheilung, Verbindung und Folge der Arbeiten, welche nur die Erfahrung lehren kann und feld- und gartenwirthschaftliche Kalender an- geben (§. 69.); das Zweite aber ist eine systematische Anordnung (Organisation) und Zusammenhaltung der Hauptnutzungszweige
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landwirthſchaftliche Contrakte. I. Thl. Kauf-, II. u. III. Thl. Pacht-Contrakte. Schwerin und Roſtock 1801. 1804. 1817. v. Griesheim, Anleitung zum Han- deln bei Kauf ... und Pacht ... ꝛc. Jena 1809. Meyer, Grundſätze zur Ver- fertigung richtiger Pachtanſchläge. Hannover 1809.
III. Von der Leitung des landwirthſchaftlichen Betriebes.
§. 210. 1) Verſuche. 2) Betriebsarten.
Sowohl von Seiten des Gutsverwalters als von Seiten des Pachters iſt dies die wichtigſte Thätigkeit. Sie zerfällt in folgende Hauptzweige:
1) Wahl und Betrieb der Verſuche. In allen Zweigen der Feld- und Gartenwirthſchaft ſo wie der Viehzucht iſt in dieſer Hinſicht noch außerordentlich viel zu thun, ſo daß die Wiſſenſchaft ſelbſt bei größter Weitläufigkeit auch nicht einmal annäherungs- weiſe erſchöpfend ſein kann. Beſonders haben die landwirthſchaft- lichen Vereine mit ihren Feldern hierfür einen herrlichen Wir- kungskreis, nicht blos um die Verſuche im Kleinen zu beginnen, ſondern auch hauptſächlich um auf ihre Fonds die Capitalauslagen für ſolche Verſuche zu nehmen, welche nur im Großen angeſtellt werden können, und deshalb von Einzelnen vermieden werden. Umſicht, Allſeitigkeit, Hervorhebung der verſchiedenartigſten Be- ziehungen, durchgehende Combination, ſcharfſichtige Beobachtung, und ſtrenge ſorgfältige Aufzeichnung der Reſultate jeder Art mit Angabe ihrer wirklichen oder wahrſcheinlichen Urſachen ſind dabei die erſten unerläßlichen Bedingungen1). Ein mißlungener Verſuch iſt, wenn auch wirthſchaftlich nachtheilig, dennoch immer wichtig, und darf von einer Wiederholung nicht in allen Fällen abſchrecken.
2) Wahl und Leitung der Betriebsarten. Der oberſte Grundſatz hierbei iſt, daß man durch einen zweckmäßigen Zuſam- menhang aller Theile des ganzen Betriebs dieſe im Ganzen und Einzelnen ſo vollſtändig und vortheilhaft als möglich, ohne der Wirthſchaft die Nachhaltigkeit zu rauben, benutze, um ſo mit der geringſten Mühe und Auslage, nicht blos ohne Verderbniß des Gutes, ſondern auch mit, wo möglich, ſteigender Verbeſſerung deſſelben, den größten Reinertrag beziehen zu können. Das Erſte, um dies zu erreichen, iſt daher eine zweckmäßige Vertheilung, Verbindung und Folge der Arbeiten, welche nur die Erfahrung lehren kann und feld- und gartenwirthſchaftliche Kalender an- geben (§. 69.); das Zweite aber iſt eine ſyſtematiſche Anordnung (Organiſation) und Zuſammenhaltung der Hauptnutzungszweige
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³⁾ landwirthſchaftliche Contrakte. I. Thl. Kauf-, II. u. III. Thl. Pacht-Contrakte.
Schwerin und Roſtock 1801. 1804. 1817. v. Griesheim, Anleitung zum Han-
deln bei Kauf ... und Pacht ... ꝛc. Jena 1809. Meyer, Grundſätze zur Ver-
fertigung richtiger Pachtanſchläge. Hannover 1809.
III. Von der Leitung des landwirthſchaftlichen
Betriebes.
§. 210.
1) Verſuche. 2) Betriebsarten.
Sowohl von Seiten des Gutsverwalters als von Seiten des
Pachters iſt dies die wichtigſte Thätigkeit. Sie zerfällt in folgende
Hauptzweige:
1) Wahl und Betrieb der Verſuche. In allen Zweigen
der Feld- und Gartenwirthſchaft ſo wie der Viehzucht iſt in dieſer
Hinſicht noch außerordentlich viel zu thun, ſo daß die Wiſſenſchaft
ſelbſt bei größter Weitläufigkeit auch nicht einmal annäherungs-
weiſe erſchöpfend ſein kann. Beſonders haben die landwirthſchaft-
lichen Vereine mit ihren Feldern hierfür einen herrlichen Wir-
kungskreis, nicht blos um die Verſuche im Kleinen zu beginnen,
ſondern auch hauptſächlich um auf ihre Fonds die Capitalauslagen
für ſolche Verſuche zu nehmen, welche nur im Großen angeſtellt
werden können, und deshalb von Einzelnen vermieden werden.
Umſicht, Allſeitigkeit, Hervorhebung der verſchiedenartigſten Be-
ziehungen, durchgehende Combination, ſcharfſichtige Beobachtung,
und ſtrenge ſorgfältige Aufzeichnung der Reſultate jeder Art mit
Angabe ihrer wirklichen oder wahrſcheinlichen Urſachen ſind dabei
die erſten unerläßlichen Bedingungen1). Ein mißlungener Verſuch
iſt, wenn auch wirthſchaftlich nachtheilig, dennoch immer wichtig,
und darf von einer Wiederholung nicht in allen Fällen abſchrecken.
2) Wahl und Leitung der Betriebsarten. Der oberſte
Grundſatz hierbei iſt, daß man durch einen zweckmäßigen Zuſam-
menhang aller Theile des ganzen Betriebs dieſe im Ganzen und
Einzelnen ſo vollſtändig und vortheilhaft als möglich, ohne der
Wirthſchaft die Nachhaltigkeit zu rauben, benutze, um ſo mit der
geringſten Mühe und Auslage, nicht blos ohne Verderbniß des
Gutes, ſondern auch mit, wo möglich, ſteigender Verbeſſerung
deſſelben, den größten Reinertrag beziehen zu können. Das Erſte,
um dies zu erreichen, iſt daher eine zweckmäßige Vertheilung,
Verbindung und Folge der Arbeiten, welche nur die Erfahrung
lehren kann und feld- und gartenwirthſchaftliche Kalender an-
geben (§. 69.); das Zweite aber iſt eine ſyſtematiſche Anordnung
(Organiſation) und Zuſammenhaltung der Hauptnutzungszweige
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 259. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/281>, abgerufen am 21.11.2024.
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