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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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in Betreff des Lezteren allgemeine Erfahrungen (§. 148. Note 1.). Der Acker muß
für sein geliefertes Stroh den Mist bekommen, welcher aus 3 Theilen Stroh und
1 Theil Heu, oder besser aus 2 Theilen Stroh und 1 Theil Heu, oder 2 Theilen
Heu und 3 Theilen Stroh entstanden ist, wenn er in seinem gehörigen Zustande
bleiben soll (Thaer, Versuch einer Ausmittelung des Reinertrags. S. 479. folg.).
Allein aus dem Streu- und Heuvorrathe kann man den Dünger noch nicht berech-
nen, das Gewicht des entstehenden Düngers ist größer. Die Erfahrung hat viel-
mehr Multiplicatoren angegeben, mit denen man den Streu- und Futtervorrath
multipliciren muß. Diese sind 2 nach v. Flotow, 2,3 nach Thaer, 1,8 nach
Meyer, und 1,6 nach Schmalz, und haben sich wirklich bei verschiedenen Vieh-
rassen und in verschiedenen Gegenden erprobt. Eine solche Berechnung des zu
ziehenden Düngers ist jedenfalls besser, als jene nach der Kopfzahl des Viehes,
weil diese im Mißverhältnisse zur Wirthschaft stehen kann. Allein auch durch die
Weide wird Mist erzeugt, und man hat darüber Berechnungen angestellt. S. Thaer
ration. Landw. I. 233-285. Desselben Gewerbslehre. S. 121. v. Flotow,
Anleitung zur Verfertigung der Ertragsanschläge. I. 68. Meyer, Ueber Gemein-
heitstheil. III. 69. Ueber Pachtanschläge. S. 18. Schmalz, Veranschlagung
ländlicher Grundstücke. §. 24 folg. Burger Lehrbuch. II. 344. Thaer, Annalen
der niedersächsischen Landwirthschaft. Jahrg. VI. Stück 4. S. 187 (Verhältniß
des Viehstandes zum Ackerbau).
§. 208.
Fortsetzung.

2) Verkehrsmittel. Wenn der Grundbesitz nicht so klein
ist, daß man nur den Hausbedarf ziehen kann, und wenn auf dem
Landgute nicht andere technische Nutzungen in solcher Menge und
Ausdehnung sind, daß in diesen der Rest an Producten nach Abzug
des eigenen Wirthschaftsbedarfes verarbeitet wird; dann ist der
Absatz an landwirthschaftlichen Producten und das Vorhandensein
gehöriger Transportmittel und -Wege zur Fortsetzung des
landwirthschaftlichen Betriebes unumgänglich nothwendig. Daher
ist auch die Lage eines Gutes in Bezug auf die Bevölkerung des
Landes oder der Gegend, gegen den großen und kleinen Markt,
gegen gute Handelsstraßen zu Land und zu Wasser von eben so
großer Wichtigkeit, als es diejenigen Einrichtungen sind, welche
den Unterschied der Entfernungen von den Marktorten verringern,
z. B. Eisenbahnen, Dampfwagen, herumziehende Getreide-,
Wolle-, Viehhändler u. dgl.1)

3) Tüchtige Arbeiter in zureichender Menge. Hier gilt,
was schon oben (§. 67 u. 68.) gesagt ist2).

4) Hinreichendes Capital. Es sind zum landwirthschaft-
lichen Capitale zu rechnen: sämmtliche landwirthschaftliche Gebäu-
lichkeiten, das Saatkorn im weitesten Sinne des Wortes, der
Dünger und die sonstigen Bodenverbesserungsmittel, die landwirth-
schaftlichen und Viehzuchtsgeräthschaften aller Art nebst den dazu
nöthigen periodischen Erhaltungs-, Reparatur- und ähnlichen
Kosten, das Nutzvieh, das Arbeitsvieh und sein Geschirre, nebst

in Betreff des Lezteren allgemeine Erfahrungen (§. 148. Note 1.). Der Acker muß
für ſein geliefertes Stroh den Miſt bekommen, welcher aus 3 Theilen Stroh und
1 Theil Heu, oder beſſer aus 2 Theilen Stroh und 1 Theil Heu, oder 2 Theilen
Heu und 3 Theilen Stroh entſtanden iſt, wenn er in ſeinem gehörigen Zuſtande
bleiben ſoll (Thaer, Verſuch einer Ausmittelung des Reinertrags. S. 479. folg.).
Allein aus dem Streu- und Heuvorrathe kann man den Dünger noch nicht berech-
nen, das Gewicht des entſtehenden Düngers iſt größer. Die Erfahrung hat viel-
mehr Multiplicatoren angegeben, mit denen man den Streu- und Futtervorrath
multipliciren muß. Dieſe ſind 2 nach v. Flotow, 2,3 nach Thaer, 1,8 nach
Meyer, und 1,6 nach Schmalz, und haben ſich wirklich bei verſchiedenen Vieh-
raſſen und in verſchiedenen Gegenden erprobt. Eine ſolche Berechnung des zu
ziehenden Düngers iſt jedenfalls beſſer, als jene nach der Kopfzahl des Viehes,
weil dieſe im Mißverhältniſſe zur Wirthſchaft ſtehen kann. Allein auch durch die
Weide wird Miſt erzeugt, und man hat darüber Berechnungen angeſtellt. S. Thaer
ration. Landw. I. 233–285. Deſſelben Gewerbslehre. S. 121. v. Flotow,
Anleitung zur Verfertigung der Ertragsanſchläge. I. 68. Meyer, Ueber Gemein-
heitstheil. III. 69. Ueber Pachtanſchläge. S. 18. Schmalz, Veranſchlagung
ländlicher Grundſtücke. §. 24 folg. Burger Lehrbuch. II. 344. Thaer, Annalen
der niederſächſiſchen Landwirthſchaft. Jahrg. VI. Stück 4. S. 187 (Verhältniß
des Viehſtandes zum Ackerbau).
§. 208.
Fortſetzung.

2) Verkehrsmittel. Wenn der Grundbeſitz nicht ſo klein
iſt, daß man nur den Hausbedarf ziehen kann, und wenn auf dem
Landgute nicht andere techniſche Nutzungen in ſolcher Menge und
Ausdehnung ſind, daß in dieſen der Reſt an Producten nach Abzug
des eigenen Wirthſchaftsbedarfes verarbeitet wird; dann iſt der
Abſatz an landwirthſchaftlichen Producten und das Vorhandenſein
gehöriger Transportmittel und -Wege zur Fortſetzung des
landwirthſchaftlichen Betriebes unumgänglich nothwendig. Daher
iſt auch die Lage eines Gutes in Bezug auf die Bevölkerung des
Landes oder der Gegend, gegen den großen und kleinen Markt,
gegen gute Handelsſtraßen zu Land und zu Waſſer von eben ſo
großer Wichtigkeit, als es diejenigen Einrichtungen ſind, welche
den Unterſchied der Entfernungen von den Marktorten verringern,
z. B. Eiſenbahnen, Dampfwagen, herumziehende Getreide-,
Wolle-, Viehhändler u. dgl.1)

3) Tüchtige Arbeiter in zureichender Menge. Hier gilt,
was ſchon oben (§. 67 u. 68.) geſagt iſt2).

4) Hinreichendes Capital. Es ſind zum landwirthſchaft-
lichen Capitale zu rechnen: ſämmtliche landwirthſchaftliche Gebäu-
lichkeiten, das Saatkorn im weiteſten Sinne des Wortes, der
Dünger und die ſonſtigen Bodenverbeſſerungsmittel, die landwirth-
ſchaftlichen und Viehzuchtsgeräthſchaften aller Art nebſt den dazu
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[256/0278] ²⁾ in Betreff des Lezteren allgemeine Erfahrungen (§. 148. Note 1.). Der Acker muß für ſein geliefertes Stroh den Miſt bekommen, welcher aus 3 Theilen Stroh und 1 Theil Heu, oder beſſer aus 2 Theilen Stroh und 1 Theil Heu, oder 2 Theilen Heu und 3 Theilen Stroh entſtanden iſt, wenn er in ſeinem gehörigen Zuſtande bleiben ſoll (Thaer, Verſuch einer Ausmittelung des Reinertrags. S. 479. folg.). Allein aus dem Streu- und Heuvorrathe kann man den Dünger noch nicht berech- nen, das Gewicht des entſtehenden Düngers iſt größer. Die Erfahrung hat viel- mehr Multiplicatoren angegeben, mit denen man den Streu- und Futtervorrath multipliciren muß. Dieſe ſind 2 nach v. Flotow, 2,3 nach Thaer, 1,8 nach Meyer, und 1,6 nach Schmalz, und haben ſich wirklich bei verſchiedenen Vieh- raſſen und in verſchiedenen Gegenden erprobt. Eine ſolche Berechnung des zu ziehenden Düngers iſt jedenfalls beſſer, als jene nach der Kopfzahl des Viehes, weil dieſe im Mißverhältniſſe zur Wirthſchaft ſtehen kann. Allein auch durch die Weide wird Miſt erzeugt, und man hat darüber Berechnungen angeſtellt. S. Thaer ration. Landw. I. 233–285. Deſſelben Gewerbslehre. S. 121. v. Flotow, Anleitung zur Verfertigung der Ertragsanſchläge. I. 68. Meyer, Ueber Gemein- heitstheil. III. 69. Ueber Pachtanſchläge. S. 18. Schmalz, Veranſchlagung ländlicher Grundſtücke. §. 24 folg. Burger Lehrbuch. II. 344. Thaer, Annalen der niederſächſiſchen Landwirthſchaft. Jahrg. VI. Stück 4. S. 187 (Verhältniß des Viehſtandes zum Ackerbau). §. 208. Fortſetzung. 2) Verkehrsmittel. Wenn der Grundbeſitz nicht ſo klein iſt, daß man nur den Hausbedarf ziehen kann, und wenn auf dem Landgute nicht andere techniſche Nutzungen in ſolcher Menge und Ausdehnung ſind, daß in dieſen der Reſt an Producten nach Abzug des eigenen Wirthſchaftsbedarfes verarbeitet wird; dann iſt der Abſatz an landwirthſchaftlichen Producten und das Vorhandenſein gehöriger Transportmittel und -Wege zur Fortſetzung des landwirthſchaftlichen Betriebes unumgänglich nothwendig. Daher iſt auch die Lage eines Gutes in Bezug auf die Bevölkerung des Landes oder der Gegend, gegen den großen und kleinen Markt, gegen gute Handelsſtraßen zu Land und zu Waſſer von eben ſo großer Wichtigkeit, als es diejenigen Einrichtungen ſind, welche den Unterſchied der Entfernungen von den Marktorten verringern, z. B. Eiſenbahnen, Dampfwagen, herumziehende Getreide-, Wolle-, Viehhändler u. dgl.1) 3) Tüchtige Arbeiter in zureichender Menge. Hier gilt, was ſchon oben (§. 67 u. 68.) geſagt iſt2). 4) Hinreichendes Capital. Es ſind zum landwirthſchaft- lichen Capitale zu rechnen: ſämmtliche landwirthſchaftliche Gebäu- lichkeiten, das Saatkorn im weiteſten Sinne des Wortes, der Dünger und die ſonſtigen Bodenverbeſſerungsmittel, die landwirth- ſchaftlichen und Viehzuchtsgeräthſchaften aller Art nebſt den dazu nöthigen periodiſchen Erhaltungs-, Reparatur- und ähnlichen Koſten, das Nutzvieh, das Arbeitsvieh und ſein Geſchirre, nebſt

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/278>, abgerufen am 22.12.2024.